Anweisungen und Vorschriften zur Verwendung von Kettensägen und Heckenscheren mit Verbrennungs- oder Elektromotor

Sämtliche Anweisungen und Vorschriften die bei der Benutzung von Kettensägen / Motorsägen oder motorbetriebenen Heckenscheren (unabhängig vom Antrieb wie z.B. Verbrennungsmotor / Akku / Netzkabel) auf dem Schulgelände von internen Mitarbeitern und externen Dienstleistern einzuhalten sind. Sowohl hinsichtlich des Eigenschutzes, als auch zum Schutz von Schüler*innen und Lehrer*innen.

Ebenfalls bitte ich um Hinweis wem an der Schule die Kontrolle zur Einhaltung der o.g. Anweisungen und Vorschriften obliegt und um Übermittlung des entsprechenden Dokumentes.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Dezember 2023
  • Frist
    9. Januar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anweisungen und Vorschriften zur Verwendung von Kettensägen und Heckenscheren mit Verbrennungs- oder Elektromotor [#294379]
Datum
7. Dezember 2023 15:59
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Sämtliche Anweisungen und Vorschriften die bei der Benutzung von Kettensägen / Motorsägen oder motorbetriebenen Heckenscheren (unabhängig vom Antrieb wie z.B. Verbrennungsmotor / Akku / Netzkabel) auf dem Schulgelände von internen Mitarbeitern und externen Dienstleistern einzuhalten sind. Sowohl hinsichtlich des Eigenschutzes, als auch zum Schutz von Schüler*innen und Lehrer*innen. Ebenfalls bitte ich um Hinweis wem an der Schule die Kontrolle zur Einhaltung der o.g. Anweisungen und Vorschriften obliegt und um Übermittlung des entsprechenden Dokumentes.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294379/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags nach dem Hamburgis…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: [EXTERN] Anweisungen und Vorschriften zur Verwendung von Kettensägen und Heckenscheren mit Verbrennungs- oder Elektromotor [#294379]
Datum
12. Dezember 2023 13:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 07. Dezember 2023. Die gewünschten Informationen liegen nicht im Zuständigkeitsbereich der Behörde für Schule und Berufsbildung. Die Instandhaltung und Pflege der Außenanlagen und Grünflächen der Schulen obliegt Schulbau Hamburg (SBH). SBH ist ein Landesbetrieb unter dem Dach der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg. Wir bitten Sie, Ihre Anfragen an die Finanzbehörde zu richten. Mit freundlichen Grüßen