Anweisungen zum Nichtbearbeiten von Beschwerden nach Art. 77 DSGVO gegen d. für die Verarbeitung Verantwortlichen des Sozialamtes Tempelhof-Schöneberg u. speziell hinsichtlich uneingewilligter widersprochener Verarbeitungsprozesse

Anweisungen zum Nichtbearbeiten von Beschwerden nach Art. 77 DSGVO gegen d. für die Verarbeitung Verantwortlichen des Sozialamtes Tempelhof-Schöneberg u. speziell hinsichtlich uneingewilligter widersprochener Verarbeitungsprozesse

Hinter-Grund: Sie sind nicht petitionsähnlich, musste zuletzt am 5.12.23 auch der Hessische Beauftragte gegen seinen Willen diesbezüglich durch EuGH belehrt werden, zudem am 12.12.23 der Bundesdatenschutzbeauftragte durch BFH in aller Deutlichkeit gegen dessen demonstrativen Willen. Zudem sagt der EuGH (am Beispiel eines Urteils zum Bundeskartellamt gegen booking.com - klingelt's in Ihrer laut allgemein nachlesbaren Selbstdarstellungen auf fragdenstaat.de in die Niederlande gerne weiterleitenden Behörde?):

Bei kapazitativ oder sonst z. B. petitionsähnlichkeitsbedingter Untätigkeit der zuständigen Aufsichtsbehörde kann und soll eine andere Aufsichtsbehörde Verstöße nach der DSGVO mitbewerten und ggf. sanktionieren.

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  • Datum
    12. März 2024
  • Frist
    16. April 2024
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anweis…
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Betreff
Anweisungen zum Nichtbearbeiten von Beschwerden nach Art. 77 DSGVO gegen d. für die Verarbeitung Verantwortlichen des Sozialamtes Tempelhof-Schöneberg u. speziell hinsichtlich uneingewilligter widersprochener Verarbeitungsprozesse [#302813]
Datum
12. März 2024 00:24
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anweisungen zum Nichtbearbeiten von Beschwerden nach Art. 77 DSGVO gegen d. für die Verarbeitung Verantwortlichen des Sozialamtes Tempelhof-Schöneberg u. speziell hinsichtlich uneingewilligter widersprochener Verarbeitungsprozesse Hinter-Grund: Sie sind nicht petitionsähnlich, musste zuletzt am 5.12.23 auch der Hessische Beauftragte gegen seinen Willen diesbezüglich durch EuGH belehrt werden, zudem am 12.12.23 der Bundesdatenschutzbeauftragte durch BFH in aller Deutlichkeit gegen dessen demonstrativen Willen. Zudem sagt der EuGH (am Beispiel eines Urteils zum Bundeskartellamt gegen booking.com - klingelt's in Ihrer laut allgemein nachlesbaren Selbstdarstellungen auf fragdenstaat.de in die Niederlande gerne weiterleitenden Behörde?): Bei kapazitativ oder sonst z. B. petitionsähnlichkeitsbedingter Untätigkeit der zuständigen Aufsichtsbehörde kann und soll eine andere Aufsichtsbehörde Verstöße nach der DSGVO mitbewerten und ggf. sanktionieren.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302813/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
GeschZ 1391.298 - Ihre Anfrage vom 12. März 2024 #302813 Guten Tag, zu Ihrer o.g. Anfrage erhalten Sie beigefügt …
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
GeschZ 1391.298 - Ihre Anfrage vom 12. März 2024 #302813
Datum
26. März 2024 12:00
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, zu Ihrer o.g. Anfrage erhalten Sie beigefügt ein Schreiben von Frau Pöschl. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
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AW: GeschZ 1391.298 - Ihre Anfrage vom 12. März 2024 #302813 [#302813] Guten Tag, es geht bekanntlich um Beschwer…
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Betreff
AW: GeschZ 1391.298 - Ihre Anfrage vom 12. März 2024 #302813 [#302813]
Datum
28. März 2024 10:58
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
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Guten Tag, es geht bekanntlich um Beschwerden einer Betroffenen, u.a. gegen uneingewilligte Verarbeitungen. Im Feld Postanschrift finden Sie ihren Namen. Bleibt es bei Erinnerungslücken? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 302813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302813/

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Betreff
AW: GeschZ 1391.298 - Ihre Anfrage vom 12. März 2024 #302813 [#302813]
Datum
20. April 2024 22:10
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen zum Nichtbearbeiten von Beschwerden nach Art. 77 DSGVO gegen d. für die Verarbeitung Verantwortlichen des Sozialamtes Tempelhof-Schöneberg u. speziell hinsichtlich uneingewilligter widersprochener Verarbeitungsprozesse“ vom 12.03.2024 (#302813) wurde von Ihnen nicht nachvollziehbar beantwortet. Wurde die demonstrative Untätigkeit Ihrer Aufsichtsbehörde zu fraglichen Beschwerdeinhalten mit der im Falle der Betroffenen im Verwaltungsverfahren betr. einen Kölner Gemeinsamverantwortlichen des Berliner Sozialamts une sonst untätigen LDI NRW aus der DSK kohärenzverfahrensorientiert abgestimmt und zudem mit dem bis zum Urteil des BFH vom 12.12.23 dezidiert "petitionsähnlichen" Kollegen des Bundesdatenschutzbeauftragten im dortigen Verwaltungsverfahren betr. weitere Gemeinsamverantwortliche? Mit freundlichen Grüßen