Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG
Anfrage an:
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
interne Anweisungen, Vorgaben o.Ä. zum Verhalten gegenüber Anfragen zum LFBG und VIG. Insbesondere zur Entscheidung, dass, obwohl lt. §5 Absatz 1 VIG bei Anfragen bzgl. LFBG von einer Anhörung abgesehen werden kann, diese trotzdem durchgeführt werden soll.
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum28. Januar 2019
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28. März 2019
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Kosten dieser Information:30,80 Euro
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2 Follower:innen
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