Anzahl an ThürTG-Anfragen seit 2020

ich bitte Sie, mir die Anzahl der Anfragen nach ThürTG, die ihr Haus ab 2020 erreichten, aufgeschlüsselt nach Jahren zu übermitteln.

Ergebnis der Anfrage

Auswertung siehe https://forum.okfn.de/t/thueringer-land…

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. April 2024
  • Frist
    14. Mai 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich bitte Sie, mir die Anzahl…
An Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl an ThürTG-Anfragen seit 2020 [#305858]
Datum
12. April 2024 10:03
An
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bitte Sie, mir die Anzahl der Anfragen nach ThürTG, die ihr Haus ab 2020 erreichten, aufgeschlüsselt nach Jahren zu übermitteln.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 305858 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305858/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Ihre Anfrage vom 12. April 2024 Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie ein Schreiben des Thür…
Von
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Betreff
Ihre Anfrage vom 12. April 2024
Datum
19. April 2024 12:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie ein Schreiben des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL). Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 12. April 2024 ist im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) am 12. April 2024 eingegangen und wird wie folgt beantwortet: Soweit die Gewährung des Informationszugangs nach dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) auf Antrag nicht lediglich mit einem nur geringfügigen Verwaltungsaufwand verbunden ist, besteht nach § 15 Abs. 1 Satz 1 ThürTG grundsätzlich eine Kostenpflicht. Die entsprechenden Kosten werden in der Verwaltungskostenordnung zum Thüringer Transparenzgesetz vom 12. August 2022 (GVBl. S. 392) geregelt. Die Verwaltungskostenordnung zum Thüringer Transpa-renzgesetz ist im Internet auf der Seite des Bürgerservice des Freistaats Thüringen abrufbar. Die Bearbeitung von Anträgen auf Informationszugang nach den §§ 9 ff. ThürTG erfolgt im TMIL dezentral entsprechend der jeweiligen Zuständigkeiten der Organisationseinheiten. Für die Be-antwortung Ihrer Anfrage wäre eine Abfrage aller Organisationseinheiten im TMIL, eine Ermittlung dieser und die anschließende Zusammenstellung für unser Haus erforderlich. Es entsteht somit nicht lediglich ein geringfügiger Verwaltungskostenaufwand und damit eine Kostenpflicht. Je nachdem welche Bediensteten die Abfrage, Ermittlung sowie die anschließende Zusammenstel-lung vornehmen würden, würden folgende Kosten anfallen: - je 15 Minuten Bearbeitungszeit verbeamteter Personen des höheren Dienstes und ver-gleichbare Tarifbeschäftigte 21,50 Euro - je 15 Minuten Bearbeitungszeit verbeamtete Personen des gehobenen Dienstes und ver-gleichbare Tarifbeschäftigte 18,00 Euro - je 15 Minuten Bearbeitungszeit übriger, mithin nicht zu vor genannter Beschäftigter 14,00 Euro Der zeitliche Umfang der Bearbeitung bezogen auf das gesamte TMIL kann im Voraus nicht ab-schließend eingeschätzt werden. Die Bearbeitungsgebühr für die abschließende Bearbeitung Ih-rer Anfrage wird voraussichtlich aber unter Berücksichtigung aller vorgennannten Umstände und Regelungen einen Betrag von 100,00 Euro übersteigen. Ohne weiteren Ermittlungsaufwand kann Ihre Anfrage bezogen auf die Jahre 2020 bis 2022 be-antwortet werden, da diese Daten durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwal-tung (FÖV) im Rahmen eines Evaluationsberichts zum Thüringer Transparenzgesetz abgefragt und erhoben worden sind, also bezogen auf das TMIL vorliegen. - 2020: 4 Anträge - 2021: 2 Anträge - 2022: 5 Anträge. Der Bericht der Landesregierung zur Überprüfung des Thüringer Transparenzgesetzes nach § 22 ThürTG ist als Drucksache Nr. 7/9306 des Thüringer Landtags vom 18. Dezember 2023 in der Parlamentsdokumentation einsehbar. Sofern diese Auskünfte für Sie noch nicht ausreichend sind, wird gebeten, dies mitzuteilen. Die voraussichtlich entstehenden Verwaltungskosten würden dann unter dem Namen und der Post-anschrift geltend gemacht, die Sie bereits angegeben haben. Die vorliegende Auskunft ist kosten-frei. Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 12. April 2024 ist im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) am 12. April 2024 eingegangen und wird wie folgt beantwortet: Soweit die Gewährung des Informationszugangs nach dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) auf Antrag nicht lediglich mit einem nur geringfügigen Verwaltungsaufwand verbunden ist, besteht nach § 15 Abs. 1 Satz 1 ThürTG grundsätzlich eine Kostenpflicht. Die entsprechenden Kosten werden in der Verwaltungskostenordnung zum Thüringer Transparenzgesetz vom 12. August 2022 (GVBl. S. 392) geregelt. Die Verwaltungskostenordnung zum Thüringer Transpa-renzgesetz ist im Internet auf der Seite des Bürgerservice des Freistaats Thüringen abrufbar. Die Bearbeitung von Anträgen auf Informationszugang nach den §§ 9 ff. ThürTG erfolgt im TMIL dezentral entsprechend der jeweiligen Zuständigkeiten der Organisationseinheiten. Für die Be-antwortung Ihrer Anfrage wäre eine Abfrage aller Organisationseinheiten im TMIL, eine Ermittlung dieser und die anschließende Zusammenstellung für unser Haus erforderlich. Es entsteht somit nicht lediglich ein geringfügiger Verwaltungskostenaufwand und damit eine Kostenpflicht. Je nachdem welche Bediensteten die Abfrage, Ermittlung sowie die anschließende Zusammenstel-lung vornehmen würden, würden folgende Kosten anfallen: - je 15 Minuten Bearbeitungszeit verbeamteter Personen des höheren Dienstes und ver-gleichbare Tarifbeschäftigte 21,50 Euro - je 15 Minuten Bearbeitungszeit verbeamtete Personen des gehobenen Dienstes und ver-gleichbare Tarifbeschäftigte 18,00 Euro - je 15 Minuten Bearbeitungszeit übriger, mithin nicht zu vor genannter Beschäftigter 14,00 Euro Der zeitliche Umfang der Bearbeitung bezogen auf das gesamte TMIL kann im Voraus nicht ab-schließend eingeschätzt werden. Die Bearbeitungsgebühr für die abschließende Bearbeitung Ih-rer Anfrage wird voraussichtlich aber unter Berücksichtigung aller vorgennannten Umstände und Regelungen einen Betrag von 100,00 Euro übersteigen. Ohne weiteren Ermittlungsaufwand kann Ihre Anfrage bezogen auf die Jahre 2020 bis 2022 be-antwortet werden, da diese Daten durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwal-tung (FÖV) im Rahmen eines Evaluationsberichts zum Thüringer Transparenzgesetz abgefragt und erhoben worden sind, also bezogen auf das TMIL vorliegen. - 2020: 4 Anträge - 2021: 2 Anträge - 2022: 5 Anträge. Der Bericht der Landesregierung zur Überprüfung des Thüringer Transparenzgesetzes nach § 22 ThürTG ist als Drucksache Nr. 7/9306 des Thüringer Landtags vom 18. Dezember 2023 in der Parlamentsdokumentation einsehbar. Sofern diese Auskünfte für Sie noch nicht ausreichend sind, wird gebeten, dies mitzuteilen. Die voraussichtlich entstehenden Verwaltungskosten würden dann unter dem Namen und der Post-anschrift geltend gemacht, die Sie bereits angegeben haben. Die vorliegende Auskunft ist kosten-frei. Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie ein Schreiben des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL). Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 12. April 2024 [#305858] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Auskunft. Dies …
An Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 12. April 2024 [#305858]
Datum
19. April 2024 13:39
An
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Auskunft. Dies ist ausreichend und ich betrachte den Vorgang als abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 305858 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305858/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>