anzahl anträge nach neuem personenstandsgesetz

Wieviele Anträge auf Erstellung einer neuen Geburtsurkunde wurden in jedem Kalendermonat 2019 erfolgreich bearbeitet?
Wieviele Anträge wurden 2019 jeweils von M oder W oder kein Eintrag zu jeweils M oder W oder D oder kein Eintrag erfolgreich bearbeitet?
Wie oft wurden alle Vornamen ersetzt bzw. nur Vornamen hinzugefügt?
Wie oft wurde eine minderjährige Person als D eingetragen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Januar 2020
  • Frist
    25. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
anzahl anträge nach neuem personenstandsgesetz [#174779]
Datum
21. Januar 2020 00:31
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Anträge auf Erstellung einer neuen Geburtsurkunde wurden in jedem Kalendermonat 2019 erfolgreich bearbeitet? Wieviele Anträge wurden 2019 jeweils von M oder W oder kein Eintrag zu jeweils M oder W oder D oder kein Eintrag erfolgreich bearbeitet? Wie oft wurden alle Vornamen ersetzt bzw. nur Vornamen hinzugefügt? Wie oft wurde eine minderjährige Person als D eingetragen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174779 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174779
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
IM 13-38.01.06-1 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 21.01.2020 ist hier eingegangen. Leider geben Si…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
2020-01-20 - BE - Antragsteller/in, Antragsteller/in - anzahl anträge nach neuem personenstandsgesetz [#174779]
Datum
24. Januar 2020 09:26
Status
Anfrage abgeschlossen
IM 13-38.01.06-1 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 21.01.2020 ist hier eingegangen. Leider geben Sie keinen Namen an, der Ihre Identität als natürliche Person belegen könnte. Hierauf ist der Kreis der Informationsberechtigten nach § 4 Abs. 1 Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) allerdings beschränkt. Eine anonyme oder pseudonyme Art der Antragstellung lässt sich weder aus dem Informationsfreiheitsgesetz noch aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz folgern. Vor diesem Hintergrund bitte ich zunächst Ihren vollständigen Namen und Ihre postalische Anschrift mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen