Anweisungen an die Ausländerbehörden zur Umsetzung des Übergangs von einem Aufenthaltstitel nach § 104c AufenthG zu einem Aufenthaltstitel nach § 25a AufenthG oder § 25b AufenthG

Wir beraten in unserem WIR-Projekt BAVF Plus viele Teilnehmende, die aktuell den Aufenthaltstitel nach § 104c AufenthG haben. Um sicher zu stellen, dass sie auch erfolgreich den Übergang in die einzig möglichen Folgeaufenthalte nach § 25a AufenthG oder § 25b AufenthG schaffen benötigen wir Informationen darüber, wie die geforderten Voraussetzungen den Ausländerbehörden in Bayern nachgewiesen werden können. Falls es bereits dazu ein Anschreiben an die betreffenden Stellen in Bayern gibt wäre dieses auch sehr hilfreich für unsere Beratungstätigkeit.
Herzlichen Dank!

Ergebnis der Anfrage

Mir wurde ein Link zugesandt, über den ich das Anschreiben an die betreffenden Stellen in Bayern abrufen konnte.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Januar 2024
  • Frist
    27. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
Hanna Löhner
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir beraten in unserem WIR-Projekt…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Hanna Löhner
Betreff
Anweisungen an die Ausländerbehörden zur Umsetzung des Übergangs von einem Aufenthaltstitel nach § 104c AufenthG zu einem Aufenthaltstitel nach § 25a AufenthG oder § 25b AufenthG [#298207]
Datum
24. Januar 2024 16:23
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir beraten in unserem WIR-Projekt BAVF Plus viele Teilnehmende, die aktuell den Aufenthaltstitel nach § 104c AufenthG haben. Um sicher zu stellen, dass sie auch erfolgreich den Übergang in die einzig möglichen Folgeaufenthalte nach § 25a AufenthG oder § 25b AufenthG schaffen benötigen wir Informationen darüber, wie die geforderten Voraussetzungen den Ausländerbehörden in Bayern nachgewiesen werden können. Falls es bereits dazu ein Anschreiben an die betreffenden Stellen in Bayern gibt wäre dieses auch sehr hilfreich für unsere Beratungstätigkeit. Herzlichen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Hanna Löhner Anfragenr: 298207 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298207/ Postanschrift Hanna Löhner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hanna Löhner
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sehr geehrte Frau Löhner, vielen Dank für Ihre untenstehende Anfrage. Die von Ihnen gewünschten Informationen fi…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
AW: Anweisungen an die Ausländerbehörden zur Umsetzung des Übergangs von einem Aufenthaltstitel nach § 104c AufenthG zu einem Aufenthaltstitel nach § 25a AufenthG oder § 25b AufenthG [#298207]
Datum
8. Februar 2024 10:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Löhner, vielen Dank für Ihre untenstehende Anfrage. Die von Ihnen gewünschten Informationen finden Sie in unserem IMS vom 02.08.2023 (Az. F2-2082-1-79-8). Dieses ist von uns im Internet unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.innenministerium.bayern.de/assets/stmi/mui/f2-2082-1-79-8_ims_zu_25a_25b_aufenthg.pdf Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Mit freundlichen Grüßen

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Hanna Löhner
Guten Tag, << Anrede >> herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Sie haben uns sehr geholfen. Mit …
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Hanna Löhner
Betreff
AW: Anweisungen an die Ausländerbehörden zur Umsetzung des Übergangs von einem Aufenthaltstitel nach § 104c AufenthG zu einem Aufenthaltstitel nach § 25a AufenthG oder § 25b AufenthG [#298207]
Datum
8. Februar 2024 17:57
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, << Anrede >> herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Sie haben uns sehr geholfen. Mit freundlichen Grüßen Hanna Löhner Referentin bei BAVF Plus Tür an Tür Integrationsprojekte gGmbH Anfragenr: 298207 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298207/