Anweisungen zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat-Anfrage [#278297] "Az. zur Dienstaufsichtsbeschwerde vom 7.5.23 ..." bis zur Schließung der Anfrage durch Antragstellerin

Anweisungen zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat-Anfrage [#278297] "Az. zur Dienstaufsichtsbeschwerde vom 7.5.23 gegen den f. die Verarbeitung Verantwortlichen nach DSGVO in der Ausländerbehörde" bis zur Schließung der Anfrage durch Antragstellerin

Ergebnis der Anfrage

Der Oberbürgermeister missachtet demonstrativ gesetzliche Fristen auch auf fragdenstaat.de

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  • Datum
    19. Januar 2024
  • Frist
    21. Februar 2024
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: An…
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Anweisungen zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat-Anfrage [#278297] "Az. zur Dienstaufsichtsbeschwerde vom 7.5.23 ..." bis zur Schließung der Anfrage durch Antragstellerin [#297745]
Datum
19. Januar 2024 10:13
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Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anweisungen zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat-Anfrage [#278297] "Az. zur Dienstaufsichtsbeschwerde vom 7.5.23 gegen den f. die Verarbeitung Verantwortlichen nach DSGVO in der Ausländerbehörde" bis zur Schließung der Anfrage durch Antragstellerin
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297745 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297745/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Datum
21. Februar 2024 00:21
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Guten Tag, Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat-Anfrage [#278297] "Az. zur Dienstaufsichtsbeschwerde vom 7.5.23 ..." bis zur Schließung der Anfrage durch Antragstellerin“ vom 19.01.2024 (#297745) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
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Datum
22. Februar 2024 23:01
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Datum
26. Februar 2024 09:54
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Guten Tag, Sie zelebrieren auf fragdenstaat.de systematische Missachtung von gesetzlichen Fristen. Die Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat-Anfrage [#278297] "Az. zur Dienstaufsichtsbeschwerde vom 7.5.23 ..." bis zur Schließung der Anfrage durch Antragstellerin“ vom 19.01.2024 (#297745) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage, werden aber auch sonst als der für die Verarbeitung Verantwortliche und sonst zitiert. Mit freundlichen Grüßen
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Datum
28. Februar 2024 13:03
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Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat-Anfrage [#278297] "Az. zur Dienstaufsichtsbeschwerde vom 7.5.23 ..." bis zur Schließung der Anfrage durch Antragstellerin“ vom 19.01.2024 (#297745) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Sie werden zitiert, zusammen mit Ihrer weisungsfreien Kontrollstelle nach Art. 38-39 DS-GVO. Mit freundlichen Grüßen
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Datum
2. März 2024 13:58
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Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat-Anfrage [#278297] "Az. zur Dienstaufsichtsbeschwerde vom 7.5.23 ..." bis zur Schließung der Anfrage durch Antragstellerin“ vom 19.01.2024 (#297745) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Anweisungen zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat-Anfrage [#278297] "Az. zur Dienstaufsichtsbeschwerde vom 7.5.23 ..." bis zur Schließung der Anfrage durch Antragstellerin [#297745]
Datum
8. März 2024 18:13
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat-Anfrage [#278297] "Az. zur Dienstaufsichtsbeschwerde vom 7.5.23 ..." bis zur Schließung der Anfrage durch Antragstellerin“ vom 19.01.2024 (#297745) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sie werden zitiert, gerne in EU-Organen. Mit freundlichen Grüßen, auch an die - wie Strohpersonen berichten - im aktuellen Restrukturierungsprozess befindliche Hinweisgeberschutzstelle im sog. Bereich "Compliance"
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Datum
14. März 2024 11:23
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Datum
18. März 2024 10:10
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Datum
25. März 2024 08:36
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Datum
26. März 2024 19:09
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Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat-Anfrage [#278297] "Az. zur Dienstaufsichtsbeschwerde vom 7.5.23 ..." bis zur Schließung der Anfrage durch Antragstellerin“ vom 19.01.2024 (#297745) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie als fristmissachtungserfahrene Behörde umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Anweisungen zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat-Anfrage [#278297] "Az. zur Dienstaufsichtsbeschwerde vom 7.5.23 << Adresse entfernt >>.." bis zur Schließung der Anfrage durch Antragstellerin [#297745]
Datum
6. April 2024 13:28
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Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat-Anfrage [#278297] "Az. zur Dienstaufsichtsbeschwerde vom 7.5.23 << Adresse entfernt >>.." bis zur Schließung der Anfrage durch Antragstellerin“ vom 19.01.2024 (#297745) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 46 Tage überschritten. Bitte informieren Sie als Behörde, die sich nicht um gesetzliche Fristen schert, umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag, Sir zelebrieren weiter öffentlich nachlesbar grobe Ignoranz gesetzlicher Fristen! Die Informationsfre…
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Von
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AW: Anweisungen zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat-Anfrage [#278297] "Az. zur Dienstaufsichtsbeschwerde vom 7.5.23 << Adresse entfernt >>.." bis zur Schließung der Anfrage durch Antragstellerin [#297745]
Datum
13. April 2024 05:49
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Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sir zelebrieren weiter öffentlich nachlesbar grobe Ignoranz gesetzlicher Fristen! Die Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat-Anfrage [#278297] "Az. zur Dienstaufsichtsbeschwerde vom 7.5.23 << Adresse entfernt >>.." bis zur Schließung der Anfrage durch Antragstellerin“ vom 19.01.2024 (#297745) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 53 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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Datum
19. April 2024 09:01
An
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