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Anzahl anhängiger Klageverfahren vor dem EGMR Strassburg

Anzahl der anhängigen Klageverfahren und Forderungssummen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen u.a. Justizfehlurteilen, Vermögenschäden durch Amtskriminalität pp.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Oktober 2018
  • Frist
    13. November 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der anhän…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl anhängiger Klageverfahren vor dem EGMR Strassburg [#33993]
Datum
11. Oktober 2018 14:12
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der anhängigen Klageverfahren und Forderungssummen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen u.a. Justizfehlurteilen, Vermögenschäden durch Amtskriminalität pp.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Ihre Anfrage - EGMR-Verfahren Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 11. Oktober 2018 kann ich Ihnen fo…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre Anfrage - EGMR-Verfahren
Datum
15. Oktober 2018 09:38
Status
Anfrage abgeschlossen
455,1 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 11. Oktober 2018 kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist weder ein Strafgerichtshof noch überprüft er Urteile der nationalen Gerichtsbarkeit auf "Richtigkeit". Es gibt dort mithin keine "Klageverfahren" wegen "Fehlurteilen" oder "Vermögensschäden durch Amtskriminalität". Der EGMR kann vielmehr nur auf eine Individualbeschwerde hin feststellen, dass eine staatliche Handlung ein in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gewährleistetes Recht verletzt hat. Er kann dann auch - sofern er dies für notwendig hält - nach eigenem Ermessen eine Entschädigung festsetzen. Häufig stellt er jedoch auch eine Verletzung fest, ohne eine Entschädigung zuzusprechen. "Forderungssummen" wie im deutschen Zivilverfahren gibt es dort daher nicht. Zu den gegen Deutschland anhängigen Beschwerden kann ich Ihnen mitteilen, dass die Bundesregierung nur einen Bruchteil dieser Beschwerden kennt. Der weit überwiegende Teil der dort eingereichten Beschwerden ist entweder unzulässig oder offensichtlich unbegründet; diese Beschwerden werden vom Gerichtshof ohne Beteiligung der Bundesregierung zurückgewiesen und gelangen hier nie zur Kenntnis. Nur die wenigen Verfahren, die vom Gerichtshof an die Regierung zur Stellungnahme zugestellt werden, sind hier bekannt. Die aktuellen Zahlen dazu können Sie dem anliegenden Informationsblatt des Gerichtshofs zu Deutschland (unter "country profiles"), das auf seiner Website (https://www.echr.coe.int/Pages/home.aspx?p=press/factsheets&c=#n1347951547702_pointer ) verfügbar ist, entnehmen. Ich hoffe, diese Erläuterungen helfen Ihnen weiter. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.