Anweisungen zu Eingangsbestätigungen

Anfrage an: Robert Koch-Institut

- interne Anweisungen (Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, E-Mails, Gesprächsnotizen) zu Eingangsbestätigungen bei IFG-Anfragen insbesondere mit derzeitigem Hinweis auf die COVID-19 Pandemie

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Januar 2023
  • Frist
    10. Juni 2023
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - interne Anweisungen (Dienstanweisun…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anweisungen zu Eingangsbestätigungen [#268889]
Datum
28. Januar 2023 13:17
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- interne Anweisungen (Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, E-Mails, Gesprächsnotizen) zu Eingangsbestätigungen bei IFG-Anfragen insbesondere mit derzeitigem Hinweis auf die COVID-19 Pandemie
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268889 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268889/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 28.01.2023 [#268889] Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informat…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 28.01.2023 [#268889]
Datum
9. Februar 2023 17:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0005#0011. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o.g. Anfrage teilen wir Ihnen Folgendes mit: Dem Robert Koch-I…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 28.01.2023: Anweisungen zu Eingangsbestätigungen [#268889] (unser Zeichen: 2.13.04/0005#0011)
Datum
22. Februar 2023 17:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o.g. Anfrage teilen wir Ihnen Folgendes mit: Dem Robert Koch-Institut (RKI) liegen keine amtlichen Informationen im Sinne der §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu Ihrem Antrag vor. Im Übrigen sind die zitierten Vorschriften nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und des Verbraucherinformationsgesetz (V)G) sind nicht eröffnet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Sie wollen mir gerade ernsthaft sagen, dass jeder Mitarbeiter Ihrer Behörde die Ein…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 28.01.2023: Anweisungen zu Eingangsbestätigungen [#268889] (unser Zeichen: 2.13.04/0005#0011) [#268889]
Datum
22. Februar 2023 18:05
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie wollen mir gerade ernsthaft sagen, dass jeder Mitarbeiter Ihrer Behörde die Eingangsbestätigungen für IFG-Anfragen sich selbst ausgedacht hat und diese jedes mal neu schreibt? Ironisch, komischerweise sind diese E-Mails nämlich von jedem Mitarbeiter gleich. Daher erhebe ich Widerspruch gegen Ihre Entscheidung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268889 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268889/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 28.01.2023: Anweisungen zu Eingangsbestätigungen [#268889] (unser Zeichen: 2.13.04/0005#0011) [#268889]
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 28.01.2023: Anweisungen zu Eingangsbestätigungen [#268889] (unser Zeichen: 2.13.04/0005#0011) [#268889]
Datum
22. Februar 2023 18:06
An
Robert Koch-Institut
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
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34,9 KB
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anweisungen zu Eingangsbestätigungen“ [#268889]
Datum
22. Februar 2023 18:14
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/268889/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich Zweifel daran habe, dass es keine internen Anweisungen zu Eingangsbestätigungen beim RKI gibt. Es ist mir schwer vorstellbar das jeder Mitarbeiter in der Behörde einfach seine eigene Bestätigung verschicken kann, darf & tut. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 268889.pdf - 2023-02-22_3-fax.pdf Anfragenr: 268889 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268889/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-721/009 II#0601 Sehr << Ant…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
WG: Vermittlung bei Anfrage „Anweisungen zu Eingangsbestätigungen“ [#268889] # IFG-721/009 II#0601
Datum
23. Februar 2023 10:45
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
692,6 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-721/009 II#0601 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ch vermag an mein Schreiben vom 22. Februar 2023 zu erinnern. Mit freundlichen Gr…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage „Anweisungen zu Eingangsbestätigungen“ [#268889] # IFG-721/009 II#0601 [#268889]
Datum
1. März 2023 11:37
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ch vermag an mein Schreiben vom 22. Februar 2023 zu erinnern. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268889 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268889/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich vermag an o. g. Angelegenheit zu erinnern. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage „Anweisungen zu Eingangsbestätigungen“ [#268889] # IFG-721/009 II#0601 [#268889]
Datum
13. März 2023 14:45
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, ich vermag an o. g. Angelegenheit zu erinnern. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268889 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268889/
Robert Koch-Institut
Widerspruchsbescheid inhaltlich exakt das gleiche wie der Ausgangsbescheid mit dem zusätzlichen Absatz: "Sowe…
Von
Robert Koch-Institut
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
29. März 2023
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

inhaltlich exakt das gleiche wie der Ausgangsbescheid mit dem zusätzlichen Absatz: "Soweit Sie zur Begründung des Widerspruchs ausgeführt haben, dass die Eingangsbestätigungen aller Mitarbeiter identisch seien, ändert das hieran nichts. Selbstverständlich gibt es ein einheitliches Muster für Eingangsbestätigungen, das von den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Bearbeitung von IFG-Anträgen herangezogen wird. Bei diesem Muster [...] handelt es sich jedoch nicht um eine interne Anweisung im Sinne Ihres Antrags."
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich vermag - letztmalig - an o. g. Angelegenheit zu erinnern. Mit freundlichen Grüßen << Antrag…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage „Anweisungen zu Eingangsbestätigungen“ [#268889] || # IFG-721/009 II#0601 [#268889]
Datum
4. April 2023 08:05
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich vermag - letztmalig - an o. g. Angelegenheit zu erinnern. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268889 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268889/
<< Anfragesteller:in >>
Az.: IFG-721/009 II#0601 Sehr geehrte Damen und Herren, in o. g. Angelegenheit bitte ich um Sachstandsmitteilun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage „Anweisungen zu Eingangsbestätigungen“ [#268889] || # IFG-721/009 II#0601 [#268889]
Datum
4. April 2023 08:06
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: IFG-721/009 II#0601 Sehr geehrte Damen und Herren, in o. g. Angelegenheit bitte ich um Sachstandsmitteilung. Freundliche Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268889 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268889/
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage „Anweisungen zu Eingangsbestätigungen“ [#268889] || # IFG-721/009 II#0601 [#268889]
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Anfrage „Anweisungen zu Eingangsbestätigungen“ [#268889] || # IFG-721/009 II#0601 [#268889]
Datum
4. April 2023 08:07
An
Robert Koch-Institut
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
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33,6 KB
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-721/009 II#0601 Sehr << Antr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anweisungen zu Eingangsbestätigungen“ [#268889] # IFG-721/009 II#0601
Datum
4. April 2023 14:20
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,8 MB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-721/009 II#0601 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> mir ist nicht nachvollziehbar, dass Sie die Argumentation des RKI unterstützen. Es …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anweisungen zu Eingangsbestätigungen“ [#268889] # IFG-721/009 II#0601 [#268889]
Datum
4. April 2023 14:30
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mir ist nicht nachvollziehbar, dass Sie die Argumentation des RKI unterstützen. Es ist mir weiterhin nicht nachvollziehbar das im RKI *keinerlei* Anweisungen diesbezüglich vorliegen. Es ist in Behörden üblich, eine Anweisung hierzu zu erschaffen. Außerdem habe ich ausdrücklich auch anweisungsähnliche Unterlagen angefragt (z. B. E-Mail eines Vorgesetzten). Es ist nicht nachvollziehbar, dass solche Unterlagen überhaupt nicht vorliegen. Außerdem übersenden Sie mir im Rahmen des IFG bitte die Stellungnahme des RKI. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268889 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268889/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, wie mir am heutigen Tage vom BfDI mitgeteilt wurde, wurde der Widerspruch zwischen…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage „Anweisungen zu Eingangsbestätigungen“ [#268889] || # IFG-721/009 II#0601 [#268889]
Datum
4. April 2023 14:32
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie mir am heutigen Tage vom BfDI mitgeteilt wurde, wurde der Widerspruch zwischenzeitlich erlassen. Da ich ausdrücklich um weitere digitale Übersendung vorab bat, bitte ich dies nachzuholen. Ich weiße - ausdrücklich - auf § 3a VwVfG hin. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268889 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268889/
<< Anfragesteller:in >>
IFG-721/009 II#0601 Sehr << Anrede >> ich komme zurück auf o. g. Verfahren. Der Widerspruchsbeschei…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage „Anweisungen zu Eingangsbestätigungen“ [#268889] || # IFG-721/009 II#0601 [#268889]
Datum
5. April 2023 16:03
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
IFG-721/009 II#0601 Sehr << Anrede >> ich komme zurück auf o. g. Verfahren. Der Widerspruchsbescheid wurde mir am heutigen Tage zugestellt. Darin ist u. a. folgende Passage enthalten: "Soweit Sie zur Begründung des Widerspruchs ausgeführt haben, dass die Eingangsbestätigungen aller Mitarbeiter identisch seien, ändert das hieran nichts. Selbstverständlich gibt es ein einheitliches Muster für Eingangsbestätigungen, das von den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Bearbeitung von IFG-Anträgen herangezogen wird. Bei diesem Muster [...] handelt es sich jedoch nicht um eine interne Anweisung im Sinne Ihres Antrags." Damit gibt das RKI direkt zu, dass eine einheitliche Vorlage i. S. m. Antrages vorliegt. Außerdem muss diese für die Mitarbeitenden abgespeichert sein (wovon im Sachverhalt auszugehen ist). Daher ist mir unschlüssig, wie sich das RKI strickt weigern kann, diese zu übersenden. Bitte vermitteln Sie erneut. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268889 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268889/
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: 2.13.04/0005#0011 Mein Zeichen: 268889/FAB GZ, BfDI: IFG-721/009 II#0601 …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage „Anweisungen zu Eingangsbestätigungen“ [#268889] || # IFG-721/009 II#0601 [#268889]
Datum
5. April 2023 16:09
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: 2.13.04/0005#0011 Mein Zeichen: 268889/FAB GZ, BfDI: IFG-721/009 II#0601 - per E-Mail und Fax - Sehr << Anrede >> in o. g. Verfahren erhebe ich Fachaufsichtsbeschwerde gegen Ihren Widerspruchsbescheid vom 29.03.2023. Der Widerspruchsbescheid wurde mir am heutigen Tage zugestellt. Darin ist u. a. folgende Passage enthalten: "Soweit Sie zur Begründung des Widerspruchs ausgeführt haben, dass die Eingangsbestätigungen aller Mitarbeiter identisch seien, ändert das hieran nichts. Selbstverständlich gibt es ein einheitliches Muster für Eingangsbestätigungen, das von den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Bearbeitung von IFG-Anträgen herangezogen wird. Bei diesem Muster [...] handelt es sich jedoch nicht um eine interne Anweisung im Sinne Ihres Antrags." Damit gibt das RKI direkt zu, dass eine einheitliche Vorlage i. S. m. Antrages vorliegt. Außerdem muss diese für die Mitarbeitenden abgespeichert sein (wovon im Sachverhalt auszugehen ist). Daher ist mir unschlüssig, wie sich das RKI strickt weigern kann, diese zu übersenden. Außerdem muss eine konkrete "Anweisung" vorliegen. Es ist unglaubwürdig, dass jeder Mitarbeiter selbstständig entschieden hätte, diese Anweisung zu nutzen. Ich vermag freundlich daran zu erinnern, dass ich auch ausdrücklich um E-Mail-Anweisungen oder Gesprächsnotizen in diesem Zusammenhang bat. Für Ihre Rückmeldung habe ich mir Freitag, den 14.04.2023 vorgemerkt. Dieses Schreiben geht in Kopie an Ihre Rechtsaufsichtsbehörde. Mit freundlichen Grüßen i. A. << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268889 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268889/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, in Kopie nachfolgende Fachaufsichtsbeschwerde mdBu Bearbeitung. Nach Fristablauf …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fachaufsichtsbeschwerde || Anfrage „Anweisungen zu Eingangsbestätigungen“ [#268889] || # IFG-721/009 II#0601 [#268889]
Datum
5. April 2023 16:10
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in Kopie nachfolgende Fachaufsichtsbeschwerde mdBu Bearbeitung. Nach Fristablauf ziehe ich eine Klageerhebung in Erwägung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage „Anweisungen zu Eingangsbestätigungen“ [#268889] || # IFG-721/009 II#0601 [#268889]
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
AW: Anfrage „Anweisungen zu Eingangsbestätigungen“ [#268889] || # IFG-721/009 II#0601 [#268889]
Datum
5. April 2023 16:12
An
Robert Koch-Institut
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
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37,1 KB
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/010 II#1075 Sehr << An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anweisungen zu Eingangsbestätigungen“ [#268889] # IFG-721/009 II#0601 [#268889] # IFG-780/010 II#1075
Datum
6. April 2023 11:19
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/010 II#1075 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-721/009 II#0601 Sehr << Antr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anweisungen zu Eingangsbestätigungen“ [#268889] # IFG-721/009 II#0601
Datum
11. April 2023 08:38
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,1 MB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-721/009 II#0601 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
- per E-Mail und Fax - Sehr << Anrede >> gegen Ihre Entscheidung erhebe ich Fachaufsichtsbeschwerde. …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anweisungen zu Eingangsbestätigungen“ [#268889] # IFG-721/009 II#0601 [#268889]
Datum
11. April 2023 16:24
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
- per E-Mail und Fax - Sehr << Anrede >> gegen Ihre Entscheidung erhebe ich Fachaufsichtsbeschwerde. Ihre Annahme ist fachlich falsch. Das RKI gibt im Widerspruchsbescheid - den ich zitiert habe - offen zu, dass solche Unterlagen vorliegen. Ihre Beurteilung ist somit fachlich unrichtig. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268889 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268889/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anweisungen zu Eingangsbestätigungen“ [#268889] # IFG-721/009 II#0601 [#268889]
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anweisungen zu Eingangsbestätigungen“ [#268889] # IFG-721/009 II#0601 [#268889]
Datum
11. April 2023 21:42
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
34,6 KB
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-721/009 II#0601 Sehr << An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anweisungen zu Eingangsbestätigungen“ [#268889] # IFG-721/009 II#0601
Datum
19. April 2023 17:47
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
680,9 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-721/009 II#0601 Sehr << Antragsteller:in >> in der oben bezeichneten Angelegenheit übersende ich anliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Az.: IFG-721/009 II#0601 Sehr << Anrede >> Ihre Entscheidung halte ich für fachlich strittig. Ko…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anweisungen zu Eingangsbestätigungen“ [#268889] # IFG-721/009 II#0601 [#268889]
Datum
20. April 2023 16:37
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: IFG-721/009 II#0601 Sehr << Anrede >> Ihre Entscheidung halte ich für fachlich strittig. Korrekterweise hat das RKI mitgeteilt, dass keine "Anweisungen" vorliegen. Nach Legaldefinition sind Anweisungen lediglich Aufforderung an eine Person angesehen, Leistungen an einen Dritten zu bewirken. Ein Textbaustein, den eine Gruppe von Mitarbeitern zur Verfügung gestellt bekommt kann also auch eine interne Anweisung i. S. m. Antrages darstellen. Außerdem erinnere ich freundlich an die Beratungspflicht des § 25 VwVfG. Daher sehe ich mich gezwungen auch gegen Ihre fälschliche Einschätzung Fachaufsichtsbeschwerde zu erheben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268889 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268889/
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: 2.13.04/0005#0011 Mein Zeichen: 268889/FAB GZ, BfDI: IFG-721/009 II#0601 …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anweisungen zu Eingangsbestätigungen“ [#268889] # IFG-721/009 II#0601 [#268889]
Datum
20. April 2023 16:39
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: 2.13.04/0005#0011 Mein Zeichen: 268889/FAB GZ, BfDI: IFG-721/009 II#0601 Sehr << Anrede >> ich erinnere an mein Schreiben vom 05. April 2023. Mit freundlichen Grüßen i. A. << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268889 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268889/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. #IFG-780/010 II#1075 Sehr << Ant…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG – Vermittlung bei Anfrage „Anweisungen zu Eingangsbestätigungen“ [#268889] #IFG-721/009 II#0601 # IFG-780/010 II#1075
Datum
21. April 2023 15:16
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Warte auf Antwort
geschwärzt
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. #IFG-780/010 II#1075 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Gz. #IFG-780/010 II#1075 Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Übersendung in o. g. Verfahren. Ich b…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG – Vermittlung bei Anfrage „Anweisungen zu Eingangsbestätigungen“ [#268889] #IFG-721/009 II#0601 # IFG-780/010 II#1075 [#268889]
Datum
21. April 2023 15:26
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
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Gz. #IFG-780/010 II#1075 Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Übersendung in o. g. Verfahren. Ich bin leicht irritiert - es ist normalerweise üblich, dass der BfDI als Vermittlung die jeweilige Institution um Stellungnahme bitte. Hier wurde lediglich ein Fünf-Zeiler übersandt, welcher keinerlei Erkenntnisse, Erläuterungen o. ä. beinhaltet, sondern lediglich auf den Widerspruchsbescheid verweist - welcher inhaltlich auch keinerlei Hinweise beinhaltet. Sie haben also keine weiteren Ermittlungen und/oder Rücksprachen mit dem RKI halten, um die Situation im Rahmen Ihrer gesetzlichen Aufgabe zu erfüllen? Wo ist die von Ihnen angeforderte Stellungnahme geblieben? Ich vermag eine unsaubere Arbeitsweise Ihrerseits zu unterstellen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268889 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268889/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> mit Schreiben vom 05.04.2023 haben Sie eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Fachaufsichtsbeschwerde || Anfrage „Anweisungen zu Eingangsbestätigungen“ [#268889] || # IFG-721/009 II#0601 [#268889]
Datum
5. Mai 2023 14:51
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Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit Schreiben vom 05.04.2023 haben Sie eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen das RKI eingereicht. Ihre Fachaufsichtsbeschwerde weisen wir hiermit zurück. Nach unserer Prüfung ist die Entscheidung des RKI rechtmäßig und zweckmäßig. Insbesondere wurden die Vorschriften des IFG eingehalten. Die Fachaufsichtsbeschwerde ist daher als unbegründet zurückzuweisen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 05. Mai 2023. Leider fehlte dieser die Begründung i…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fachaufsichtsbeschwerde || Anfrage „Anweisungen zu Eingangsbestätigungen“ [#268889] || # IFG-721/009 II#0601 [#268889]
Datum
9. Mai 2023 08:51
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
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Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 05. Mai 2023. Leider fehlte dieser die Begründung i. S. d. VwVfG i. V. m. Art. 17 GG. Bitte holen Sie Ihre Pflicht nach. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268889 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268889/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre untenstehende Nachricht. Es besteht kein Anspru…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Fachaufsichtsbeschwerde || Anfrage „Anweisungen zu Eingangsbestätigungen“ [#268889] || # IFG-721/009 II#0601 [#268889]
Datum
9. Mai 2023 12:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre untenstehende Nachricht. Es besteht kein Anspruch auf Erlass eines Bescheides, da eine Petition bzw. Aufsichtsbeschwerde keine Verwaltungsakt-Qualität besitzt. Das Petitionsrecht gewährleistet lediglich, dass der Adressat der Petition bzw. hier der Fachaufsichtsbeschwerde sich mit der vom Beschwerdeführer vorgetragenen Sache befasst und ihm eine Antwort gibt, aus der sich die Tatsache der Behandlung und die Art der Erledigung ergeben. Verfassungsrechtlich kann weder eine Begründung und damit eine schriftliche Auseinandersetzung mit dem Vorbringen verlangt werden, noch ein bestimmtes Tätigwerden in der Sache. Es ist nicht Sinn des Petitionsrechtes, dem Petenten neben dem durch Art. 19 Abs. 4 GG gewährleisteten Rechtsweg zu den Gerichten ein Verfahren zu eröffnen, das hinsichtlich der Art und Weise sowie des Umfanges der Sachaufklärung und der Vorbereitung der Entscheidung dem Verfahren nach den Prozessordnungen gleichkommt. Auch an die Begründung der Antwort können keine besonderen Anforderungen gestellt werden. Es ist vollkommen ausreichend, wenn sich aus der Begründung ergibt, dass sich die Behörde mit der Beschwerde in der Sache auseinandergesetzt hat. Das ist vorliegend der Fall. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> wenn Sie meinen, dann eben über den unnötigen Weg: Bitte übersenden Sie mir nach de…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fachaufsichtsbeschwerde || Anfrage „Anweisungen zu Eingangsbestätigungen“ [#268889] || # IFG-721/009 II#0601 [#268889]
Datum
9. Mai 2023 12:22
An
Bundesministerium für Gesundheit
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wenn Sie meinen, dann eben über den unnötigen Weg: Bitte übersenden Sie mir nach dem IFG jegliche interne und externe Kommunikation zu meiner Fachaufsichtsbeschwerde. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268889 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268889/

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Sie finden die beant…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Fachaufsichtsbeschwerde || Anfrage „Anweisungen zu Eingangsbestätigungen“ [#268889] || # IFG-721/009 II#0601 [#268889]
Datum
2. Juni 2023 16:52
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
801,4 KB
geschwärzt
375,6 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
anlage2.pdf
2,1 MB
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Sie finden die beantragten Dokumente im Anhang. Überdies verfügen Sie bereits über die begehrten Informationen (§ 9 Abs. 3 IFG). Mit freundlichen Grüßen