Anzahl Anwohnerparken

- der Anzahl der ausgestellten Anwohner-Parkausweise in 2018, 2017, 2016 und 2015
- die Anzahl der zur Zeit gültigen Parkausweise
- die Anzahl der zur Zeit verfügbaren Anwohnerparkplätzen

Falls die Informationen getrennt nach den Bewohnerparkgebieten vorliegen, bitte ich Sie die Angaben entsprechend getrennt aufzuführen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. August 2019
  • Frist
    3. September 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl Anwohnerparken [#162203]
Datum
1. August 2019 10:35
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- der Anzahl der ausgestellten Anwohner-Parkausweise in 2018, 2017, 2016 und 2015 - die Anzahl der zur Zeit gültigen Parkausweise - die Anzahl der zur Zeit verfügbaren Anwohnerparkplätzen Falls die Informationen getrennt nach den Bewohnerparkgebieten vorliegen, bitte ich Sie die Angaben entsprechend getrennt aufzuführen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage finden Sie die gewünschte Aufstellung der ausgegebenen Bewohnerparkau…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
PEN 503_Anzahl Anwohnerparken
Datum
9. August 2019 07:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage finden Sie die gewünschte Aufstellung der ausgegebenen Bewohnerparkausweise der Jahre 2015-2018, differenziert nach den 42 Kölner Bewohnerparkgebieten, sowie die Anzahl der von Bewohnern nutzbaren Stellplätze (Stand Dezember 2018) in den einzelnen Bewohnerparkgebieten. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen herzlichen Dank für Ihre schnelle und positive Antwort. Mit freundlichen Grü…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: PEN 503_Anzahl Anwohnerparken [#162203]
Datum
9. August 2019 10:11
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen herzlichen Dank für Ihre schnelle und positive Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162203 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>