Anweisungen an Mitarbeiter zur Bearbeitung von MD Gutachten und Erstellung von Leistungsentscheiden

Anfrage an: BAHN-BKK

Der medizinische Dienst wird durch die Krankenkassen regelmäßig beauftragt, Krankenhausrechnungen entsprechend des §275c SGB V i.V.m. der PrüfVV sozialmedizinisch zu prüfen. Die Gutachten des MD erhält die Krankenkasse und hat diese entsprechend des § 8 PrüfVV für ihre eigene Leistungsentscheidung gegenüber dem Krankenhaus zu verwenden. Dabei muss sie ihre Entscheidung auch begründen. Da die Entscheidung der Krankenkasse aufgrund eigener über das MD Gutachten hinausgehender Informationen abweichen kann, existieren auf Seiten der Krankenkasse interne Anweisungen zur Bearbeitung von Gutachten.
Die daraus einhergehende Leistungsentscheidung ist zudem Bestandteil der Meldung des Anteils positiver Gutachten an den Gesamtgutachten an den GKV Spitzenverband.

Ich fordere daher im Sinne des IFG auf, folgende Unterlagen bereitzustellen:

- Alle Anweisungen an Mitarbeiter über die Bearbeitung und den Umgang mit Gutachten des MD und der Erteilung von Leistungsentscheidungen sowie der Anweisungen über die zeitliche Bearbeitung zwischen Erhalt des Gutachtens und Erstellung der Leistungsentscheidung
- Alle Anweisungen an Mitarbeiter über die Berücksichtigung von historischen Patientendaten (vergangene Diagnosen und Prozeduren, Krankenhausaufenthalte, ambulante Besuche) bei der Bewertung des Gutachtens des MD und insbesondere zum Umgang mit offenen Fragestellungen im Gutachten, auf die der MD hinweist (Bspw. aufgrund unbekannter Verhandlungsergebnisse zu Zusatzentgelten oder dem MD unbekannten, da nicht Teil des stationären Aufenthalts, Voraufenthalten in der medizinischen Behandlung)
- Alle Anweisungen an Mitarbeiter, interne Verfahrensdokumente und sonstige Beschreibungen zur Erstellung der Quartalsmeldung an den GKV Spitzenverband über den Anteil positiver Gutachten an den Gesamtgutachten, insbesondere über den Umgang mit stornierten Leistungsentscheidungen und fehlerhaft übermittelten Leistungsentscheiden

Eine Beantwortung hat über fragdenstaat.de zu erfolgen. Die Bereitstellung der Unterlagen kann in pdf erfolgen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der medizinische Dienst wi…
An BAHN-BKK Details
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Betreff
Anweisungen an Mitarbeiter zur Bearbeitung von MD Gutachten und Erstellung von Leistungsentscheiden [#226465]
Datum
10. August 2021 07:07
An
BAHN-BKK
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der medizinische Dienst wird durch die Krankenkassen regelmäßig beauftragt, Krankenhausrechnungen entsprechend des §275c SGB V i.V.m. der PrüfVV sozialmedizinisch zu prüfen. Die Gutachten des MD erhält die Krankenkasse und hat diese entsprechend des § 8 PrüfVV für ihre eigene Leistungsentscheidung gegenüber dem Krankenhaus zu verwenden. Dabei muss sie ihre Entscheidung auch begründen. Da die Entscheidung der Krankenkasse aufgrund eigener über das MD Gutachten hinausgehender Informationen abweichen kann, existieren auf Seiten der Krankenkasse interne Anweisungen zur Bearbeitung von Gutachten. Die daraus einhergehende Leistungsentscheidung ist zudem Bestandteil der Meldung des Anteils positiver Gutachten an den Gesamtgutachten an den GKV Spitzenverband. Ich fordere daher im Sinne des IFG auf, folgende Unterlagen bereitzustellen: - Alle Anweisungen an Mitarbeiter über die Bearbeitung und den Umgang mit Gutachten des MD und der Erteilung von Leistungsentscheidungen sowie der Anweisungen über die zeitliche Bearbeitung zwischen Erhalt des Gutachtens und Erstellung der Leistungsentscheidung - Alle Anweisungen an Mitarbeiter über die Berücksichtigung von historischen Patientendaten (vergangene Diagnosen und Prozeduren, Krankenhausaufenthalte, ambulante Besuche) bei der Bewertung des Gutachtens des MD und insbesondere zum Umgang mit offenen Fragestellungen im Gutachten, auf die der MD hinweist (Bspw. aufgrund unbekannter Verhandlungsergebnisse zu Zusatzentgelten oder dem MD unbekannten, da nicht Teil des stationären Aufenthalts, Voraufenthalten in der medizinischen Behandlung) - Alle Anweisungen an Mitarbeiter, interne Verfahrensdokumente und sonstige Beschreibungen zur Erstellung der Quartalsmeldung an den GKV Spitzenverband über den Anteil positiver Gutachten an den Gesamtgutachten, insbesondere über den Umgang mit stornierten Leistungsentscheidungen und fehlerhaft übermittelten Leistungsentscheiden Eine Beantwortung hat über fragdenstaat.de zu erfolgen. Die Bereitstellung der Unterlagen kann in pdf erfolgen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226465/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
BAHN-BKK
Vielen Dank für Ihre Anfrage an die BAHN-BKK # Guten Tag, Ihre E-Mail ist bei uns angekommen. Sicher ahnen Sie s…
Von
BAHN-BKK
Betreff
Vielen Dank für Ihre Anfrage an die BAHN-BKK
Datum
10. August 2021 07:08
Status
Warte auf Antwort
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# Guten Tag, Ihre E-Mail ist bei uns angekommen. Sicher ahnen Sie schon: Gerade haben Sie eine automatisch verschickte Antwort erhalten. Schon in Kürze werden wir Ihnen persönlich antworten. Wir bitten Sie um etwas Geduld. Bescheinigungen, Anträge oder Unterlagen, in denen Ihre persönlichen Daten enthalten sind, schicken wir Ihnen immer per Post. Ihre Anfrage kann nicht warten? Dann erreichen Sie uns täglich von 8 bis 20 Uhr unter unserer kostenfreien Servicenummer 0800 22 46 255. Schnell, bequem und sicher mobil mit uns kommunizieren können Sie auch mit der BAHN-BKK App. Laden Sie sie einfach im Google-Play Store oder im Apple App-Store herunter. Herzliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vielen Dank für Ihre Anfrage an die BAHN-BKK [#226465] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreih…
An BAHN-BKK Details
Von
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Betreff
AW: Vielen Dank für Ihre Anfrage an die BAHN-BKK [#226465]
Datum
14. September 2021 06:41
An
BAHN-BKK
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen an Mitarbeiter zur Bearbeitung von MD Gutachten und Erstellung von Leistungsentscheiden“ vom 10.08.2021 (#226465) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 226465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226465/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
BAHN-BKK
Vielen Dank für Ihre Anfrage an die BAHN-BKK # Guten Tag, Ihre E-Mail ist bei uns angekommen. Sicher ahnen Sie s…
Von
BAHN-BKK
Betreff
Vielen Dank für Ihre Anfrage an die BAHN-BKK
Datum
14. September 2021 06:41
Status
Warte auf Antwort
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# Guten Tag, Ihre E-Mail ist bei uns angekommen. Sicher ahnen Sie schon: Gerade haben Sie eine automatisch verschickte Antwort erhalten. Schon in Kürze werden wir Ihnen persönlich antworten. Wir bitten Sie um etwas Geduld. Bescheinigungen, Anträge oder Unterlagen, in denen Ihre persönlichen Daten enthalten sind, schicken wir Ihnen immer per Post. Ihre Anfrage kann nicht warten? Dann erreichen Sie uns täglich von 8 bis 20 Uhr unter unserer kostenfreien Servicenummer 0800 22 46 255. Schnell, bequem und sicher mobil mit uns kommunizieren können Sie auch mit der BAHN-BKK App. Laden Sie sie einfach im Google-Play Store oder im Apple App-Store herunter. Herzliche Grüße
BAHN-BKK
Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage möchten wir Ihnen wie folgt antworten, wobei wir uns zunächst für d…
Von
BAHN-BKK
Betreff
Anweisungen an Mitarbeiter zur Bearbeitung von MD Gutachten und Erstellung von Leistungsentscheiden [#226465]
Datum
17. September 2021 08:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage möchten wir Ihnen wie folgt antworten, wobei wir uns zunächst für die zeitlich verzögerte Bearbeitung entschuldigen. Der besseren Zuordnung halber haben wir unsere Antworten unter die nachfolgend kursiv gehaltene dreigeteilte Auflistung der von Ihnen erbetenen Unterlagen gesetzt. Alle Anweisungen an Mitarbeiter über die Bearbeitung und den Umgang mit Gutachten des MD und der Erteilung von Leistungsentscheidungen sowie der Anweisungen über die zeitliche Bearbeitung zwischen Erhalt des Gutachtens und Erstellung der Leistungsentscheidung Hierzu gibt es in unserem Haus keine gesonderte Arbeitsanweisung. Grundsätzlich gilt die interne Festlegung, dass die durch die Krankenkasse zu fällenden Leistungsbescheide auf Grundlage der Ergebnisse des Medizinischen Dienstes getroffen werden. Zur zeitlichen Bearbeitung gelten die Fristen der Prüfverfahrensvereinbarung und unsere internen allgemeinen Servicestandards; es gibt keine gesonderte Arbeitsanweisung zur Umsetzung der Gutachten und zur Erteilung von Leistungsentscheidungen. Sollten Gutachten aus unserer Sicht offensichtliche Fehler enthalten, so erfolgt eine Gutachtenintervention bzw. ein Reklamationsgutachten. Alle Anweisungen an Mitarbeiter über die Berücksichtigung von historischen Patientendaten (vergangene Diagnosen und Prozeduren, Krankenhausaufenthalte, ambulante Besuche) bei der Bewertung des Gutachtens des MD und insbesondere zum Umgang mit offenen Fragestellungen im Gutachten, auf die der MD hinweist (Bspw. aufgrund unbekannter Verhandlungsergebnisse zu Zusatzentgelten oder dem MD unbekannten, da nicht Teil des stationären Aufenthalts, Voraufenthalten in der medizinischen Behandlung) Eine Arbeitsanweisung gibt es dazu nicht. Alle Anweisungen an Mitarbeiter, interne Verfahrensdokumente und sonstige Beschreibungen zur Erstellung der Quartalsmeldung an den GKV Spitzenverband über den Anteil positiver Gutachten an den Gesamtgutachten, insbesondere über den Umgang mit stornierten Leistungsentscheidungen und fehlerhaft übermittelten Leistungsentscheiden Auch hierzu gibt es keine Arbeitsanweisung. Die Quartalsmeldung erfolgt anhand der Festlegungen des GKV-SV zur Quartals- und Jahresstatistik. Diese finden Sie öffentlich zugänglich unter dem folgenden Link: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/krankenhaeuser_abrechnung/abrechnungspruefung/abrechnungspruefung.jsp Wir hoffen, Ihnen damit Ihre Anfrage beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beantwortung der ersten Fragen. Leider sind diese Ausführungen…
An BAHN-BKK Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anweisungen an Mitarbeiter zur Bearbeitung von MD Gutachten und Erstellung von Leistungsentscheiden [#226465]
Datum
17. September 2021 16:44
An
BAHN-BKK
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beantwortung der ersten Fragen. Leider sind diese Ausführungen bzgl. der Fragestellung nicht ausreichend umfassend, sodass ich Sie um weitere Informationen bitten muss. Quartalsbezogene Statistiken an den GKV-Spitzenverband: Wie Sie korrekt mitteilen, hat der GKV Spitzenverband die Übermittlung der Daten geregelt. Die Anlage "Festlegung des GKV-Spitzenverbandes über die näheren Einzelheiten zur bundeseinheitlichen quartalsbezogenen Auswertung gemäß § 275c Absatz 4 SGB V" führt dabei beispielsweise für den Anteil an unbeanstandeten Fällen nur aus: "Als Zuordnung zu dem betrachteten Quartal gilt das Übermittlungsdatum der KAIN-Nachricht mit Schlüssel 30 „MDK01 und MDK03“" Es bleibt dabei unberücksichtigt, ob auch stornierte KAIN Nachrichten nach fehlerhafter Übertragung von Leistungsentscheiden durch die Krankenkasse mit an den GKV-Spitzenverband übersendet werden oder ob diese in die Datenmeldung nicht mit einfließen. Im Rahmen der Auswertung der Schlüssel 30 bei KAIN Nachrichten muss es daher bei der BAHN-BKK und auch den anderen Krankenkassen entsprechende Anweisungen geben, wie mit diesen stornierten KAIN Nachrichten, doppelten KAIN Nachrichten, etc. umgegangen wird. Die von Ihnen genannten Darstellungen des GKV-Spitzenverbands gehen darauf nicht ein. Ich bitte daher um Präzisierung und Klarstellung. Berücksichtigung historischer Patienteninformationen: Zu diesem Punkt führen Sie wie folgt aus: "Alle Anweisungen an Mitarbeiter über die Berücksichtigung von historischen Patientendaten (vergangene Diagnosen und Prozeduren, Krankenhausaufenthalte, ambulante Besuche) bei der Bewertung des Gutachtens des MD und insbesondere zum Umgang mit offenen Fragestellungen im Gutachten, auf die der MD hinweist (Bspw. aufgrund unbekannter Verhandlungsergebnisse zu Zusatzentgelten oder dem MD unbekannten, da nicht Teil des stationären Aufenthalts, Voraufenthalten in der medizinischen Behandlung)". Der Satz scheint mir unvollständig zu sein und ich bitte daher um Korrektur. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 226465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226465/
BAHN-BKK
Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihrer Nachfrage zu den quartalsbezogenen Statistikmeldungen an den GKV-Spitzenver…
Von
BAHN-BKK
Betreff
Anweisungen an Mitarbeiter zur Bearbeitung von MD Gutachten und Erstellung von Leistungsentscheiden [#226465]
Datum
1. Oktober 2021 16:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihrer Nachfrage zu den quartalsbezogenen Statistikmeldungen an den GKV-Spitzenverband möchten wir Ihnen nochmals bestätigen, dass es hierzu keine internen Arbeitsanweisungen gibt. Zudem klären wir gern das Missverständnis zu dem vermeintlich unvollständigen Satz auf. Wir hatten zu Beginn unserer Antwort vom 17. September erläutert, dass wir der besseren Zuordnung halber unsere Antworten unter die "nachfolgend kursiv gehaltene dreigeteilte Auflistung der von Ihnen erbetenen Unterlagen gesetzt" haben. Im Rahmen der voraussichtlich automatisiert vorgenommenen Übernahme unserer Antwort in das fragdenstaat-Portal ist die kursive Formatierung offensichtlich nicht übernommen worden. Gern teilen wir nochmals mit, dass es eine entsprechende Arbeitsanweisung dazu nicht gibt. Wir hoffen, Ihnen damit Ihre Anfrage nunmehr beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, insofern es hierzu, wie von Ihnen dargestellt, keine Arbeitsanweisungen gibt, bitte ich Sie zu erläute…
An BAHN-BKK Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anweisungen an Mitarbeiter zur Bearbeitung von MD Gutachten und Erstellung von Leistungsentscheiden [#226465]
Datum
29. Dezember 2022 21:01
An
BAHN-BKK
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, insofern es hierzu, wie von Ihnen dargestellt, keine Arbeitsanweisungen gibt, bitte ich Sie zu erläutern wie die Bahn-BKK im Rahmen Ihrer Sorgfaltspflichten und Organisationsverantwortung sicherstellt, dass die gemeldeten Statistiken an den GKV Spitzenverband (a) vollständig und (b) korrekt sind? Darüber hinaus bitte ich Sie zu berichten in wie vielen Fällen es dazu gekommen ist, dass ursprünglich an den GKV Spitzenverband gemeldete Werte korrigiert werden mussten? Zudem bitte ich Sie zu berichten in wie vielen Fälle von einer Korrektur der Meldung (a) abgesehen wurde oder (b) zu spät übermittelt wurden. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 226465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226465/

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BAHN-BKK
Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihrer Nachfrage möchten wir Ihnen wie folgt antworten: Die qua…
Von
BAHN-BKK
Betreff
AW: Anweisungen an Mitarbeiter zur Bearbeitung von MD Gutachten und Erstellung von Leistungsentscheiden [#226465]
Datum
27. Januar 2023 16:35
Status
Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihrer Nachfrage möchten wir Ihnen wie folgt antworten: Die quartalsweise Datenmeldung an den GKV-Spitzenverband erfolgt generell im ersten Monat nach Ende des Quartals für das Vorquartal. Hierzu existiert eine fertige Auswertungsmöglichkeit im Controllingtool der genutzten Abrechnungssoftware, die normgerecht die vom GKV-Spitzenverband geforderten Daten je Krankenhaus-IK je Quartal wiedergibt. Diese Statistik wird zum entsprechenden Zeitpunkt abgezogen, exportiert und an den GKV-SV übermittelt wird. Es erfolgt eine Qualitätssicherung durch den Fachbereich. Aufgrund der vorherigen Qualitätssicherung mussten wir bisher keine Korrekturen einer bereits abgesandten Meldung vornehmen. Die Meldungen erfolgten bisher auch alle fristgemäß. Sollten beim GKV-Spitzenverband Hinweise/Fehler auftreten, so bekommen wir diese gespiegelt, um ggf. eine Korrektur vorzunehmen. Wie bereits ausgeführt ist dies bisher nicht erforderlich gewesen. Wir hoffen, Ihnen damit Ihre Anfrage nunmehr abschließend beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen