Anwesenheit von Jahrgangssprecher*innen bei den Prüfungskonferenzen/Zeugniskonferenzen der Q2

In der Bremer Zeugnisverordnung steht in §12 (3) "zwei Jahrgangsschülersprecher oder Jahrgangsschülersprecherinnen haben das Recht, mit beratender Stimme an der Zeugniskonferenz teilzunehmen". Für Bildungsgänge der Sekundarstufe II, die zur allgemeinen Hoschulreife führen, hebt § 21 (2) die Absätze 1, 2 und 4 des § 12 ausdrücklich auf - nicht jedoch zitierten Absatz 3.
Gehe ich Recht in der Annahme, dass damit zu allen Zeugniskonferenzen der gymnasialen Oberstufe in Bremen, auch zu der am Ende der Qualifikationsphase 2 (Q2.2), in der die Noten festgelegt werden, die letztlich über Zulassung und Nichtzulassung von Abiturienten zu den Abiturprüfungen entscheiden, wenigstens zwei Jahrgangsschülersprecher*innen eingeladen werden müssen? Sind die Beschlüsse einer solchen Konferenz gültig, wenn diese Einladung versäumt wurde?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. April 2021
  • Frist
    18. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
Jan Urbon
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In de…
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
Jan Urbon
Betreff
Anwesenheit von Jahrgangssprecher*innen bei den Prüfungskonferenzen/Zeugniskonferenzen der Q2 [#218566]
Datum
16. April 2021 16:18
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Bremer Zeugnisverordnung steht in §12 (3) "zwei Jahrgangsschülersprecher oder Jahrgangsschülersprecherinnen haben das Recht, mit beratender Stimme an der Zeugniskonferenz teilzunehmen". Für Bildungsgänge der Sekundarstufe II, die zur allgemeinen Hoschulreife führen, hebt § 21 (2) die Absätze 1, 2 und 4 des § 12 ausdrücklich auf - nicht jedoch zitierten Absatz 3. Gehe ich Recht in der Annahme, dass damit zu allen Zeugniskonferenzen der gymnasialen Oberstufe in Bremen, auch zu der am Ende der Qualifikationsphase 2 (Q2.2), in der die Noten festgelegt werden, die letztlich über Zulassung und Nichtzulassung von Abiturienten zu den Abiturprüfungen entscheiden, wenigstens zwei Jahrgangsschülersprecher*innen eingeladen werden müssen? Sind die Beschlüsse einer solchen Konferenz gültig, wenn diese Einladung versäumt wurde?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jan Urbon Anfragenr: 218566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218566/ Postanschrift Jan Urbon << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jan Urbon
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihr Antrag ist zuständigk…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen
Datum
16. April 2021 16:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihr Antrag ist zuständigkeitshalber an mich weiter geleitet worden. Dies bestätige ich gerne. Da Anfragen auch Kosten auslösen können, bin ich berechtigt, Ihnen diese in Rechnung zu stellen. Für die nach § 10 Absatz 4 des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes möglichen Kosten empfehle ich Ihnen, zunächst unter : https://www.transparenz.bremen.de/vorschrift_detail/bremen2014_tp.c.67772.de zu recherchieren. Ihr Anliegen wird von mir an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und geprüft. Sobald mir ein Ergebnis vorliegt, werde ich mich mit Ihnen wieder in Verbindung setzen. Mit freundlichem Gruß
Jan Urbon
AW: Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen [#218566] Sehr << Anrede >> meine Informat…
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
Jan Urbon
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen [#218566]
Datum
18. Mai 2021 08:55
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anwesenheit von Jahrgangssprecher*innen bei den Prüfungskonferenzen/Zeugniskonferenzen der Q2“ vom 16.04.2021 (#218566) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jan Urbon Anfragenr: 218566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218566/ Postanschrift Jan Urbon << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jan Urbon
AW: Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen [#218566] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informa…
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
Jan Urbon
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen [#218566]
Datum
15. Januar 2022 06:52
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anwesenheit von Jahrgangssprecher*innen bei den Prüfungskonferenzen/Zeugniskonferenzen der Q2“ vom 16.04.2021 (#218566) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 243 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jan Urbon Anfragenr: 218566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218566/ Postanschrift Jan Urbon << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihr Antrag ist zuständigk…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen
Datum
15. Januar 2022 07:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihr Antrag ist zuständigkeitshalber an mich weiter geleitet worden. Dies bestätige ich gerne. Da Anfragen auch Kosten auslösen können, bin ich berechtigt, Ihnen diese in Rechnung zu stellen. Für die nach § 10 Absatz 4 des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes möglichen Kosten empfehle ich Ihnen, zunächst unter : https://www.transparenz.bremen.de/vorschrift_detail/bremen2014_tp.c.67772.de zu recherchieren. Ihr Anliegen wird von mir an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und geprüft. Sobald mir ein Ergebnis vorliegt, werde ich mich mit Ihnen wieder in Verbindung setzen. Mit freundlichem Gruß