Anwesenheit von Jahrgangssprecher*innen bei den Prüfungskonferenzen/Zeugniskonferenzen der Q2
In der Bremer Zeugnisverordnung steht in §12 (3) "zwei Jahrgangsschülersprecher oder Jahrgangsschülersprecherinnen haben das Recht, mit beratender Stimme an der Zeugniskonferenz teilzunehmen". Für Bildungsgänge der Sekundarstufe II, die zur allgemeinen Hoschulreife führen, hebt § 21 (2) die Absätze 1, 2 und 4 des § 12 ausdrücklich auf - nicht jedoch zitierten Absatz 3.
Gehe ich Recht in der Annahme, dass damit zu allen Zeugniskonferenzen der gymnasialen Oberstufe in Bremen, auch zu der am Ende der Qualifikationsphase 2 (Q2.2), in der die Noten festgelegt werden, die letztlich über Zulassung und Nichtzulassung von Abiturienten zu den Abiturprüfungen entscheiden, wenigstens zwei Jahrgangsschülersprecher*innen eingeladen werden müssen? Sind die Beschlüsse einer solchen Konferenz gültig, wenn diese Einladung versäumt wurde?
Anfrage eingeschlafen
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Datum16. April 2021
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18. Mai 2021
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