Anzahl an zu bearbeitenden Anträgen

1. die Anzahl an gestellten Anträgen, die noch nicht fertig bearbeitet wurden

2. das Datum, an dem der älteste Antrag, der noch nicht fertig bearbeitet ist, gestellt wurde

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Januar 2023
  • Frist
    7. Februar 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. die…
An Landesamt für Einwanderung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl an zu bearbeitenden Anträgen [#267062]
Datum
5. Januar 2023 16:17
An
Landesamt für Einwanderung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. die Anzahl an gestellten Anträgen, die noch nicht fertig bearbeitet wurden 2. das Datum, an dem der älteste Antrag, der noch nicht fertig bearbeitet ist, gestellt wurde
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267062/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Einwanderung
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Dies ist eine automatische Antwort auf Ihre Anfrage. Wir werden Ihr An…
Von
Landesamt für Einwanderung
Betreff
Automatische Antwort: Anzahl an zu bearbeitenden Anträgen [#267062]
Datum
5. Januar 2023 16:17
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Dies ist eine automatische Antwort auf Ihre Anfrage. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten und uns bei Ihnen melden. Sie möchten einen Termin vereinbaren oder einen vereinbarten Termin ändern? Über https://www.berlin.de/einwanderung/termine/termin-vereinbaren können Sie sich gern online selbst einen Termin buchen oder Änderungen an einem bestehenden Termin erledigen. Hier finden Sie zusätzlich aktuelle Informationen zur Online-Terminvereinbarung: https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/aktuelles/artikel.1041742.php Hier finden Sie aktuelle Hinweise zur Bedienung: https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/aktuelles/artikel.1089355.php Mit freundlichen Grüßen

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Landesamt für Einwanderung
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage nach dem IFG beantworte ich wie folgt: Zu 1. & 2. Eine…
Von
Landesamt für Einwanderung
Betreff
WG: Anzahl an zu bearbeitenden Anträgen [#267062]
Datum
1. Februar 2023 10:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage nach dem IFG beantworte ich wie folgt: Zu 1. & 2. Eine statistische Erhebung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. Mit freundlichen Grüßen