Anweisungen an die Ausländerbehörden zur Umsetzung des Übergangs von einem Aufenthaltstitel nach § 104c AufenthG zu einem Aufenthaltstitel nach § 25a AufenthG oder § 25b AufenthG
Wir beraten in unserem WIR-Projekt BAVF Plus viele Teilnehmende, die aktuell den Aufenthaltstitel nach § 104c AufenthG haben. Um sicher zu stellen, dass sie auch erfolgreich den Übergang in die einzig möglichen Folgeaufenthalte nach § 25a AufenthG oder § 25b AufenthG schaffen benötigen wir Informationen darüber, wie die geforderten Voraussetzungen den Ausländerbehörden in Bayern nachgewiesen werden können. Falls es bereits dazu ein Anschreiben an die betreffenden Stellen in Bayern gibt wäre dieses auch sehr hilfreich für unsere Beratungstätigkeit.
Herzlichen Dank!
Ergebnis der Anfrage
Mir wurde ein Link zugesandt, über den ich das Anschreiben an die betreffenden Stellen in Bayern abrufen konnte.
Anfrage erfolgreich
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Datum24. Januar 2024
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27. Februar 2024
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