Anweisungen zum Unterlassen des Versands von Akten zur Akteneinsicht in die Ukraine an die Klägerin unter L 19 AS 495/23 B ER, L 19 AS 496/23 B etc.
Anweisungen zum Unterlassen des Versands von Akten zur Akteneinsicht in die Ukraine an die seit Juli 2023 wieder in der Ukraine wohnhafte und die Grenze bis auf Weiteres nicht passieren könnende Klägerin in teilweise abgeschlossenen (sowie laufenden) Verfahren unter L 19 AS 495/23 B ER, L 19 AS 496/23 B etc. (und in Verfahren in anderen Senaten) nach der Flucht der ukrainischen Staatsbürgerin aus Deutschland im Zuge der Leistungseinstellung durch Jobcenter und im Wissen der Richterschaft an Ihrem Gericht erfolgten Ankündigung der Ausweisung der ukrainischen Staatsbürgerin in die Russ. Föderation nach vorausgegangenen Korruptionsverdachtsmeldungen der Betroffenen, auf die bereits im Ausländeramt Köln vor und nach Verhaftungen von Gruppenleitungen (laut WDR) gerne ein halbes Jahr und länger nicht reagiert worden war.
Sollten Sie Namen anlasslos erfragen, so kann der Name der Klägerin mitgeteilt werden. Ansonsten und in dem Fall werden Sie selbst beim Namen zitiert, in EU-Organen.
Bitte geben Sie schon einmal dieses Zeichen an: C 149/23
Ergebnis der Anfrage
Der Präsident des LSG NRW sträubt sich entschlossen gegen das im Koalitionsvertrag versprochene Transparenzrecht
Anfrage abgelehnt
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Datum21. Februar 2024
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26. März 2024
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