Anweisungen zum Unterlassen des Versands von Akten zur Akteneinsicht in die Ukraine an die Klägerin durch mehrere Kammern Ihres Gerichts

Anfrage an: Sozialgericht Köln

Anweisungen zum Unterlassen des Versands von Akten zur Akteneinsicht in die Ukraine an die seit Juli 2023 wieder in der Ukraine wohnhafte und die Grenze bis auf Weiteres nicht passieren könnende Klägerin (s. eine ihrer Anfragen an Ihre Gerichtsverwaltung z. B. hier: https://fragdenstaat.de/a/273324) in teilweise abgeschlossenen (sowie laufenden) Verfahren an Ihrem - Aktenzeichen gerne schon ein halbes Jahr und länger nach Klageeingang in ihrem Fall nicht vergebenden - Gericht nach der Flucht der ukrainischen Staatsbürgerin aus Deutschland im Zuge von Leistungseinstellungen, Unterlassen von Aktenzeichenvergaben durch Ihr Gericht und im Wissen der Richterschaften in mehreren Abteilungen Ihres und eines anderen Sozialgerichts erfolgten Ankündigung der Ausweisung der ukrainischen Staatsbürgerin in die Russ. Föderation nach vorausgegangenen Korruptionsverdachtsmeldungen der Betroffenen, auf die bereits im Ausländeramt Köln vor und nach Verhaftungen von Gruppenleitungen (laut WDR) gerne ein halbes Jahr und länger nicht reagiert worden war.

Sollten Sie Namen anlasslos erfragen, so kann der Name der Klägerin mitgeteilt werden. Ansonsten und in dem Fall werden Sie selbst beim Namen zitiert, in EU-Organen.

Bitte geben Sie schon einmal dieses Zeichen an: C 149/23

Antwort verspätet

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  • Datum
    21. Februar 2024
  • Frist
    26. März 2024
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: An…
An Sozialgericht Köln Details
Von
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Betreff
Anweisungen zum Unterlassen des Versands von Akten zur Akteneinsicht in die Ukraine an die Klägerin durch mehrere Kammern Ihres Gerichts [#300793]
Datum
21. Februar 2024 22:34
An
Sozialgericht Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anweisungen zum Unterlassen des Versands von Akten zur Akteneinsicht in die Ukraine an die seit Juli 2023 wieder in der Ukraine wohnhafte und die Grenze bis auf Weiteres nicht passieren könnende Klägerin (s. eine ihrer Anfragen an Ihre Gerichtsverwaltung z. B. hier: https://fragdenstaat.de/a/273324) in teilweise abgeschlossenen (sowie laufenden) Verfahren an Ihrem - Aktenzeichen gerne schon ein halbes Jahr und länger nach Klageeingang in ihrem Fall nicht vergebenden - Gericht nach der Flucht der ukrainischen Staatsbürgerin aus Deutschland im Zuge von Leistungseinstellungen, Unterlassen von Aktenzeichenvergaben durch Ihr Gericht und im Wissen der Richterschaften in mehreren Abteilungen Ihres und eines anderen Sozialgerichts erfolgten Ankündigung der Ausweisung der ukrainischen Staatsbürgerin in die Russ. Föderation nach vorausgegangenen Korruptionsverdachtsmeldungen der Betroffenen, auf die bereits im Ausländeramt Köln vor und nach Verhaftungen von Gruppenleitungen (laut WDR) gerne ein halbes Jahr und länger nicht reagiert worden war. Sollten Sie Namen anlasslos erfragen, so kann der Name der Klägerin mitgeteilt werden. Ansonsten und in dem Fall werden Sie selbst beim Namen zitiert, in EU-Organen. Bitte geben Sie schon einmal dieses Zeichen an: C 149/23
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300793 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300793/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sozialgericht Köln
Automatische Rückantwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte A…
Von
Sozialgericht Köln
Betreff
Automatische Rückantwort
Datum
21. Februar 2024 22:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Sozialgericht Köln gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher damit rechnen, dass Ihre E-Mail in Rechtssachen nicht bearbeitet wird. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege (per Post oder per Fax), insbesondere dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
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Aw: [#300793] Guten Tag, Sie erinnern: Die Betroffene hatte an Ihrem Gericht geklagt, und Sie hatten u. a. monate…
An Sozialgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aw: [#300793]
Datum
24. Februar 2024 23:07
An
Sozialgericht Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie erinnern: Die Betroffene hatte an Ihrem Gericht geklagt, und Sie hatten u. a. monatelang Aktenzeichen nicht vergeben (nicht wahr!?!), parallel schrieb eine Richterin aus der 41. Kammer (Grüße) in einer Eilrechtsschutzsache, die Antragstellerin möge ihren Eilantrag wegen "Missbräuchlichkeit" zurücknehmen und Hauptverfahren abwarten, sonst müsste eine "Missbrauchsgebühr" auferlegt werden. Und Sie unterließen derweil - darf man eigentlich analog sagen: "legalitätsprinzipmissbräuchlich"!? - sonstige Aktenzeichenvergabe zu allen Klageeingängen (nicht wahr? wollen Sie hochladbare Ablichtungen hierzu lesen?). Dann hatten Sie sogar nach einer Anfrage via fragdenstaat.de diese in die Rechtsprechung fehlgeleitet (den Link finden Sie selbst) und dort als formlosen Eingang einer nicht unterschriebenen Klage dort verarbeiten lassen. Wollen Sie hier oder sonst die umfassende Fortsetzung der Geschichte lesen? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 300793 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300793/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Sozialgericht Köln
Automatische Rückantwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte A…
Von
Sozialgericht Köln
Betreff
Automatische Rückantwort
Datum
24. Februar 2024 23:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Sozialgericht Köln gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher damit rechnen, dass Ihre E-Mail in Rechtssachen nicht bearbeitet wird. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege (per Post oder per Fax), insbesondere dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Sozialgericht Köln
Die Präsidentin Köln, 29…
Von
Sozialgericht Köln
Betreff
AW: Anweisungen zum Unterlassen des Versands von Akten zur Akteneinsicht in die Ukraine an die Klägerin durch mehrere Kammern Ihres Gerichts [#300793]
Datum
4. März 2024 08:48
Status
Warte auf Antwort
Die Präsidentin Köln, 29.02.2024 KE 110-10 Guten Tag, Ihr Antrag vom 21.02.2024 ist eingegangen. Antragsberechtigt sind natürliche Personen. Sie werden daher gebeten, hierzu aussagekräftige Nachweise vorzulegen. Ich verweise insoweit auch auf meine Aufforderung betreffend den Antrag vom 14.01.2024. Ferner werden Sie gebeten, eine ladungsfähige Postadresse mitzuteilen. Der Antrag bezieht sich (soweit er verständlich ist) auf richterliche Handlungen, für die ein Informationsanspruch nach dem IFG NRW nicht besteht. Es ist daher derzeit beabsichtigt, den Antrag abzulehnen. Dies hat nach dem Gesetz schriftlich zu erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, der Antrag bezieht sich bekanntlich auf die Handnungen Ihrer in EU Organen zitierbaren Gerichtsverwalt…
An Sozialgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anweisungen zum Unterlassen des Versands von Akten zur Akteneinsicht in die Ukraine an die Klägerin durch mehrere Kammern Ihres Gerichts [#300793]
Datum
4. März 2024 10:03
An
Sozialgericht Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, der Antrag bezieht sich bekanntlich auf die Handnungen Ihrer in EU Organen zitierbaren Gerichtsverwaltung (Unterlassen von Aktenzeichenvergabe, dann instrumentelle Fehlinterpretation von fragdenstaat.de Anfragen in die Rechtsprechung als neue Rechtssacheneingä ge u.v.m.). Brauchen Sie hier die mitteilbare ukrainische Postanschrift der Klägerin? Kein Problem. Andernfalls mache ich Sie und Ihre gleichnamige weisungsfreie Kontrollstelle nach Art. 38 f. DSGVO auf das Verarbeitungsverbot nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO aufmerksam, zudem auf Rechtsprechung des OVG NRW. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 300793 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300793/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen zum Unterlassen des Versands von Akten zur Akteneinsicht…
An Sozialgericht Köln Details
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Betreff
AW: Anweisungen zum Unterlassen des Versands von Akten zur Akteneinsicht in die Ukraine an die Klägerin durch mehrere Kammern Ihres Gerichts [#300793]
Datum
27. April 2024 13:33
An
Sozialgericht Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen zum Unterlassen des Versands von Akten zur Akteneinsicht in die Ukraine an die Klägerin durch mehrere Kammern Ihres Gerichts“ vom 21.02.2024 (#300793) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 33 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen