Sehr
<< Antragsteller:in >>
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Jedoch möchten wir im Voraus darauf verweisen, dass die E-Mailadressen des
Anbieters „
fragdenstaat.de“ nicht den Anforderungen der elektronischen
Signatur nach dem De-Mail-Gesetz entsprechen und wir deshalb nicht
verpflichtet sind auf diese zu antworten.
Da wir jedoch davon ausgehen, dass Sie Bürger der Stadt Ludwigshafen sind,
möchten wir auf einige Punkte Ihrer Anfrage eingehen.
Die Anzahl der ausgestellten Anwohnerparkausweise lag in den Jahren 2020
bis 2023 konstant zwischen 5400 und 5600 Stück. Aktuell liegt noch keine
Auswertung für den Zeitraum seit der Erhöhung am 01.10.2023 vor.
Alle Informationen zu den Anwohnerparkzonen und wo genau welche Parkplätze
sind, können auf der Homepage der Stadt Ludwigshafen zu finden.
Zunächst müssen Sie auf den Offizieller Stadtplan der Stadt Ludwigshafen .
Rechts an der Seite finden Sie einen Reiter mit einem Fernglas und
darunter einen Reiter mit mehreren Ebenen. Wenn Sie dies anklicken öffnet
sich ein Fenster und oben erscheint der Reiter Themen. Unter diesem Reiter
wählen Sie das Thema Verkehr und dort Bewohnerparken. Durch Auswahl der
einzelnen Zonen kommen Sie zu den gewünschten Informationen.
Darüber hinaus wurden die Bewohnerparkzonen im Hinblick auf das
Parkraumkonzept der Stadt Ludwigshafen fortlaufend von 2017 bis 2022 von
dem Ingenieurbüro Durth&Roos untersucht und die Ergebnisse
fortgeschrieben. Auch hierzu finden Sie alle Informationen klar und
transparent auf der Homepage der Stadt Ludwigshafen.
Koordinierung Parkraumkonzept (
ludwigshafen.de)
Wir möchten an dieser Stelle klarstellen, dass den Anforderungen des
LTranspG in vollem Umfang, durch die oben genannten Publikationen, sowie
den öffentlichen Pressemitteilungen Rechnung getragen wird.
Die Rechtsgrundlagen zur Einrichtung von Bewohnerparkzonen finden sich
ausschließlich in der Straßenverkehrs-Ordnung und unterliegen somit
bundesgesetzlichen Vorschriften.
Sollten Ihnen die dargelegten Informationen und Hinweise nicht ausreichen,
verweisen wir darauf, dass nach § 24 LTRanspG von der Behörde Gebühren
erhoben werden dürfen.
Diese belaufen sich auf 51,20€ bis 71,20 € pro Stunde gemäß der
Gebührenordnung der Stadt Ludwigshafen.
In Bezug auf den Antrag und die E-Mailadresse
fragdenstaat.de verweisen
wir ebenfalls darauf, dass wir Ihnen die Bescheide und Erläuterungen nur
an ihre Postadresse versenden, es sei denn Sie können eine rechtsgültige
elektronische Signatur nach dem De-Mail-Gesetz vorweisen.
Sollten Sie weitere Fragen haben stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen