Anwendungsbereich Abhörverbot gemäß § 89 TKG
Im Internet finden sich steuerbare Funkempfänger an deutschen Standorten (deutsche IP-Adresse des servers), mit denen der Empfang der folgenden Funkdienste möglich ist:
- nicht-öffentlicher mobiler Landfunkdienst
- Flugfunkdienst
- mobiler Seefunkdienst (Ultrakurzwelle)
- analoger Bahnfunk
Technisch gesehen funktionert das in etwa so:
- Auf einem Linux-host-System (PC oder Raspberry Pi) können mehrere software-definierte Empfänger angeschlossen werden.
- Der Empfangsbereich der Empfänger (typischerweise einige Megahertz (MHz)) wird vom host-administrator fest eingestellt.
- Nutzer (clients) können sich über Internet mit dem host über ihren HTML5-fähigen Internet-Browser verbinden und die Empfänger nutzen.
Die Audio-Ausgabe erfolgt auf dem lokalen Endgerät des client.
- Die Spektrum-Darstellung des wenige MHz breiten Empfangsbereichs erfolgt auf dem host-System und wird dem client über seinen browser ressourcen-sparend dargestellt.
- Ebenso kann ein client eine beliebige Frequenz im vorher definierten Empfangsbereich über seinen browser einstellen und mithören.
- Der client kann keine Änderungen an den Frequenzgrenzen des angeboten Frequenzbereichs durchführen.
Er kann jedoch beliebige Frequenzen innerhalb diese Bereichs demodulieren und mithören.
Meine Fragen:
1) Welche der folgenden, meist unverschlüsselt ausgesendeten Funkdienste fallen unter das Abhörverbot gemäß § 89 Telekommunikationsgesetz (TKG):
- nicht-öffentlicher mobiler Landfunkdienst, siehe Ihre "Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im nichtöffentlichen mobilen Landfunk (VVnömL)"
- Flugfunkdienst
- mobiler Seefunkdienst (Ultrakurzwelle)
- analoger Bahnfunk, siehe https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Firmennetze/Bahnfunk/bahnfunk-node.html
2) Wie ist Ihre Einschätzung zu den oben dargestellten, über Internet steuerbaren Funkempfänger hinsichtlich des Abhörverbot gemäß § 89 TKG ?
Betrifft das Abhörverbot nur die hosts (also die server mit angeschlossenen Empfängern) und/oder die clients (über Internet verbunden Endgeräte mit Audio-Wiedergabe im browser)?
Entgegen Ihrer Darstellung unter
https://fragdenstaat.de/a/193526
handelt es sich hier nicht um einen abstrakten Sachverhalt.
Vielen Dank.
Anfrage abgelehnt
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Datum16. Oktober 2021
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20. November 2021
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