Anwendung des § 341 Abs. 6 Satz 1 SGB V - "die elektronische Patientenakte erforderlichen Komponenten und Dienste"
gemäß § 341 Abs. 6 Satz 1 SGB V haben vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer Ihnen gegenüber den Nachweis zu bringen, dass die Leistungserbringer über die für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte erforderlichen Komponenten und Dienste verfügen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Frist zum Erbringen des Nachweises auf den 01. Oktober 2021 verlängert.
Allerdings habe ich bis zum heutigen Tag (19.04.2023) keinen Leistungserbringer in meinem privaten Umfeld angetroffen, der über die erforderlichen Komponenten und Dienste verfügt und ich so eine ePA habe, aber diese nicht nutzen kann.
Deshalb bitte ich um Übersendung des folgenden:
1. wie die KV Sachsen Nachweis iSd § 341 Abs. 6 Satz 1 SGB V von den Leistungserbringern verlangt und in welchem Rahmen sie ihrer Kontrollfunktion über die nötigen Dienste nachkommt;
2. wie viele Leistungserbringer in Sachsen (als natürliche Zahl) den oben genannten nötigen Nachweis erbracht haben;
3. wie viele Leistungserbringer in Sachsen (als natürliche Zahl) den oben genannten nötigen Nachweis noch nicht erbracht haben;
4. wie viele Leistungserbringer in Sachsen (als natürliche Zahl) die Nutzung der ePA tatsächlich anbieten und durch wie viele Patienten diese pro Leistungserbringer genutzt wird;
5. bei wie vielen Leistungserbringer in Sachsen (als natürliche Zahl) die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen pauschal um 1 Prozent nach § 341 Abs. 6 Satz 2 SGB V gekürzt wurde und auf welchen Zeiträumen; ob dies zu dem Aufbau der nötigen Hardware- und Software-Komponenten geführt hat, bzw. wie die KV Sachsen dann weiter vorgegangen ist;
6. ob durch eine unterbliebene, aber gesetzliche geforderte Kürzung der Vergütung vertragsärztlicher Leistungen der Tatbestand des § 266 I StGB erfüllt sein könnte und ob dazu schon Ermittlungsverfahren laufen.
In diese Anfrage ist möglicher Schriftverkehr, Dokumente, Entwürfe und sonstige in Dateisystemen abgelegte Informationen bis zum Tag der Beantwortung dieser Umfrage mit einzubeziehen.
Grundlage der Anfrage ist das SächsTranspG, sowie Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 20 Abs. 2 GG iVm Art. 3 Abs. 1 GG iVm Art. 17 GG und hilfsweise wird dieser Antrag auch als Bürgeranfrage nach Art. 17 GG gestellt.
Anfrage erfolgreich
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Datum19. April 2023
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23. Mai 2023
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- Anwendung des § 341 Abs. 6 Satz 1 SGB V - "die elektronische Patientenakte erforderlichen Komponenten und Dienste" [#276666]
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- 19. April 2023 09:52
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- AW: Anwendung des § 341 Abs. 6 Satz 1 SGB V - "die elektronische Patientenakte erforderlichen Komponenten und Dienste" [#276666]
- Datum
- 7. Mai 2023 15:50
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- AW: Anwendung des § 341 Abs. 6 Satz 1 SGB V - "die elektronische Patientenakte erforderlichen Komponenten und Dienste" [#276666]
- Datum
- 24. Mai 2023 11:01
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- Antw: AW: Anwendung des § 341 Abs. 6 Satz 1 SGB V - "die elektronische Patientenakte erforderlichen Komponenten und Dienste" [#276666]
- Datum
- 25. Mai 2023 17:21
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- AW: Antw: AW: Anwendung des § 341 Abs. 6 Satz 1 SGB V - "die elektronische Patientenakte erforderlichen Komponenten und Dienste" [#276666]
- Datum
- 30. Mai 2023 09:53
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- Vermittlung bei Anfrage „Anwendung des § 341 Abs. 6 Satz 1 SGB V - "die elektronische Patientenakte erforderlichen Komponenten und Dienste"“ [#276666]
- Datum
- 30. Mai 2023 10:00
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- AW: Antw: AW: Anwendung des § 341 Abs. 6 Satz 1 SGB V - "die elektronische Patientenakte erforderlichen Komponenten und Dienste" [#276666]
- Datum
- 30. Mai 2023 10:17
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- AW: Anwendung des § 341 Abs. 6 Satz 1 SGB V - "die elektronische Patientenakte erforderlichen Komponenten und Dienste" [#276666]
- Datum
- 16. Juni 2023 14:25
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- AW: Anwendung des § 341 Abs. 6 Satz 1 SGB V - "die elektronische Patientenakte erforderlichen Komponenten und Dienste" [#276666]
- Datum
- 3. Juli 2023 16:14
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- AW: Anwendung des § 341 Abs. 6 Satz 1 SGB V - "die elektronische Patientenakte erforderlichen Komponenten und Dienste" [#276666]
- Datum
- 7. Juli 2023 14:40
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- Vermittlung bei Anfrage „Anwendung des § 341 Abs. 6 Satz 1 SGB V - "die elektronische Patientenakte erforderlichen Komponenten und Dienste"“ [#276666]
- Datum
- 8. Juli 2023 09:03
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- AW: Vermittlung bei Anfrage „Anwendung des § 341 Abs. 6 Satz 1 SGB V - "die elektronische Patientenakte erforderlichen Komponenten und Dienste"“ [#276666]
- Datum
- 17. Juli 2023 15:56
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- Anfrage abgeschlossen
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- AW: Vermittlung bei Anfrage „Anwendung des § 341 Abs. 6 Satz 1 SGB V - "die elektronische Patientenakte erforderlichen Komponenten und Dienste"“ [#276666]
- Datum
- 19. Juli 2023 08:20
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- AW: Vermittlung bei Anfrage „Anwendung des § 341 Abs. 6 Satz 1 SGB V - "die elektronische Patientenakte erforderlichen Komponenten und Dienste"“ [#276666]
- Datum
- 1. August 2023 17:03
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- AW: Vermittlung bei Anfrage „Anwendung des § 341 Abs. 6 Satz 1 SGB V - "die elektronische Patientenakte erforderlichen Komponenten und Dienste"“ [#276666]
- Datum
- 2. August 2023 15:30
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- Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
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