Anzahl an Baumfällungen im Landkreis Schaumburg

Anfrage an: Landkreis Schaumburg

Der gefühlte Rückgang von Bäumen im urbanen Bereich scheint sich in den letzten Jahr beschleunigt zu haben.

Haben Sie eine Statistik mit der Sie eine Aussage über die Entnahme von Bäumen im Zuständigkeitsbereich der geltenden landkreiseigenen Baumschutzsatzung hinsichtlich der Anzahl der Entnahmen, der angewiesenen Ersatzpflanzungen, sowie der monetären Ausgleichszahlungen erstellen können, sowie letztendlich der aufgrund der Baumschutzsatzung eingeleiteten Verfahren bei nicht genehmigten Eingriffen?

Sollten Sie über diese Statistik verfügen, So bitte ich um eine Übersendung der entsprechenden Daten für die Jahre 2020/2021.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. November 2022
  • Frist
    9. Dezember 2022
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Torsten Kreuter
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der gefühlte Rückga…
An Landkreis Schaumburg Details
Von
Torsten Kreuter
Betreff
Anzahl an Baumfällungen im Landkreis Schaumburg [#262644]
Datum
7. November 2022 14:30
An
Landkreis Schaumburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der gefühlte Rückgang von Bäumen im urbanen Bereich scheint sich in den letzten Jahr beschleunigt zu haben. Haben Sie eine Statistik mit der Sie eine Aussage über die Entnahme von Bäumen im Zuständigkeitsbereich der geltenden landkreiseigenen Baumschutzsatzung hinsichtlich der Anzahl der Entnahmen, der angewiesenen Ersatzpflanzungen, sowie der monetären Ausgleichszahlungen erstellen können, sowie letztendlich der aufgrund der Baumschutzsatzung eingeleiteten Verfahren bei nicht genehmigten Eingriffen? Sollten Sie über diese Statistik verfügen, So bitte ich um eine Übersendung der entsprechenden Daten für die Jahre 2020/2021.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Torsten Kreuter Anfragenr: 262644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262644/ Postanschrift Torsten Kreuter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Torsten Kreuter

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