Anwendung von Artikel 18 Grundgesetz gegen Personen, die gesichert rechtsextrem sind.

Anfrage an: Bundespräsidialamt

warum wurde bisher kein Verfahren gegen Personen beim BVG, Karlsruhe, eingeleitet, wenn diese als gesichert rechtsextrem gelten?
Das GG nach Artikel 18 ermöglicht dieses. Die politische Erfahrung mit den Nazis erfordert dies!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Februar 2024
  • Frist
    22. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: warum wurde bisher kein Verfahren geg…
An Bundespräsidialamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anwendung von Artikel 18 Grundgesetz gegen Personen, die gesichert rechtsextrem sind. [#300647]
Datum
20. Februar 2024 15:21
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
warum wurde bisher kein Verfahren gegen Personen beim BVG, Karlsruhe, eingeleitet, wenn diese als gesichert rechtsextrem gelten? Das GG nach Artikel 18 ermöglicht dieses. Die politische Erfahrung mit den Nazis erfordert dies!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300647/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundespräsidialamt
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag vom 20. Februar 2024 hin teile ich Ihnen Folgendes mit: …
Von
Bundespräsidialamt
Betreff
AW: Anwendung von Artikel 18 Grundgesetz gegen Personen, die gesichert rechtsextrem sind. [#300647]
Datum
22. Februar 2024 15:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag vom 20. Februar 2024 hin teile ich Ihnen Folgendes mit: Es handelt sich bei Ihrer Anfrage nicht um einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach den von Ihnen genannten Informationszugangsgesetzen. Unter dem Begriff der „amtlichen Information“ versteht der Gesetzgeber jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Ihr Antrag enthält indes die Bitte um Erläuterung rechtlicher bzw. politischer Hintergründe. Unabhängig davon möchte ich auf Ihre Frage kurz eingehen. Den von Ihnen angesprochenen Antrag beim Bundesverfassungsgericht auf Feststellung der Verwirkung von Grundrechten kann vom Bundestag, von der Bundesregierung oder von einer Landesregierung gestellt werden. Der Bundespräsident gehört nicht zum Kreis der Antragsberechtigten. Ich rege daher an, dass Sie sich an die genannten Organe wenden. Ich gehe davon aus, dass Ihr Anliegen hiermit erledigt ist. Sollten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, so bitte ich um Rückmeldung binnen 14 Tagen. Mit freundlichen Grüßen