Anweisungen zur Nichtbearbeitung von Ablehnungsgesuchen in Verfahren an Ihrem Gericht

Anweisungen zur Nichtbearbeitung von Ablehnungsgesuchen in Verfahren an Ihrem Gericht

In dem Zusammenhang wird ergänzend auch auf die folgende - nach Ablauf der gesetzlichen Beantwortungsfrist geschlossenen - Anfrage einer Betroffenen verwiesen, die noch weitere Verfahren in anderen - untätigen - Kammern ihres Gerichts hat: http://fdstaat23zv6kdmntgkvdzkr7hipl5oqswwi3xawzkj2w2gwsbxmrwyd.onion/anfrage/anweisungen-o-ae-zur-monatelangen-nichtvergabe-von-aktenzeichen-z-b-in-verwiesenen-rechtssachen-zu-antraegen-gegen-jobcenter-koeln-nach-sgg-und-dsgvo-1/

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  • Datum
    2. Oktober 2023
  • Frist
    4. November 2023
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: An…
An Sozialgericht Düsseldorf Details
Von
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Betreff
Anweisungen zur Nichtbearbeitung von Ablehnungsgesuchen in Verfahren an Ihrem Gericht [#289419]
Datum
2. Oktober 2023 19:51
An
Sozialgericht Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anweisungen zur Nichtbearbeitung von Ablehnungsgesuchen in Verfahren an Ihrem Gericht In dem Zusammenhang wird ergänzend auch auf die folgende - nach Ablauf der gesetzlichen Beantwortungsfrist geschlossenen - Anfrage einer Betroffenen verwiesen, die noch weitere Verfahren in anderen - untätigen - Kammern ihres Gerichts hat: http://fdstaat23zv6kdmntgkvdzkr7hipl5oqswwi3xawzkj2w2gwsbxmrwyd.onion/anfrage/anweisungen-o-ae-zur-monatelangen-nichtvergabe-von-aktenzeichen-z-b-in-verwiesenen-rechtssachen-zu-antraegen-gegen-jobcenter-koeln-nach-sgg-und-dsgvo-1/
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289419 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289419/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sozialgericht Düsseldorf
Rückantwort vom Sozialgericht Düsseldorf Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (auto…
Von
Sozialgericht Düsseldorf
Betreff
Rückantwort vom Sozialgericht Düsseldorf
Datum
2. Oktober 2023 19:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Sozialgericht Düsseldorf gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Die juristischen Entscheiderinnen und Entscheider, d.h. insbesondere die Kammervorsitzenden, können demnach zu dem Ergebnis kommen, dass Ihre Eingabe als rechtlich nicht wirksam zu bewerten ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege - per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr. Die so genannten professionellen Einreicher werden zudem auf die weiteren Einschränkungen gemäß § 65d SGG hingewiesen. Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Rückantwort vom Sozialgericht Düsseldorf [#289419] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen…
An Sozialgericht Düsseldorf Details
Von
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Betreff
AW: Rückantwort vom Sozialgericht Düsseldorf [#289419]
Datum
15. November 2023 12:10
An
Sozialgericht Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen zur Nichtbearbeitung von Ablehnungsgesuchen in Verfahren an Ihrem Gericht“ vom 02.10.2023 (#289419) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Sozialgericht Düsseldorf
Rückantwort vom Sozialgericht Düsseldorf Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (auto…
Von
Sozialgericht Düsseldorf
Betreff
Rückantwort vom Sozialgericht Düsseldorf
Datum
15. November 2023 12:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Sozialgericht Düsseldorf gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Die juristischen Entscheiderinnen und Entscheider, d.h. insbesondere die Kammervorsitzenden, können demnach zu dem Ergebnis kommen, dass Ihre Eingabe als rechtlich nicht wirksam zu bewerten ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege - per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr. Die so genannten professionellen Einreicher werden zudem auf die weiteren Einschränkungen gemäß § 65d SGG hingewiesen. Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Rückantwort vom Sozialgericht Düsseldorf [#289419] Guten Tag, interessant. Und in anderen, kontradiktischen V…
An Sozialgericht Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rückantwort vom Sozialgericht Düsseldorf [#289419]
Datum
17. November 2023 15:17
An
Sozialgericht Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, interessant. Und in anderen, kontradiktischen Verfahren an Ihrem Gericht? Ist denn die "Handreichung zum Umgang mit schwierigen Verfahrensbeteiligten" aus dem Jahr 2017 und damit vor der DS-GVO aus dem Justizintranet bekannt, die keine Definition schwieriger Verfahrensbeteiligter enthält? Mit freundlichen Grüßen
Sozialgericht Düsseldorf
Rückantwort vom Sozialgericht Düsseldorf Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (auto…
Von
Sozialgericht Düsseldorf
Betreff
Rückantwort vom Sozialgericht Düsseldorf
Datum
17. November 2023 15:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Sozialgericht Düsseldorf gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Die juristischen Entscheiderinnen und Entscheider, d.h. insbesondere die Kammervorsitzenden, können demnach zu dem Ergebnis kommen, dass Ihre Eingabe als rechtlich nicht wirksam zu bewerten ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege - per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr. Die so genannten professionellen Einreicher werden zudem auf die weiteren Einschränkungen gemäß § 65d SGG hingewiesen. Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Rückantwort vom Sozialgericht Düsseldorf [#289419] Guten Tag, danke, und bemerkenswert, dass mitten im Klagev…
An Sozialgericht Düsseldorf Details
Von
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Betreff
AW: Rückantwort vom Sozialgericht Düsseldorf [#289419]
Datum
14. Dezember 2023 13:42
An
Sozialgericht Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke, und bemerkenswert, dass mitten im Klageverfahren gegen die Bundesrepublik, C 149/23, kein Organisationserlass existiere, Betroffene sich wahlweise an externe Stellen im Bund oder in EU-Organen wenden müssten. Mit freundlichen Grüßen

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Sozialgericht Düsseldorf
Rückantwort vom Sozialgericht Düsseldorf Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (auto…
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Sozialgericht Düsseldorf
Betreff
Rückantwort vom Sozialgericht Düsseldorf
Datum
14. Dezember 2023 13:42
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Sozialgericht Düsseldorf gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Die juristischen Entscheiderinnen und Entscheider, d.h. insbesondere die Kammervorsitzenden, können demnach zu dem Ergebnis kommen, dass Ihre Eingabe als rechtlich nicht wirksam zu bewerten ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege - per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr. Die so genannten professionellen Einreicher werden zudem auf die weiteren Einschränkungen gemäß § 65d SGG hingewiesen. Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen