Anweisungschreiben an das PEI die Chargen von Impfstoffen während der COVID-Pandemie nicht stichprobenartig zu untersuchen.

Die schriftliche Anweisung mit Absenderdaten, welche an das PEI gesendet wurde, um zu Verhindern, dass dies die zur Bekämpfung der Covid-Pandemie eingesetzen neuen mRNA-Impfstoffe nicht stichprobenartig auf Verunreinigungen zu untersuchen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Dezember 2023
  • Frist
    30. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die schriftliche Anweisung mit Absend…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anweisungschreiben an das PEI die Chargen von Impfstoffen während der COVID-Pandemie nicht stichprobenartig zu untersuchen. [#295459]
Datum
23. Dezember 2023 11:33
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die schriftliche Anweisung mit Absenderdaten, welche an das PEI gesendet wurde, um zu Verhindern, dass dies die zur Bekämpfung der Covid-Pandemie eingesetzen neuen mRNA-Impfstoffe nicht stichprobenartig auf Verunreinigungen zu untersuchen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295459 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295459/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Anweisungschreiben an das PEI die Chargen von Impfstoffen während der COVID-Pandemie nicht st…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Anweisungschreiben an das PEI die Chargen von Impfstoffen während der COVID-Pandemie nicht stichpro... [#295459]
Datum
27. Dezember 2023 13:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz de…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Anweisungschreiben an das PEI die Chargen von Impfstoffen während der COVID-Pandemie nicht stichprobenartig zu untersuchen. [#295459]
Datum
8. Januar 2024 10:36
Status
image001.jpg
1,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) vom 23. Dezember 2023 und teile Ihnen Folgendes mit: Ein von Ihnen angefordertes Anweisungsschreiben an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) weder bekannt noch vorhanden. Im Zusammenhang von Falschmeldungen zu angeblichen Haftungsrisiken für Ärztinnen und Ärzte wegen DNA Verunreinigungen in mRNA-basierten COVID-19-Impfstoffen verweisen wir auf die Stellungnahmen des PEI für medizinische und pharmazeutische Fachkreise https://www.pei.de/DE/newsroom/mitteilungen/mitteilungen-inhalt.html. Mit freundlichen Grüßen