Anwohnerparken

Anfrage an: Landesbetrieb Verkehr

Auswertung der Umfrage zum Anwohnerparken in Sankt Pauli, die zur Einführung der Anwohnerparkzonen geführt hat.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. August 2021
  • Frist
    22. September 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Landesbetrieb Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anwohnerparken [#227130]
Datum
20. August 2021 16:43
An
Landesbetrieb Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Auswertung der Umfrage zum Anwohnerparken in Sankt Pauli, die zur Einführung der Anwohnerparkzonen geführt hat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 227130 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227130/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Verkehr
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landesbetrieb Verkehr
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. August 2021 16:43
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbetrieb Verkehr
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzges…
Von
Landesbetrieb Verkehr
Betreff
AW: [SPAMVERDACHT]Anwohnerparken [#227130]
Datum
25. August 2021 07:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 20.08.2021. Mit Ihrer Anfrage erbeten Sie Informationen über die Auswertung der Umfrage zum Anwohnerparken in St. Pauli. Anliegend erhalten Sie die Auswertung der Umfrageergebnisse im Zusammenhang mit dem Bewohnerparkgebiet in St. Pauli. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Durchführung der Bewohnerumfrage lediglich der Ermittlung eines Stimmungsbildes in der Bevölkerung dienen soll. Sie stellt keine Voraussetzung für die Entscheidung über die Errichtung eines Bewohnerparkgebiets dar. Das ausschlaggebende Kriterium für die Errichtung eines Bewohnerparkgebietes ist nach der Verwaltungsvorschrift zu § 45 Abs. 1 bis 1e, x der Straßenverkehrsordnung (StVO) das Vorliegen eines erheblichen Parkraummangels der dazu führt, dass die Bewohner des städtischen Quartiers mangels privater Stellflächen regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. Die Ermittlung eines solchen Parkraummangels erfolgt durch die Analyse feingliedriger Struktur- und Erhebungsdaten. Hierbei wird die grundsätzliche Beschaffenheit des Untersuchungsgebiets im Hinblick auf die Einwohnerzahl, -dichte, Pkw-Besitzquote, Beschäftigter aber auch ÖPNV-Anbindung betrachtet. Kernstück der Untersuchung ist dabei eine anonymisierte Kennzeichenerhebung an verschiedenen Tagen mit unterschiedlichen Prüfintervallen. Über die Auslastung kann ermittelt werden, ob in dem betreffenden Gebiet ein erheblicher Parkraummangel vorliegt. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Mich interessieren folgende weitere Informationen: -…
An Landesbetrieb Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anwohnerparken [#227130]
Datum
27. März 2022 16:16
An
Landesbetrieb Verkehr
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Mich interessieren folgende weitere Informationen: - Die vollständigen Ergebnisse der Anwohnerbefragung - Das ausschlaggebende Kriterium für die Einrichtung des Bewohnerparkgebietes - Die Anzahl der Fahrzeughaltenden im Gebiet der angeschriebenen Haushalte - Die Anzahl der angemeldeten Fahrzeuge im Gebiet der angeschriebenen Haushalte Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe und freundliche Grüße << Adresse entfernt >> Anfragenr: 227130 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227130/