Anwohnerparken

Informationen zu den Voraussetzungen zur Einrichtung eines Anwohnerparkens außerhalb des Wallrings.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Mai 2019
  • Frist
    25. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück, des Hessisches Umweltinformationsgesetz, Verbrau…
An Kreisfreie Stadt Osnabrück Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anwohnerparken [#145000]
Datum
22. Mai 2019 18:36
An
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück, des Hessisches Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu den Voraussetzungen zur Einrichtung eines Anwohnerparkens außerhalb des Wallrings.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Osnabrück (Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück) beschlossen am 12.03.2019 und des Hessisches Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht an Herrn Oberbürgermeister Griesert. Diese wurde z…
Von
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Betreff
AW: Anwohnerparken [#145000]
Datum
27. Mai 2019 14:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht an Herrn Oberbürgermeister Griesert. Diese wurde zuständigkeitshalber an den Fachdienst Verkehrsplanung weitergeleitet, wo die konzeptionelle Planung von Bewohnerparkgebieten durchgeführt wird. Wir werden die von Ihnen erbetenen Informationen zusammentragen und Ihnen diese innerhalb der nächsten Tage digital zukommen lassen. Bei Fragen stehen wir Ihnen in der Zwischenzeit selbstverständlich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Kreisfreie Stadt Osnabrück
Sehr geehrteAntragsteller/in die Anordnung der Bewohnerparkregelung erfolgt auf Basis des §45 StVO in Verbindung …
Von
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Betreff
AW: Anwohnerparken [#145000]
Datum
29. Mai 2019 14:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Anordnung der Bewohnerparkregelung erfolgt auf Basis des §45 StVO in Verbindung mit der VwV-StVO (Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung). Den §45 StVO finden Sie unter folgendem Link: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo…. Konkret wird die Kompetenz zur Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes hier in Absatz 1b geregelt und an die jeweilige Straßenverkehrsbehörde übertragen. Die eigentliche Einrichtung des Bewohnerparkgebietes, also die genauen Abmessungen und Voraussetzungen zur Einführung, definiert die VwV-StVO. Diese finden Sie hier: http://www.verwaltungsvorschriften-im-i…. Im Absatz „Zu §45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen“ finden Sie bei „Satz X“ die Definitionen eines Bewohnerparkgebietes. Bei Fragen in dieser Angelegenheit stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen