Sehr << Antragsteller:in >>
anbei erhalten Sie ein Schreiben des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL).
Sehr << Antragsteller:in >>
Ihre Anfrage vom 12. April 2024 ist im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) am 12. April 2024 eingegangen und wird wie folgt beantwortet:
Soweit die Gewährung des Informationszugangs nach dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) auf Antrag nicht lediglich mit einem nur geringfügigen Verwaltungsaufwand verbunden ist, besteht nach § 15 Abs. 1 Satz 1 ThürTG grundsätzlich eine Kostenpflicht. Die entsprechenden Kosten werden in der Verwaltungskostenordnung zum Thüringer Transparenzgesetz vom 12. August 2022 (GVBl. S. 392) geregelt. Die Verwaltungskostenordnung zum Thüringer Transpa-renzgesetz ist im Internet auf der Seite des Bürgerservice des Freistaats Thüringen abrufbar.
Die Bearbeitung von Anträgen auf Informationszugang nach den §§ 9 ff. ThürTG erfolgt im TMIL dezentral entsprechend der jeweiligen Zuständigkeiten der Organisationseinheiten. Für die Be-antwortung Ihrer Anfrage wäre eine Abfrage aller Organisationseinheiten im TMIL, eine Ermittlung dieser und die anschließende Zusammenstellung für unser Haus erforderlich. Es entsteht somit nicht lediglich ein geringfügiger Verwaltungskostenaufwand und damit eine Kostenpflicht. Je nachdem welche Bediensteten die Abfrage, Ermittlung sowie die anschließende Zusammenstel-lung vornehmen würden, würden folgende Kosten anfallen:
- je 15 Minuten Bearbeitungszeit verbeamteter Personen des höheren Dienstes und ver-gleichbare Tarifbeschäftigte 21,50 Euro
- je 15 Minuten Bearbeitungszeit verbeamtete Personen des gehobenen Dienstes und ver-gleichbare Tarifbeschäftigte 18,00 Euro
- je 15 Minuten Bearbeitungszeit übriger, mithin nicht zu vor genannter Beschäftigter 14,00 Euro
Der zeitliche Umfang der Bearbeitung bezogen auf das gesamte TMIL kann im Voraus nicht ab-schließend eingeschätzt werden. Die Bearbeitungsgebühr für die abschließende Bearbeitung Ih-rer Anfrage wird voraussichtlich aber unter Berücksichtigung aller vorgennannten Umstände und Regelungen einen Betrag von 100,00 Euro übersteigen.
Ohne weiteren Ermittlungsaufwand kann Ihre Anfrage bezogen auf die Jahre 2020 bis 2022 be-antwortet werden, da diese Daten durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwal-tung (FÖV) im Rahmen eines Evaluationsberichts zum Thüringer Transparenzgesetz abgefragt und erhoben worden sind, also bezogen auf das TMIL vorliegen.
- 2020: 4 Anträge
- 2021: 2 Anträge
- 2022: 5 Anträge.
Der Bericht der Landesregierung zur Überprüfung des Thüringer Transparenzgesetzes nach § 22 ThürTG ist als Drucksache Nr. 7/9306 des Thüringer Landtags vom 18. Dezember 2023 in der Parlamentsdokumentation einsehbar.
Sofern diese Auskünfte für Sie noch nicht ausreichend sind, wird gebeten, dies mitzuteilen. Die voraussichtlich entstehenden Verwaltungskosten würden dann unter dem Namen und der Post-anschrift geltend gemacht, die Sie bereits angegeben haben. Die vorliegende Auskunft ist kosten-frei.
Sehr << Antragsteller:in >>
Ihre Anfrage vom 12. April 2024 ist im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) am 12. April 2024 eingegangen und wird wie folgt beantwortet:
Soweit die Gewährung des Informationszugangs nach dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) auf Antrag nicht lediglich mit einem nur geringfügigen Verwaltungsaufwand verbunden ist, besteht nach § 15 Abs. 1 Satz 1 ThürTG grundsätzlich eine Kostenpflicht. Die entsprechenden Kosten werden in der Verwaltungskostenordnung zum Thüringer Transparenzgesetz vom 12. August 2022 (GVBl. S. 392) geregelt. Die Verwaltungskostenordnung zum Thüringer Transpa-renzgesetz ist im Internet auf der Seite des Bürgerservice des Freistaats Thüringen abrufbar.
Die Bearbeitung von Anträgen auf Informationszugang nach den §§ 9 ff. ThürTG erfolgt im TMIL dezentral entsprechend der jeweiligen Zuständigkeiten der Organisationseinheiten. Für die Be-antwortung Ihrer Anfrage wäre eine Abfrage aller Organisationseinheiten im TMIL, eine Ermittlung dieser und die anschließende Zusammenstellung für unser Haus erforderlich. Es entsteht somit nicht lediglich ein geringfügiger Verwaltungskostenaufwand und damit eine Kostenpflicht. Je nachdem welche Bediensteten die Abfrage, Ermittlung sowie die anschließende Zusammenstel-lung vornehmen würden, würden folgende Kosten anfallen:
- je 15 Minuten Bearbeitungszeit verbeamteter Personen des höheren Dienstes und ver-gleichbare Tarifbeschäftigte 21,50 Euro
- je 15 Minuten Bearbeitungszeit verbeamtete Personen des gehobenen Dienstes und ver-gleichbare Tarifbeschäftigte 18,00 Euro
- je 15 Minuten Bearbeitungszeit übriger, mithin nicht zu vor genannter Beschäftigter 14,00 Euro
Der zeitliche Umfang der Bearbeitung bezogen auf das gesamte TMIL kann im Voraus nicht ab-schließend eingeschätzt werden. Die Bearbeitungsgebühr für die abschließende Bearbeitung Ih-rer Anfrage wird voraussichtlich aber unter Berücksichtigung aller vorgennannten Umstände und Regelungen einen Betrag von 100,00 Euro übersteigen.
Ohne weiteren Ermittlungsaufwand kann Ihre Anfrage bezogen auf die Jahre 2020 bis 2022 be-antwortet werden, da diese Daten durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwal-tung (FÖV) im Rahmen eines Evaluationsberichts zum Thüringer Transparenzgesetz abgefragt und erhoben worden sind, also bezogen auf das TMIL vorliegen.
- 2020: 4 Anträge
- 2021: 2 Anträge
- 2022: 5 Anträge.
Der Bericht der Landesregierung zur Überprüfung des Thüringer Transparenzgesetzes nach § 22 ThürTG ist als Drucksache Nr. 7/9306 des Thüringer Landtags vom 18. Dezember 2023 in der Parlamentsdokumentation einsehbar.
Sofern diese Auskünfte für Sie noch nicht ausreichend sind, wird gebeten, dies mitzuteilen. Die voraussichtlich entstehenden Verwaltungskosten würden dann unter dem Namen und der Post-anschrift geltend gemacht, die Sie bereits angegeben haben. Die vorliegende Auskunft ist kosten-frei.
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie ein Schreiben des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL).
Mit freundlichen Grüßen