Anweisungen Ihrer Behörde zur Abschiebung dauerhaft in der Ukraine vor dem 24.2.22 gelebt habender Drittstaatler:innen mit (weiterer) Staatsangehörigkeit (neben der ukrainischen) u. a. der Russ. Föderation in die Russ. Föderation

Anweisungen Ihrer Behörde zur Abschiebung dauerhaft seit der Kindheit in den letzten ca. 15 Jahren in der Ukraine vor dem 24.2.22 gelebt habender Drittstaatler:innen mit (weiterer) Staatsangehörigkeit (neben der ukrainischen) u. a. der Russ. Föderation in die Russ. Föderation

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  • Datum
    22. Februar 2024
  • Frist
    26. März 2024
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: An…
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Anweisungen Ihrer Behörde zur Abschiebung dauerhaft in der Ukraine vor dem 24.2.22 gelebt habender Drittstaatler:innen mit (weiterer) Staatsangehörigkeit (neben der ukrainischen) u. a. der Russ. Föderation in die Russ. Föderation [#300846]
Datum
22. Februar 2024 11:14
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anweisungen Ihrer Behörde zur Abschiebung dauerhaft seit der Kindheit in den letzten ca. 15 Jahren in der Ukraine vor dem 24.2.22 gelebt habender Drittstaatler:innen mit (weiterer) Staatsangehörigkeit (neben der ukrainischen) u. a. der Russ. Föderation in die Russ. Föderation
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300846/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Datum
27. März 2024 21:03
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Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
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Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen Ihrer Behörde zur Abschiebung dauerhaft in der Ukraine vor dem 24.2.22 gelebt habender Drittstaatler:innen mit (weiterer) Staatsangehörigkeit (neben der ukrainischen) u. a. der Russ. Föderation in die Russ. Föderation“ vom 22.02.2024 (#300846) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag, Ihre Zeit ist längst abgelaufen! Die Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen Ihrer Behörde zur Absc…
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Anweisungen Ihrer Behörde zur Abschiebung dauerhaft in der Ukraine vor dem 24.2.22 gelebt habender Drittstaatler:innen mit (weiterer) Staatsangehörigkeit (neben der ukrainischen) u. a. der Russ. Föderation in die Russ. Föderation [#300846]
Datum
6. April 2024 11:35
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
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Guten Tag, Ihre Zeit ist längst abgelaufen! Die Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen Ihrer Behörde zur Abschiebung dauerhaft in der Ukraine vor dem 24.2.22 gelebt habender Drittstaatler:innen mit (weiterer) Staatsangehörigkeit (neben der ukrainischen) u. a. der Russ. Föderation in die Russ. Föderation“ vom 22.02.2024 (#300846) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
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Anweisungen Ihrer Behörde zur Abschiebung dauerhaft in der Ukraine vor dem 24.2.22 gelebt habender Drittstaatler:innen mit (weiterer) Staatsangehörigkeit (neben der ukrainischen) u. a. der Russ. Föderation in die Russ. Föderation [#300846]
Datum
20. April 2024 17:06
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Anweisungen Ihrer Behörde zur Abschiebung dauerhaft in der Ukraine vor dem 24.2.22 gelebt habender Drittstaatler:innen mit (weiterer) Staatsangehörigkeit (neben der ukrainischen) u. a. der Russ. Föderation in die Russ. Föderation [#300846]
Datum
27. April 2024 13:28
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
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Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen Ihrer Behörde zur Abschiebung dauerhaft in der Ukraine vor dem 24.2.22 gelebt habender Drittstaatler:innen mit (weiterer) Staatsangehörigkeit (neben der ukrainischen) u. a. der Russ. Föderation in die Russ. Föderation“ vom 22.02.2024 (#300846) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 33 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen