Anzahl an ThürTG-Anfragen seit 2020

ich bitte Sie, mir die Anzahl der Anfragen nach ThürTG, die ihr Haus ab 2020 erreichten, aufgeschlüsselt nach Jahren zu übermitteln.

Ergebnis der Anfrage

Auswertung siehe https://forum.okfn.de/t/thueringer-land…

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. April 2024
  • Frist
    14. Mai 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich bitte Sie, mir die Anzahl…
An Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl an ThürTG-Anfragen seit 2020 [#305850]
Datum
12. April 2024 10:01
An
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bitte Sie, mir die Anzahl der Anfragen nach ThürTG, die ihr Haus ab 2020 erreichten, aufgeschlüsselt nach Jahren zu übermitteln.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 305850 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305850/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Lfd. VIS-Nr.: 66789/2024 Sehr << Antragsteller:in >> für Ihre Anfrage vom 12.04.2024 danke ich Ihne…
Von
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Betreff
WG: Anzahl an ThürTG-Anfragen seit 2020 [#305850]
Datum
15. April 2024 13:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Lfd. VIS-Nr.: 66789/2024 Sehr << Antragsteller:in >> für Ihre Anfrage vom 12.04.2024 danke ich Ihnen. Informationszugänge nach dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) sind nach § 15 Abs. 1 Satz 1 ThürTG grundsätzlich kostenpflichtig, soweit diese nicht nur einen geringfügigen Aufwand verursachen oder nicht aus besonderen (z.B. sozialen) Gründen von der Kostenerhebung abzusehen ist. Näheres ergibt sich hierzu aus der Verwaltungskostenordnung zum Thüringer Transparenzgesetz vom 12. August 2022 (GVBl. S. 392), die u.a. auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (TMIK) oder im Internet auf der Seite des Bürgerservice des Freistaats Thüringen einsehbar ist. Die Bearbeitung von Anträgen auf Informationszugang nach den §§ 9 ff. ThürTG erfolgt im TMIK dezentral entsprechend der jeweiligen Zuständigkeitszuweisungen. Dies bedeutet, dass die jeweiligen Antragszahlen bei allen Stellen im TMIK, die Anträge auf Informationszugang bearbeiten, erst ermittelt werden müssten. Je nachdem welche Beschäftigten mit der Ermittlung betraut würden, fallen hierbei je angefangener Zeiteinheit (15 Minuten Bearbeitungszeit) 14,00 Euro, 18,00 Euro oder 21,50 Euro an (Nr. 1.4.1.1 bis 1.4.1.3 der Anlage zu § 1 in Verbindung mit § 2 der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung - ThürAllgVwKostO -). Bezogen auf das gesamte TMIK ist hier die Dauer der gesamten Bearbeitungszeit im Voraus nicht abschließend abschätzbar. Es erscheint möglich, dass zur Bearbeitung Ihrer Anfrage über 100,00 Euro Bearbeitungsgebühr anfallen; nicht ausgeschlossen ist aber auch, dass dieser Betrag noch deutlich überschritten wird. Im vorliegenden Fall besteht allerdings eine Besonderheit: Für die Jahre 2020 bis 2022 wurden durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) bei möglichst vielen öffentlichen Stellen in Thüringen Zahlen zu den Anträgen auf Informationszugang nach dem Thüringer Transparenzgesetz erhoben. Für das TMIK wurden folgende Zahlen ermittelt: 2020: 16 Anträge 2021: 9 Anträge 2022: 11 Anträge. Zur Auswertung der Befragung durch das FÖV verweise ich ergänzend auf den Bericht der Landesregierung zur Überprüfung des Thüringer Transparenzgesetzes nach § 22 Thüringer Transparenzgesetz (Drucksache des Thüringer Landtags Nr. 7/9306 vom 18.12.2023). In der Anlage zu diesem Bericht ist der Abschlussbericht des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung zur Evaluation des Thüringer Transparenzgesetzes beigefügt, wobei insbesondere auf dessen Seiten 37 ff. hingewiesen wird. Hinweise dazu, dass sich die Zahlen der Anträge auf Informationszugang in den Jahren 2023 und 2024 in gravierender Weise verändert haben könnten, liegen hier nicht vor. Sofern diese Auskünfte für Sie noch nicht ausreichend sind, wird gebeten, dies mitzuteilen. Die voraussichtlich entstehenden Verwaltungskosten würden dann unter dem Namen und der Postanschrift geltend gemacht, die Sie bereits angegeben haben. Die vorliegende Auskunft ist kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre sehr schnelle Antwort. Die Auskunft ist für meine Zwecke ausre…
An Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anzahl an ThürTG-Anfragen seit 2020 [#305850]
Datum
15. April 2024 13:53
An
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre sehr schnelle Antwort. Die Auskunft ist für meine Zwecke ausreichend und kann daher als abgeschlossen angesehen werden. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 305850 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305850/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>