Anwendungshilfen, Unterlagen zum IFG und UIG

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]):

Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu:
1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden,
2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,
3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.",
4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,
5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!
-------------------------------------

II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG),möglichst als PDF
als Antwort an FragdenStaat.de:

A.) Dienstanweisungen, Anwendungshilfen, Unterlagen zum IFG und UIG
B.) Welche Kriterien hat Ihr Amt zur Anwendung des IFGGebV entwickelt und festgelegt?

Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel

[1]
Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. September 2017
  • Frist
    20. Oktober 2017
  • 0 Follower:innen
Robert Michel
I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, …
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Robert Michel
Betreff
Anwendungshilfen, Unterlagen zum IFG und UIG [#24634]
Datum
18. September 2017 14:24
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu: 1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden, 2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information, 3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.", 4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig, 5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist! ------------------------------------- II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen): Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG),möglichst als PDF als Antwort an FragdenStaat.de: A.) Dienstanweisungen, Anwendungshilfen, Unterlagen zum IFG und UIG B.) Welche Kriterien hat Ihr Amt zur Anwendung des IFGGebV entwickelt und festgelegt? Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel [1] Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.
Robert Michel <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Michel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kraftfahrt-Bundesamt
Unterlagen, Informationen zum IFG bzw. UIG - Ablehnungsbescheid Per Postzustellungsurkunde, Eingang 4.10.2017 Se…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Via
Briefpost
Betreff
Unterlagen, Informationen zum IFG bzw. UIG - Ablehnungsbescheid
Datum
29. September 2017
Status
Warte auf Antwort
Per Postzustellungsurkunde, Eingang 4.10.2017 Sehr geehrter Herr Michel, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18.09.2017, welche mir zur weiteren Bearbeitung zugeleitet wurde. Bezüglich der darin von Ihnen begehrten Unterlagen bzw. Informationen mache ich Ihnen folgende Mitteiliung: Im Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) existieren weder Dienstanweisungen, Anwendungshilfen oder ähnliche Unterlagen zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. Umweltinformationsgesetz (UIG). Auch wurden in unserem Haus keine Kriterien zur Anwendung der Vorordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) entwickelt. Die gewünschte Information / Unterlagen diesbezüglich können Ihnen also nicht zugänglich gemacht werden, weil es sie schlicht nicht gibt. Ihr Antrag ist daher abzulehnen. Der Bescheid ergeht kostenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftf ahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Robert Michel
AW: Unterlagen, Informationen zum IFG bzw. UIG - Ablehnungsbescheid [#24634] Sehr geehrt<< Anrede >>
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Robert Michel
Betreff
AW: Unterlagen, Informationen zum IFG bzw. UIG - Ablehnungsbescheid [#24634]
Datum
4. Oktober 2017 15:09
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> danke für Ihre Antwort zu meiner IFG Anfrage vom 18.09.2017. Sie geben an, dass entsprechende Informationen beim KBA nicht vorhanden seien. Wenn mein Antrag abgelehnt wurde, wie wurde sichergestellt, dass der Datenbestand der Behörde mit über 1000 Mitarbeitern geprüft wurde? Ist im Datenbestand des KBA selbst die Anwendungshinweise zum Informationsfreiheitsgesetz - Bek. d. BMI v 21. 11. 2005 - V 5a -130 250/16 - nicht vorhanden? https://fragdenstaat.de/files/foi/75343/AnwendungshinweisezumIFG.pdf Fand eine Prüfung statt und meinten Sie stattdessen vielleicht: "Ihrem Antrag kann daher nicht stattgegeben werden?" Über eine kurze Rückmeldung (per E-Mail) würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel Anfragenr: 24634 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Michel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>