Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) für das Registerportal (Handelsregister)

- Erklärung über die Pläne und Umsetzung der EU-Direktive 2019/1024 (E-Government-Richtlinie) & § 9 DNG (Datennutzungsgesetz) im Rahmen des Handelsregisters (Registerportal) / Warum gibt es immer noch keine Anwendungsprogrammierschnittstelle - auch wenn diese nur für Einzelabrufe gedacht wäre?

- Wann steht auf der Agenda, generell das Registerportal (handelsregister.de) zu überarbeiten, welches oft etwas langsam ist oder gar nicht verfügbar

- Wer ist konkret (Referat, Behörde) für die Weiterentwicklung (nicht Support!) des Registerportals verantwortlich? Postalische Anfragen an das Justizministerium NRW konnten mir nur teilweise beantwortet werden oder wurden nicht beantwortet.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2024
  • Frist
    7. März 2024
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Robin Lindner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Erklärung über die Pläne und Umsetz…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Robin Lindner
Betreff
Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) für das Registerportal (Handelsregister) [#299226]
Datum
4. Februar 2024 19:28
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Erklärung über die Pläne und Umsetzung der EU-Direktive 2019/1024 (E-Government-Richtlinie) & § 9 DNG (Datennutzungsgesetz) im Rahmen des Handelsregisters (Registerportal) / Warum gibt es immer noch keine Anwendungsprogrammierschnittstelle - auch wenn diese nur für Einzelabrufe gedacht wäre? - Wann steht auf der Agenda, generell das Registerportal (handelsregister.de) zu überarbeiten, welches oft etwas langsam ist oder gar nicht verfügbar - Wer ist konkret (Referat, Behörde) für die Weiterentwicklung (nicht Support!) des Registerportals verantwortlich? Postalische Anfragen an das Justizministerium NRW konnten mir nur teilweise beantwortet werden oder wurden nicht beantwortet.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Robin Lindner Anfragenr: 299226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299226/ Postanschrift Robin Lindner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Robin Lindner
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Lindner, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 4. Februar 2024. Es handelt sich bei Ihrer Anfrage …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) für das Registerportal (Handelsregister) [#299226]
Datum
26. Februar 2024 07:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lindner, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 4. Februar 2024. Es handelt sich bei Ihrer Anfrage nicht um einen IFG-Antrag, denn es werden keine amtlichen Informationen erbeten. Ihre Anfrage wird daher als Bürgeranfrage beantwortet. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich Ihnen keinen Rechtsrat erteilen kann, da es nicht zu den Aufgaben des Bundesministeriums der Justiz gehört, Rechtsberatung im Einzelfall zu gewähren. Die Zuständigkeit für das Registerportal liegt bei den Ländern. Nach § 9 Absatz 1 Satz 2 HGB bestimmen die Landesjustizverwaltungen das elektronische Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Die Landesjustizverwaltungen stellen mit dem Registerportal, welches unter www.handelsregister.de abrufbar ist, die Informationen nach § 9 HGB zur Verfügung. Die Landesjustizverwaltungen sind auch für die Abwicklung des Abrufverfahrens zuständig, so dass ich Sie bitte, sich wegen Ihrer Fragen hinsichtlich einer Weiterentwicklung und technischer Verbesserungen des Registerportals an die Landesjustizverwaltungen zu wenden. Die Kontaktdaten (auch mit E-Mail Adresse) der Servicestelle des gemeinsamen Registerportals der Länder finden Sie unter https://www.handelsregister.de/rp_web/kontakt.xhtml;jsessionid=E54E13F48FDCBFE638EC4358159165B5.tc02n01. Ich hoffe, dass diese Informationen für Sie hilfreich sind. Mit freundlichen Grüßen
Robin Lindner
Guten Tag, aufgrund einer zurückliegenden Bürgeranfrage vom 08.05.2023 (z. Hd. Herr [geschwärzt]) bei der Service…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Robin Lindner
Betreff
AW: Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) für das Registerportal (Handelsregister) [#299226]
Datum
26. Februar 2024 18:24
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, aufgrund einer zurückliegenden Bürgeranfrage vom 08.05.2023 (z. Hd. Herr [geschwärzt]) bei der Servicestelle per Mail, erfolgt die "Weiterentwicklung [.] in Absprache mit allen Bundesländern unter der Federführung von NRW". Die Servicestelle hat damit nichts zu tun. Diese Mail wurde lt. der Aussage in der Mail weitergeleitet. Trotz mehrmaligem Nachfragen, wurde mir hier nie geantwortet. Bitte leiten Sie meine Anfrage an das Ministerium der Justiz in Nordrhein-Westfalen weiter. Hiermit bitte ich um Stellungnahme gemäß IFG: 1. Inwiefern wird die EU-Direktive 2019/1024 (E-Government-Richtlinie) & § 9 DNG (Datennutzungsgesetz) im Rahmen des Handelsregisters (Registerportal) im Registerportal umgesetzt? Auszug aus § 9 DNG: "Öffentliche Stellen und Unternehmen der Daseinsvorsorge müssen die Nutzung hochwertiger Datensätze in maschinenlesbarem Format über geeignete Anwendungsprogrammierschnittstellen und, falls technisch erforderlich, als Massen-Download ermöglichen." Aus zurückliegender Bürgeranfrage, wurde mir gegenüber begründet, dass keine Anwendungsschnittstelle (API) zur Verfügung gestellt wird, da im Registerportal lediglich Einzelabrufe gestattet sind. Dies ist meines Erachtens keine "Entschuldigung" um keine Anwendungsschnittstelle zur Verfügung zu stellen. Man könnte beispielsweise Massenabrufe durch ein sogenanntes Rate-Limiting eindämmen. 2. Welches Referat & welcher Behörde oder welcher Dienstleister einer Behörde ist/sind mit der Weiterentwicklung des Registerportals beauftragt? Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 299226 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] Robin Lindner [geschwärzt] [geschwärzt]
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Lindner, vielen Dank für Ihre erneute E-Mail vom 26. Februar 2024. Wie ich Ihnen am 27. Februa…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) für das Registerportal (Handelsregister) [#299226]
Datum
29. Februar 2024 09:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lindner, vielen Dank für Ihre erneute E-Mail vom 26. Februar 2024. Wie ich Ihnen am 27. Februar 2024 geschrieben habe, liegt die Zuständigkeit für das Registerportal bei den Ländern. Leider kann ich Ihnen nicht in der von Ihnen gewünschten Art weiterhelfen. Das Bundesministerium der Justiz hat keinen Einfluss, wann eine Anfrage durch das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen beantwortet wird. Auch kann Ihre Anfrage nicht dorthin weitergeleitet werden. Bitte reichen Sie Ihre Anfrage erneut dort ein (Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf, E-Mail Ministerium der Justiz: <<E-Mail-Adresse>>, E-Mail Justiz-Online: <<E-Mail-Adresse>>). Mit freundlichen Grüßen
Robin Lindner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, Hiermit bitte ich um Stellungnahme gemäß IFG: 1. Inwiefern wird die EU-D…
Von
Robin Lindner
Betreff
AW: Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) für das Registerportal (Handelsregister) [#299226]
Datum
29. Februar 2024 17:18
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, Hiermit bitte ich um Stellungnahme gemäß IFG: 1. Inwiefern wird die EU-Direktive 2019/1024 (E-Government-Richtlinie) & § 9 DNG (Datennutzungsgesetz) im Rahmen des Handelsregisters (Registerportal) im Registerportal umgesetzt? Auszug aus § 9 DNG: "Öffentliche Stellen und Unternehmen der Daseinsvorsorge müssen die Nutzung hochwertiger Datensätze in maschinenlesbarem Format über geeignete Anwendungsprogrammierschnittstellen und, falls technisch erforderlich, als Massen-Download ermöglichen." Aus zurückliegender Bürgeranfrage, wurde mir gegenüber begründet, dass keine Anwendungsschnittstelle (API) zur Verfügung gestellt wird, da im Registerportal lediglich Einzelabrufe gestattet sind. Dies ist meines Erachtens keine "Entschuldigung" um keine Anwendungsschnittstelle zur Verfügung zu stellen. Man könnte beispielsweise Massenabrufe durch ein sogenanntes Rate-Limiting eindämmen. 2. Welches Referat & welcher Behörde oder welcher Dienstleister einer Behörde ist/sind mit der Weiterentwicklung des Registerportals beauftragt? Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 299226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299226/
Bundesministerium der Justiz
1451 E - Z 1/24 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antra…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) für das Registerportal (Handelsregister) [#299226]
Datum
4. März 2024 11:16
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
2023-01-01merkblattdsgvo.pdf
114,3 KB
1451 E - Z 1/24 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 29.02.2024 Anlage 1 Sehr geehrter Herr Lindner, Ihr o.g. Antrag ist am 29.02.2024 im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen. Nach § 4 Absatz 1 IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe des IFG NRW gegenüber den im Gesetz genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Ein Antrag auf Gewährung eines Informationszugangs nach dem IFG NRW setzt die Angabe des vollständigen Namens sowie der (ladungsfähigen) Anschrift des Antragstellers voraus. Ohne diese Angaben kann zum einen das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals „natürliche Person“ im Sinne des § 4 Absatz 1 IFG NRW und damit die Anspruchsberechtigung nicht überprüft werden. Zum anderen vermag ohne sie auch ein Verwaltungsverfahren nicht wirksam in Gang gebracht zu werden. So muss die Behörde u.a. in der Lage sein, die Handlungsfähigkeit des Antragstellers im Sinne von § 12 VwVfG NRW zu überprüfen. Dies erfordert es grundsätzlich, den Antragsteller mit dem vollständigen Namen, der Adresse und in Zweifelsfällen auch mit dem Geburtsdatum oder weiteren Angaben zu erfassen. Ohne diese Angaben könnte zudem ein etwaiger ablehnender Bescheid nach § 5 Absatz 2 Satz 3 IFG NRW nicht hinreichend bestimmt im Sinne des § 37 VwVfG NRW erlassen werden (vgl. auch VG Lüneburg, Beschluss vom 23.06.2020 - 2 B 48/20 -, juris Rn. 42, OVG NRW, Urteil vom 15.06.2022 -16 A 858/21- juris Rn. 5). Das Erfordernis der Adressangabe ist vorliegend insbesondere darin begründet, dass beabsichtigt ist, Ihren Antrag zumindest in Teilen zurückzuweisen. Aus diesem Grund bitte ich Sie, zur Ergänzung Ihrer persönlichen Angaben Ihre (ladungsfähige) Anschrift mitzuteilen. Weder eine c/o-Adresse noch ein Postfach erfüllt diese Voraussetzung (vgl. auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 11.01.2012 - 3 D 157/11-, juris Rn. 4; OLG Frankfurt, Urteil vom 15.05.2014 - 16 U 4/14-, juris Rn. 15). Vorsorglich weise ich darauf hin, dass vor dem Eingang der ergänzenden Angaben die Frist nach § 5 Absatz 2 IFG NRW nicht zu laufen beginnt. Mit freundlichen Grüßen
Robin Lindner
1451 E - Z 1/24 Sehr << Anrede >> die ladungsfähige Anschrift lautet: << Adresse entfernt &g…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Robin Lindner
Betreff
AW: Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) für das Registerportal (Handelsregister) [#299226]
Datum
4. März 2024 17:52
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
1451 E - Z 1/24 Sehr << Anrede >> die ladungsfähige Anschrift lautet: << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 299226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299226/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Robin Lindner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Justiz
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen 1451E-Z.10/24 Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen
Datum
6. März 2024 11:39
Status
geschwärzt
773,1 KB
1451E-Z.10/24 Mit freundlichen Grüßen
Robin Lindner
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen [#299226] Guten Tag, vielen Dank …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Robin Lindner
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen [#299226]
Datum
10. März 2024 18:15
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Zusendung der Erklärung. Ich bitte Sie, sobald absehbar ist, dass Kosten entstehen, diese mir aufgeschlüsselt aufzulisten, bevor wir weiter fortfahren. Mit freundlichen Grüßen Robin Lindner Anfragenr: 299226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299226/ Postanschrift Robin Lindner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Justiz
Automatische Antwort: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen [#299226] Sehr g…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Automatische Antwort: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen [#299226]
Datum
10. März 2024 18:15
Status
Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender, ich bin bis zum 15.03.2024 nicht erreichbar. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. Dienstliche Post senden Sie bitte an: <<E-Mail-Adresse>> Vorsorglich weise ich darauf hin, dass Ihnen diese Meldung nur einmal übermittelt wird. Mit freundlichen Grüßen

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Robin Lindner
AW: Automatische Antwort: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen [#299226] Gu…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Robin Lindner
Betreff
AW: Automatische Antwort: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen [#299226]
Datum
15. März 2024 16:23
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, einer von mir vertrene juristischen Person ging eben (Zustellung 15.03.2024) ein Schreiben des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen im Auftrag des Ministers postalisch zu. Diese nimmt Bezug zu einer Anfrage anfang des Jahres (Mein Zeichen [geschwärzt]; Az. [geschwärzt]). Der Inhalt des Schreibens klärt weitestgehend diese Fragestellung. Daher ziehe ich hiermit meine IFG-Anfrage vom 29.02.2024 zurück. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Mit freundlichen Grüßen Robin Lindner Anfragenr: 299226 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Robin Lindner [geschwärzt] [geschwärzt]