Anweisungen zur Annahme von elektronischer Post
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte stellen Sie die Dienstanweisungen zur Verfügung, die festlegen, nach welchen Regeln welche Mitarbeiter:innen des Landessozialgerichts darüber entscheiden dürfen, welche elektronische Korrespondenz andere Mitarbeiter:innen der Institution pflegen sowie welche per Email übermittelte Informationen diese anderen Mitarbeiter:innen zur Kenntnis nehmen dürfen.
Sollte es eine gegenteilige Dienstanweisung geben, der gemäß sämtliche über das zentrale Emailpostfach eingehende Emails an die Adressat:innen weitergeleitet werden müssen, weil nur so sichergestellt werden kann, dass die Adressat:innen selbst darüber entscheiden können, welche Korrespondenz sie pflegen und welche Informationen sie zur Kenntnis nehmen möchten, so wird gebeten diese Dienstanweisung zu veröffentlichen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG).
Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei meiner Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.
Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum9. September 2022
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11. Oktober 2022
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