Anweisung zur Missachtung von Nr. 11 bzw Nr. 12 des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU)2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie2001/55/EG

Anweisungen an Jobcenter etc. zur (Duldung der) Missachtung von Nr. 11 bzw Nr. 12 des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie 2001/55/EG

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  • Datum
    6. März 2024
  • Frist
    9. April 2024
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anweisungen an Jobcenter etc. zur (Du…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
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Betreff
Anweisung zur Missachtung von Nr. 11 bzw Nr. 12 des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU)2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie2001/55/EG [#302182]
Datum
6. März 2024 15:34
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anweisungen an Jobcenter etc. zur (Duldung der) Missachtung von Nr. 11 bzw Nr. 12 des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie 2001/55/EG
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302182 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302182/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Anweisung zur Missachtung von Nr. 11 bzw Nr. 12 des DURCHFÜHRUNGSBES…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anweisung zur Missachtung von Nr. 11 bzw Nr. 12 des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU)2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie2001/55/EG [#302182]
Datum
9. April 2024 08:46
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Anweisung zur Missachtung von Nr. 11 bzw Nr. 12 des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU)2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie2001/55/EG“ vom 06.03.2024 (#302182) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG)&l…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
„Anweisung zur Missachtung von Nr. 11 bzw Nr. 12 des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU)2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie2001/55/EG [#302182]
Datum
9. April 2024 08:53
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG)<< Adresse entfernt >> Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/302182/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil gesetzliche Fristen in jedem Fall auch für das Ministerium unter Leitung des Parteigenossen Ihrer von der Politik im Amt platzierten Behördenleitung gelten, in deren Hierarchie (Jobcenter) An-Drohungen zur Abschiebung ukrainischer Staatsbürgerinnen in die Russ. Föderation durch sonst nie erreichbare und Korruptionsverdachtsmeldungen mitten im Klageverfahren gegen Deutschland nach der Hinweisgeberschutzrichtlinie reaktionslos ignorierende Ausländerbehörden mit unionsrechtsrelevanten Leistungseinstellungen nach SGB unter Berufung auf Ausländerbehörde gewürdigt werden. Können Sie mitten im Klageverfahren gegen Deutschland, C 149/23, Ihre interne Hinweisgeberschutzstelle am Verfahren nach IFG beteiligen? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 302182.pdf Anfragenr: 302182 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302182/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-720/002 II#0384 Guten Tag <&l…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Anweisung zur Missachtung von Nr. 11 bzw Nr. 12 des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU)2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie2001/55/EG [#3 # IFG-720/002 II#
Datum
15. April 2024 12:47
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-720/002 II#0384 Guten Tag << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen