Anwendungshinweise zum §104c AufenthG, "Chancenaufenthaltsrecht"

Alle Unterlagen zur Umsetzung des § 104c AufenthG durch die Ausländerbehörden im Land Bremen, insbesondere Anwendungshinweise, Erlasse, Arbeitshilfen, Anweisungen an die Mitarbeitenden u.ä.
Sofern es bisher keine solchen Anwendungshinweise gibt, bitte ich um Auskunft, ob solche in Zukunft erstellt werden sollen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Februar 2023
  • Frist
    4. März 2023
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Holger Dieckmann
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen zur Umset…
An Der Senator für Inneres Details
Von
Holger Dieckmann
Betreff
Anwendungshinweise zum §104c AufenthG, "Chancenaufenthaltsrecht" [#269299]
Datum
2. Februar 2023 16:11
An
Der Senator für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen zur Umsetzung des § 104c AufenthG durch die Ausländerbehörden im Land Bremen, insbesondere Anwendungshinweise, Erlasse, Arbeitshilfen, Anweisungen an die Mitarbeitenden u.ä. Sofern es bisher keine solchen Anwendungshinweise gibt, bitte ich um Auskunft, ob solche in Zukunft erstellt werden sollen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Holger Dieckmann Anfragenr: 269299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269299/ Postanschrift Holger Dieckmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Holger Dieckmann

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Der Senator für Inneres
Sehr geehrter Herr Dieckmann, im Folgenden erhalten Sie die Beantwortung Ihres Antrages [#269299] auf Informatio…
Von
Der Senator für Inneres
Betreff
AW: [EXTERN] Anwendungshinweise zum §104c AufenthG, "Chancenaufenthaltsrecht" [#269299]
Datum
23. Februar 2023 14:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dieckmann, im Folgenden erhalten Sie die Beantwortung Ihres Antrages [#269299] auf Informationszugang nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) vom 02. Februar 2023. Die Anwendungshinweise des BMI zum § 104c AufenthG sind über den Downloadbereich folgender Seite abrufbar: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/chancen-aufenthalt Ergänzende Regelungen durch den Senator für Inneres gibt es nicht. Ob ggf. welche folgen, ist derzeit nicht absehbar. Die Ausländerbehörden verfügen allerdings über eine Handreichung für die Mitarbeitenden sowie über ein Merkblatt für die Kund:innen. Beides finden Sie in der Anlage. Für weitere Anfragen stehen Ihnen auch gerne die Kolleg:innen in der zuständigen Fachabteilung zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen