Anwohnerparken in Ludwigshafen

- der Anzahl der ausgestellten Anwohnerparkausweise in 2023, 2022, 2021 und 2020
- die Anzahl der zur Zeit gültigen Parkausweise
- die Anzahl der zur Zeit verfügbaren Anwohnerparkplätze

Falls die Informationen getrennt nach den Stadtteilen vorliegen, bitte ich Sie die Angaben entsprechend getrennt aufzuführen.

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  • Datum
    16. Januar 2024
  • Frist
    20. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - der Anzahl der ausgestellten Anw…
An Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anwohnerparken in Ludwigshafen [#297394]
Datum
16. Januar 2024 09:09
An
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- der Anzahl der ausgestellten Anwohnerparkausweise in 2023, 2022, 2021 und 2020 - die Anzahl der zur Zeit gültigen Parkausweise - die Anzahl der zur Zeit verfügbaren Anwohnerparkplätze Falls die Informationen getrennt nach den Stadtteilen vorliegen, bitte ich Sie die Angaben entsprechend getrennt aufzuführen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297394/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Anfrage nach dem LTranpG Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Jedoch möchten w…
Von
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Betreff
Anfrage nach dem LTranpG
Datum
30. Januar 2024 10:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Jedoch möchten wir im Voraus darauf verweisen, dass die E-Mailadressen des Anbieters „fragdenstaat.de“ nicht den Anforderungen der elektronischen Signatur nach dem De-Mail-Gesetz entsprechen und wir deshalb nicht verpflichtet sind auf diese zu antworten. Da wir jedoch davon ausgehen, dass Sie Bürger der Stadt Ludwigshafen sind, möchten wir auf einige Punkte Ihrer Anfrage eingehen. Die Anzahl der ausgestellten Anwohnerparkausweise lag in den Jahren 2020 bis 2023 konstant zwischen 5400 und 5600 Stück. Aktuell liegt noch keine Auswertung für den Zeitraum seit der Erhöhung am 01.10.2023 vor. Alle Informationen zu den Anwohnerparkzonen und wo genau welche Parkplätze sind, können auf der Homepage der Stadt Ludwigshafen zu finden. Zunächst müssen Sie auf den Offizieller Stadtplan der Stadt Ludwigshafen . Rechts an der Seite finden Sie einen Reiter mit einem Fernglas und darunter einen Reiter mit mehreren Ebenen. Wenn Sie dies anklicken öffnet sich ein Fenster und oben erscheint der Reiter Themen. Unter diesem Reiter wählen Sie das Thema Verkehr und dort Bewohnerparken. Durch Auswahl der einzelnen Zonen kommen Sie zu den gewünschten Informationen. Darüber hinaus wurden die Bewohnerparkzonen im Hinblick auf das Parkraumkonzept der Stadt Ludwigshafen fortlaufend von 2017 bis 2022 von dem Ingenieurbüro Durth&Roos untersucht und die Ergebnisse fortgeschrieben. Auch hierzu finden Sie alle Informationen klar und transparent auf der Homepage der Stadt Ludwigshafen. Koordinierung Parkraumkonzept (ludwigshafen.de) Wir möchten an dieser Stelle klarstellen, dass den Anforderungen des LTranspG in vollem Umfang, durch die oben genannten Publikationen, sowie den öffentlichen Pressemitteilungen Rechnung getragen wird. Die Rechtsgrundlagen zur Einrichtung von Bewohnerparkzonen finden sich ausschließlich in der Straßenverkehrs-Ordnung und unterliegen somit bundesgesetzlichen Vorschriften. Sollten Ihnen die dargelegten Informationen und Hinweise nicht ausreichen, verweisen wir darauf, dass nach § 24 LTRanspG von der Behörde Gebühren erhoben werden dürfen. Diese belaufen sich auf 51,20€ bis 71,20 € pro Stunde gemäß der Gebührenordnung der Stadt Ludwigshafen. In Bezug auf den Antrag und die E-Mailadresse fragdenstaat.de verweisen wir ebenfalls darauf, dass wir Ihnen die Bescheide und Erläuterungen nur an ihre Postadresse versenden, es sei denn Sie können eine rechtsgültige elektronische Signatur nach dem De-Mail-Gesetz vorweisen. Sollten Sie weitere Fragen haben stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen