Anzahl an zu prüfenden Altfällen betreffend Cannabis Gesetz (Amnestie Fälle)

- Mit wie vielen zu prüfenden Altfällen (Amnestie Fälle) rechnet das Ministerium mit dem Inkrafttreten des CanG?
-Mit wie vielen zusätzlichen Arbeitsstunden rechnet das Ministerium für die Justiz?
- Wie viele Menschen können durch das Inkrafttreten des CanG aus Haftanstalten entlassen werden?
- Welche Maßnahmen hat das Ministerium seit dem Bekanntwerden der Amnestieregelung Mitte 2023 getroffen, um sich auf die zusätzliche Belastung vorzubereiten?
- Wie viele Strafverfahren fallen voraussichtlich durch das Inkrafttreten des CanG weg? (ohne Mehrbelastung durch neue Regelungen)

- Bitte teilen Sie entsprechende und erklärende Dokumente mit mir.

Wegen der Aktualität des Themas bitte ich um eine zügige Bearbeitung.

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  • Datum
    10. März 2024
  • Frist
    13. April 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl an zu prüfenden Altfällen betreffend Cannabis Gesetz (Amnestie Fälle) [#302665]
Datum
10. März 2024 21:48
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Mit wie vielen zu prüfenden Altfällen (Amnestie Fälle) rechnet das Ministerium mit dem Inkrafttreten des CanG? -Mit wie vielen zusätzlichen Arbeitsstunden rechnet das Ministerium für die Justiz? - Wie viele Menschen können durch das Inkrafttreten des CanG aus Haftanstalten entlassen werden? - Welche Maßnahmen hat das Ministerium seit dem Bekanntwerden der Amnestieregelung Mitte 2023 getroffen, um sich auf die zusätzliche Belastung vorzubereiten? - Wie viele Strafverfahren fallen voraussichtlich durch das Inkrafttreten des CanG weg? (ohne Mehrbelastung durch neue Regelungen) - Bitte teilen Sie entsprechende und erklärende Dokumente mit mir. Wegen der Aktualität des Themas bitte ich um eine zügige Bearbeitung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302665/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen 1451E-Z.12/24 Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen
Datum
18. März 2024 08:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
merkblattdsgvo.pdf
153,5 KB
rsherrname.pdf
73,9 KB
1451E-Z.12/24 Mit freundlichen Grüßen