Anwohnerparkzone G

Anfrage an: Landeshauptstadt Kiel

Die Unterlagen, die zur Entscheidung der Einrichtung der Anwohnerparkzone G geführt haben. Bitte als PDFs.

Insbesondere Gutachten von Sachverständigen und die abschließende Bewertung durch das zuständige Amt, die zur Einrichtung der Parkzone G geführt haben, so dass insbesondere die Abgrenzung der Zone nachvollzogen werden kann.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Februar 2023
  • Frist
    8. Juli 2023
  • Ein:e Follower:in
Hartwig Nolte
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Unterlagen, die zur Entscheidung …
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
Hartwig Nolte
Betreff
Anwohnerparkzone G [#271186]
Datum
23. Februar 2023 00:24
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Unterlagen, die zur Entscheidung der Einrichtung der Anwohnerparkzone G geführt haben. Bitte als PDFs. Insbesondere Gutachten von Sachverständigen und die abschließende Bewertung durch das zuständige Amt, die zur Einrichtung der Parkzone G geführt haben, so dass insbesondere die Abgrenzung der Zone nachvollzogen werden kann.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hartwig Nolte Anfragenr: 271186 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271186/ Postanschrift Hartwig Nolte << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hartwig Nolte
Hartwig Nolte
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anwohnerparkzone G“ vom 23.02.2023 (#271186) wurde von Ihnen nicht…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
Hartwig Nolte
Betreff
AW: Anwohnerparkzone G [#271186]
Datum
25. April 2023 23:36
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anwohnerparkzone G“ vom 23.02.2023 (#271186) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Zudem werde ich LD 4.2 beim ULD vom Verzug in Kenntnis setzen und um Unterstützung bitten. Mit freundlichen Grüßen Hartwig Nolte
Hartwig Nolte
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (I…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
Hartwig Nolte
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anwohnerparkzone G“ [#271186]
Datum
25. April 2023 23:37
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/271186/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht nicht beantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Hartwig Nolte Anhänge: - 271186.pdf Anfragenr: 271186 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271186/
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. April 2023 11:26
Status
Warte auf Antwort

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Landeshauptstadt Kiel
Sehr geehrter Herr Nolte, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Anfrage aus dem Februar hatte uns als zuständige Arb…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
AW: AW: Anwohnerparkzone G [#271186]
Datum
11. Mai 2023 16:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Nolte, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Anfrage aus dem Februar hatte uns als zuständige Arbeitsgruppe leider nicht erreicht, das bitten wir zu entschuldigen. Gerne geben wir Ihnen Antwort auf Ihre Fragen. Möglicherweise lässt sich Ihr Anliegen bereits ohne aufwändige Aktenrecherche beantworten. Da aus Ihrem Antrag jedoch nicht hervorgeht in welcher Weise / unter welchen Aspekten konkret Sie mit der Bewohnerparkzone G bzw. ihren Abgrenzungen nicht einverstanden sind, möchten wir Sie bitten, Ihr Anliegen zunächst einmal zu konkretisieren, damit wir verstehen können, worum es Ihnen geht. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Hartwig Nolte
Guten Tag, Ihren Vorschlag der einfachen Klärung kann ich gut nachvollziehen. Gleichwohl halt ich es in Zeiten vo…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
Hartwig Nolte
Betreff
AW: AW: Anwohnerparkzone G [#271186]
Datum
11. Mai 2023 23:35
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ihren Vorschlag der einfachen Klärung kann ich gut nachvollziehen. Gleichwohl halt ich es in Zeiten von E-Mail für ausgeschlossen, dass Sie meine Anfrage nicht erreicht haben könne. Nun ja. Ich wohne in Kiel in der Nähe der Bewohnerparkzone G. Tatsächlich nur ca. 50 Meter davon entfernt. In meiner Straße sind ab ca. 16:00 keine Parkplätze mehr verfügbar. In der Parkzone G hingegen regelmäßig zu verschiedensten Zeiten. Insbesondere in Zeiten von Schulferien sehr viele Parkplätze. Nach den veröffentlichen Regularien habe ich keine Möglichkeit eine Parkberechtigung zu erhalten, da ich nicht in der Zone wohne. Tatsächlich sind Parkmöglichkeiten für mich und alle anderen Personen in der Nähe von Bewohnerparkzone G um 50% reduziert worden. Ich bin also negativ von der Einrichtung der Bewohnerparkzone G betroffen. Tatsächlich ist in meinem Wohnareal die Nutzung von Parkflächen zudem durch Nichtanwohne beeinträchtigt. Zudem liegt in meinem Areal eine beträchtlich höhere Wohnungsdichte verglichen mit der direkt angrenzenden Straße vor. Kurz: Ich halte die Einrichtung der Parkzone - konkret die Ausprägung der Grenzen - für willkürlich. Insofern erwäge ich eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Zudem halte ich es für nicht ausgeschlossen, dass bestimmte Personengruppen im Bereich der geringeren Wohnungsdichte bewusst bevorteilt wurden. Um eine Klage schlüssig begründen zu können, benötige ich die angeforderten Informationen. Ich gehe davon aus, dass z.B. ein Verkehrsplaner einer Uni eine Studie als Grundlage für die Entscheidung angefertigt hat. Und dass danach die Stadtverwaltung Vermerke verfasst hat, die diese Studie bewertet haben und eine Vorschlag für die konkrete Auslegung der Bewohnerparkzone G enthielten. Mit freundlichen Grüßen Hartwig Nolte Anfragenr: 271186 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271186/ Postanschrift Hartwig Nolte << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Kiel
Sehr geehrter Herr Nolte, auch in Zeiten von E-Mails müssen diese manuell von Menschen in mehreren Schritten weit…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
AW: AW: AW: Anwohnerparkzone G [#271186]
Datum
12. Mai 2023 12:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Nolte, auch in Zeiten von E-Mails müssen diese manuell von Menschen in mehreren Schritten weitergeleitet werden. Vielen Dank für die weiteren Hinweise. Das hilft schon ein wenig weiter. Wir entnehmen Ihren Ausführungen, dass Sie ebenfalls gerne für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen würden und daher eine räumliche Ausweitung der Bewohnerparkvorrechte wünschen. Ist das so richtig? Zum Umgriff von Bewohnerparkzonen allgemein: Für die einzelnen Bewohnerparkzonen ist eine maximale Größe definiert. Die Verwaltungsvorschrift zu §45 StVO besagt zur Anordnung von Bewohnerparkzonen: "Die maximale Ausdehnung eines Bereiches darf auch in Städten mit mehr als 1 Mio. Einwohnern 1000 m nicht übersteigen.". Daran halten wir uns. Konkret zur Zone G: Die südliche und östliche Abgrenzung der Zone G ist durch die angrenzenden Zonen B und D vorgegeben. Von der Brunswiker Straße bis hinauf zur Beselerallee beträgt die Luftlinienentfernung bereits knapp 1 km. Daraus ergibt sich, dass die Zone G nach Norden hin an der Beselerallee enden muss und nicht bis zur Düppelstraße reichen darf. Daher ist eine Vergrößerung der Zone G nach Norden nicht möglich. Nördlich der Beselerallee müsste daher eine neue Zone beginnen. Nach Westen wird bereits eine Ausdehnung der Bewohnerparkvorrechte geplant, siehe unten. Zu Verlagerungseffekten: Dass es am Rande von Bewohnerparkzonen zu Verlagerungseffekten insbesondere durch Fremdparker, d. h. nicht in der betreffenden Zone Wohnende, kommen kann, ist ein bekanntes Phänomen, das sich in zusammenhängenden Siedlungsstrukturen nicht ganz vermeiden lässt. Eine Erweiterung des Gebiets mit Bewohnerparkvorrechten kann für die jeweils Betroffenen, weil knapp außerhalb von Bewohnerparkzonen Wohnenden, Abhilfe schaffen. Politischer Beschluss und Planungsgrundlage: Im November 2022 hat die Kieler Ratsversammlung die Verwaltung per Beschluss damit beauftragt, die Ausweitung der Bewohnerparkvorrechte zu prüfen (Drs. 0742/2022). Das können Sie im Ratsinformationssystem nachlesen: https://ratsinfo.kiel.de/bi/allris.net.asp. Die gutachterliche Studie, die hierfür den räumlichen Umgriff darstellt, finden Sie unter www.kiel.de/ruhenderverkehr in 4 Bänden. Vorgehen der Verwaltung: Der Zonenzuschnitt innerhalb der untersuchten Erweiterungsgebiete wird derzeit noch erarbeitet. Eine Erweiterung der Bewohnerparkvorrechte nach Westen ist jedoch bereits in Planung. Wenn Sie westlich der Zone G wohnen, werden Sie voraussichtlich spätestens in 2025 ebenfalls einen Bewohnerparkausweis beantragen können. Schneller wird's wahrscheinlich nicht gehen. Im weiteren Verlauf der Planungen wird gemäß Beschluss u. a. auch nach Norden eine Erweiterung der Bewohnerparkvorrechte geprüft. Die Prüfung, Planung, Beschaffung und bauliche Umsetzung der Erweiterungen verursachen einen hohen Arbeitsaufwand und erfordern einzeln erneut Maßnahmenbeschlüsse, daher ist immer nur schrittweises Vorgehen möglich. Wir hoffen, dass unsere Ausführungen Sie so weit zufriedenstellen, dass eine Klage nicht mehr nötig ist. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Sie unsere Antwort nicht zufriedenstellt, fragen Sie gerne einfach nochmal nach, wir geben Ihnen gerne Auskunft. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. Mai 2023 15:47
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,3 MB

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Hartwig Nolte
Guten Tag, und vielen Dank für Ihre ausführliche Darlegung der Situation, Herr Ankum-Hoch. Ich hätte aber gerne …
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
Hartwig Nolte
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Anwohnerparkzone G“ [#271186]
Datum
22. Mai 2023 23:11
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, und vielen Dank für Ihre ausführliche Darlegung der Situation, Herr Ankum-Hoch. Ich hätte aber gerne noch immer die Unterlagen, die zur Entscheidung der Einrichtung der Anwohnerparkzone G geführt haben. Bitte als PDFs. Insbesondere Gutachten von Sachverständigen und die abschließende Bewertung durch das zuständige Amt, die zur Einrichtung der Parkzone G geführt haben, so dass insbesondere die Abgrenzung der Zone nachvollzogen werden kann. Wohlgemerkt bitte ich nicht um alle Unterlagen. Vielmehr hätte ich gerne die Unterlagen, aus denen die abschließende Entscheidung ableitbar ist. Mit freundlichen Grüßen Hartwig Nolte Anfragenr: 271186 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271186/ Postanschrift Hartwig Nolte << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Kiel
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Landeshauptstadt Kiel
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. Mai 2023 23:12
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Hartwig Nolte
Guten Tag, die Stadt Kiel hat zwischenzeitlich geantwortet, meine erste E-Mail sei schlicht verloren gegangen. Gi…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
Hartwig Nolte
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Anwohnerparkzone G“ [#271186]
Datum
22. Mai 2023 23:23
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Stadt Kiel hat zwischenzeitlich geantwortet, meine erste E-Mail sei schlicht verloren gegangen. Ging davon aus, dass es Ihre Intervention war, die die Antwort bewirkt hat. Da die Antwort am 12. Mai eintraf, vermutlich jedoch nicht. Der Mitarbeiter der Stadt verwies auf viele Akten, die zu sichten seien. Er möchte mich vorab informieren, um seinen Arbeitsaufwand zu reduzieren. Das finde ich grundsätzlich OK. Er erklärte mir die Rechtsgrundlage, nach der eine Anwohnerparkzone nur maximal 1000m im Durchmesser gross sein dürfe. Habe eben erneut um die Unterlagen gebeten, die die Entscheidung begründet haben. Und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich nicht alle Unterlagen erbete. Viele Dank für Ihre Unterstützung! Mit freundlichen Grüßen Hartwig Nolte Anfragenr: 271186 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271186/ Postanschrift Hartwig Nolte << Adresse entfernt >>
Hartwig Nolte
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anwohnerparkzone G“ vom 23.02.2023 (#271186) wurde von Ihnen nicht…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
Hartwig Nolte
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Anwohnerparkzone G“ [#271186]
Datum
8. Juni 2023 23:01
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anwohnerparkzone G“ vom 23.02.2023 (#271186) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Hartwig Nolte
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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Landeshauptstadt Kiel
Guten Tag Hartwig Nolte, nach Sichtung der Unterlagen und der Beschlussfassung können wir Ihnen mitteilen, dass d…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
AW: AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Anwohnerparkzone G“ [#271186]
Datum
9. Juni 2023 13:35
Status
Guten Tag Hartwig Nolte, nach Sichtung der Unterlagen und der Beschlussfassung können wir Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen gewünschten Informationen - Gutachterergebnisse, Empfehlung der Verwaltung und Entscheidung über die Einführung der Kieler Bewohnerparkzone G in der geplanten Form per Beschluss - im Wesentlichen bereits seit Beschlussfassung im Jahr 2013 im Ratsinformationssystem der Landeshauptstadt Kiel öffentlich sind. Bitte geben Sie einmal die folgende URL in die Adresszeile Ihres Browsers ein: https://ratsinfo.kiel.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=16243 Unter "Anlagen" finden Sie dort dann die zum Beschlussantrag Dr. 0785/2013 gehörigen Dokumente. Ergänzend übersenden wir Ihnen in der Anlage den Gutachterbericht zur Untersuchung der Bereiche UKSH und Blücherplatz aus dem Jahr 2012 in Langform sowie den Protokollauszug der öffentlichen Ortsbeiratssitzung vom 13.02.2013. Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, besteht gemäß Beschluss Drs. 0742/2022 der politische Wille, die Bewohnerparkvorrechte in den kommenden Jahren u. a. auch nach nördlich der Beselerallee auszuweiten. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Interessen und Belange in den monatlich stattfindenden öffentlichen Sitzungen des Ortsbeirats Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook einzubringen. Informieren Sie sich hierzu gerne unter www.kiel.de/ortsbeiraete. Mit freundlichen Grüßen

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Hartwig Nolte
Guten Tag, besten Dank für diese Informationen, die ich mir umgehend anschauen werde. Meine Anfrage ist damit ab…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
Hartwig Nolte
Betreff
AW: AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Anwohnerparkzone G“ [#271186]
Datum
9. Juni 2023 23:53
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, besten Dank für diese Informationen, die ich mir umgehend anschauen werde. Meine Anfrage ist damit abgeschlossen, was ich in FdS eintragen werde. Mit freundlichen Grüßen Hartwig Nolte Anfragenr: 271186 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271186/

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