Anweisungen zur Annahme von elektronischer Post

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte stellen Sie die Dienstanweisungen zur Verfügung, die festlegen, nach welchen Regeln welche Mitarbeiter:innen des Landessozialgerichts darüber entscheiden dürfen, welche elektronische Korrespondenz andere Mitarbeiter:innen der Institution pflegen sowie welche per Email übermittelte Informationen diese anderen Mitarbeiter:innen zur Kenntnis nehmen dürfen.
Sollte es eine gegenteilige Dienstanweisung geben, der gemäß sämtliche über das zentrale Emailpostfach eingehende Emails an die Adressat:innen weitergeleitet werden müssen, weil nur so sichergestellt werden kann, dass die Adressat:innen selbst darüber entscheiden können, welche Korrespondenz sie pflegen und welche Informationen sie zur Kenntnis nehmen möchten, so wird gebeten diese Dienstanweisung zu veröffentlichen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei meiner Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.
Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. September 2022
  • Frist
    11. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte stelle…
An Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anweisungen zur Annahme von elektronischer Post [#258720]
Datum
9. September 2022 12:46
An
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte stellen Sie die Dienstanweisungen zur Verfügung, die festlegen, nach welchen Regeln welche Mitarbeiter:innen des Landessozialgerichts darüber entscheiden dürfen, welche elektronische Korrespondenz andere Mitarbeiter:innen der Institution pflegen sowie welche per Email übermittelte Informationen diese anderen Mitarbeiter:innen zur Kenntnis nehmen dürfen. Sollte es eine gegenteilige Dienstanweisung geben, der gemäß sämtliche über das zentrale Emailpostfach eingehende Emails an die Adressat:innen weitergeleitet werden müssen, weil nur so sichergestellt werden kann, dass die Adressat:innen selbst darüber entscheiden können, welche Korrespondenz sie pflegen und welche Informationen sie zur Kenntnis nehmen möchten, so wird gebeten diese Dienstanweisung zu veröffentlichen. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei meiner Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258720/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, könnten Sie bitte, wie in meiner Email vom 9. September erbeten, den Erhalt der An…
An Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anweisungen zur Annahme von elektronischer Post [#258720]
Datum
15. September 2022 08:42
An
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, könnten Sie bitte, wie in meiner Email vom 9. September erbeten, den Erhalt der Anfrage nach dem AIG bestätigen? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258720/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen zur Annahme von elektronischer Pos…
An Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anweisungen zur Annahme von elektronischer Post [#258720]
Datum
11. Oktober 2022 10:01
An
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen zur Annahme von elektronischer Post“ vom 09.09.2022 (#258720) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
WG: Anfrage vom 26. September 2022 Anliegende Schreiben nebst Anlagen erhalten Sie erneut zur Kenntnisnahme. Das g…
Von
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Betreff
WG: Anfrage vom 26. September 2022
Datum
25. Oktober 2022 14:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Anliegende Schreiben nebst Anlagen erhalten Sie erneut zur Kenntnisnahme. Das gewünschte Hochladen auf die Seite "Frag den Staat" war nicht erfolgreich. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Anfrage vom 26. September 2022 [#258720] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Verfügbarmachu…
An Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage vom 26. September 2022 [#258720]
Datum
25. November 2022 08:26
An
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Verfügbarmachung der Dienstanweisung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258720/