Lfd. VIS-Nr.: 66789/2024
Sehr << Antragsteller:in >>
für Ihre Anfrage vom 12.04.2024 danke ich Ihnen.
Informationszugänge nach dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) sind nach § 15 Abs. 1 Satz 1 ThürTG grundsätzlich kostenpflichtig, soweit diese nicht nur einen geringfügigen Aufwand verursachen oder nicht aus besonderen (z.B. sozialen) Gründen von der Kostenerhebung abzusehen ist. Näheres ergibt sich hierzu aus der Verwaltungskostenordnung zum Thüringer Transparenzgesetz vom 12. August 2022 (GVBl. S. 392), die u.a. auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (TMIK) oder im Internet auf der Seite des Bürgerservice des Freistaats Thüringen einsehbar ist.
Die Bearbeitung von Anträgen auf Informationszugang nach den §§ 9 ff. ThürTG erfolgt im TMIK dezentral entsprechend der jeweiligen Zuständigkeitszuweisungen. Dies bedeutet, dass die jeweiligen Antragszahlen bei allen Stellen im TMIK, die Anträge auf Informationszugang bearbeiten, erst ermittelt werden müssten. Je nachdem welche Beschäftigten mit der Ermittlung betraut würden, fallen hierbei je angefangener Zeiteinheit (15 Minuten Bearbeitungszeit) 14,00 Euro, 18,00 Euro oder 21,50 Euro an (Nr. 1.4.1.1 bis 1.4.1.3 der Anlage zu § 1 in Verbindung mit § 2 der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung - ThürAllgVwKostO -). Bezogen auf das gesamte TMIK ist hier die Dauer der gesamten Bearbeitungszeit im Voraus nicht abschließend abschätzbar. Es erscheint möglich, dass zur Bearbeitung Ihrer Anfrage über 100,00 Euro Bearbeitungsgebühr anfallen; nicht ausgeschlossen ist aber auch, dass dieser Betrag noch deutlich überschritten wird.
Im vorliegenden Fall besteht allerdings eine Besonderheit: Für die Jahre 2020 bis 2022 wurden durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) bei möglichst vielen öffentlichen Stellen in Thüringen Zahlen zu den Anträgen auf Informationszugang nach dem Thüringer Transparenzgesetz erhoben. Für das TMIK wurden folgende Zahlen ermittelt:
2020: 16 Anträge
2021: 9 Anträge
2022: 11 Anträge.
Zur Auswertung der Befragung durch das FÖV verweise ich ergänzend auf den Bericht der Landesregierung zur Überprüfung des Thüringer Transparenzgesetzes nach § 22 Thüringer Transparenzgesetz (Drucksache des Thüringer Landtags Nr. 7/9306 vom 18.12.2023). In der Anlage zu diesem Bericht ist der Abschlussbericht des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung zur Evaluation des Thüringer Transparenzgesetzes beigefügt, wobei insbesondere auf dessen Seiten 37 ff. hingewiesen wird.
Hinweise dazu, dass sich die Zahlen der Anträge auf Informationszugang in den Jahren 2023 und 2024 in gravierender Weise verändert haben könnten, liegen hier nicht vor.
Sofern diese Auskünfte für Sie noch nicht ausreichend sind, wird gebeten, dies mitzuteilen. Die voraussichtlich entstehenden Verwaltungskosten würden dann unter dem Namen und der Postanschrift geltend gemacht, die Sie bereits angegeben haben.
Die vorliegende Auskunft ist kostenfrei.
Mit freundlichen Grüßen