Anweisungen für IFG-Anfragen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag!

Gibt es in Ihrem Hause eine Anweisung zum Umgang mit IFG-Anfragen im Allgemeinen und Anfragen nach Datensätzen im Besonderen? Falls ja, so senden Sie mir diese bitte zu.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Februar 2023
  • Frist
    23. März 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag! Gibt es in Ihrem Hause eine Anweisung zum Umgang mit IFG-Anfragen im Allg…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anweisungen für IFG-Anfragen [#271045]
Datum
21. Februar 2023 18:52
An
Techniker Krankenkasse
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag! Gibt es in Ihrem Hause eine Anweisung zum Umgang mit IFG-Anfragen im Allgemeinen und Anfragen nach Datensätzen im Besonderen? Falls ja, so senden Sie mir diese bitte zu. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271045/
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, << Antragsteller:in >> Da E-Mails mitgelesen werden können, schicken …
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
21. Februar 2023 18:52
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, << Antragsteller:in >> Da E-Mails mitgelesen werden können, schicken wir Ihnen zum Schutz Ihrer Daten Bescheinigungen, Unterlagen oder Anträge mit der Post. Unser Tipp für die Zukunft an unsere Versicherten: Registrieren Sie sich für "Meine TK". Dann können Sie Ihr Anliegen beim nächsten Mal direkt und sicher online erledigen. Noch einfacher geht es übrigens mit unserer TK-App. Die häufigsten Fragen und Antworten zur Versicherung finden Sie in unserem FAQ-Bereich auf tk.de. Vielleicht ist auch eine Antwort auf Ihre Frage dabei. Auch 2023 bekommen Sie beste Leistungen zu einem weiterhin stabilen Beitrag. Mehr Infos finden Sie unter www.tk.de/vorteile ( http://www.tk.de/vorteile ). Freundliche Grüße
Techniker Krankenkasse
IFG-Anfrage 271045 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre IFG-Anfrage vom 22. Februar 2023,…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
IFG-Anfrage 271045
Datum
13. März 2023 11:22
Status
Anfrage abgeschlossen
620,9 KB
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre IFG-Anfrage vom 22. Februar 2023, die wir hiermit gerne beantworten. Beigefügt finden Sie die TK-internen allgemeinen Anweisungen zum Umgang mit IFG-Anfragen. Anweisungen für den Umgang zu Anfragen nach Datensätzen im Besonderen existieren nicht. Freundliche Grüße

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<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Anfrage 271045 [#271045] Sehr << Anrede >> Vielen Dank für die Auskunft! Im Übrigen, wenn es…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage 271045 [#271045]
Datum
13. März 2023 12:11
An
Techniker Krankenkasse
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für die Auskunft! Im Übrigen, wenn es bei der TK eine E-Mail-Adresse gibt, die für IFG-Anfragen besser geeignet ist als <<E-Mail-Adresse>>, beispielsweise <<E-Mail-Adresse>>, dann kann man bei FragDenStaat diese Adresse vorschlagen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271045/