Anzahl Anwohnerparken

- der Anzahl der ausgestellten Anwohner-Parkausweise in 2018, 2017, 2016 und 2015
- die Anzahl der zur Zeit gültigen Parkausweise
- die Anzahl der zur Zeit verfügbaren Anwohnerparkplätzen

Falls die Informationen getrennt nach den Bewohnerparkgebieten vorliegen, bitte ich Sie die Angaben entsprechend getrennt aufzuführen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl Anwohnerparken [#156892]
Datum
11. Juli 2019 08:53
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- der Anzahl der ausgestellten Anwohner-Parkausweise in 2018, 2017, 2016 und 2015 - die Anzahl der zur Zeit gültigen Parkausweise - die Anzahl der zur Zeit verfügbaren Anwohnerparkplätzen Falls die Informationen getrennt nach den Bewohnerparkgebieten vorliegen, bitte ich Sie die Angaben entsprechend getrennt aufzuführen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Bonn
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Anfrage in Ihrer E-Mail vom 11.07.2019, mit der Sie Informatione…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Ihre Anfrage "Anzahl Anwohnerparken" vom 11.07.2019
Datum
11. Juli 2019 11:05
Status
Warte auf Antwort
image001.gif
5,8 KB
image002.gif
12,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Anfrage in Ihrer E-Mail vom 11.07.2019, mit der Sie Informationen zu Anwohnerparkplätzen und entsprechenden Parkausweisen im Stadtgebiet begehren. Hiermit bestätige ich deren Eingang. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich um einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW), weshalb er zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet wurde. Nachdem ich von den fachlich einzubeziehenden Ämtern entsprechende Rückmeldung erhalten habe, erhalten Sie vom Amt für Recht und Versicherungen weiteren Bescheid. Ich weise rein vorsorglich darauf hin, dass im Falle der positiven Bescheidung Ihres Antrags je nach Verwaltungsaufwand Gebühren erhoben werden können. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, entstehen in keinem Fall Gebühren. Für Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Bonn
Ihr Informationsersuchen vom 11.07.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihr Informationsersuchen…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Ihr Informationsersuchen vom 11.07.2019
Datum
31. Juli 2019 09:59
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.gif
5,8 KB
image002.gif
12,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihr Informationsersuchen vom 11.07.2019, welches verschiedene Fragen zum Thema "Bewohnerparkausweise" enthielt, und übersende Ihnen anliegenden Bescheid mit der Bitte um Kenntnisnahme. Der Bescheid ergeht für Sie gebührenfrei, da es sich um eine "einfache schriftliche Auskunft" handelt (vgl. § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 IFG NRW i.V.m. § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW (NWVerwGebO IFG) und der Tarifstelle 1.1 des dazugehörigen Gebührentarifs). Grundsätzlich werden jedoch gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW für Amtshandlungen, die aufgrund des IFG NRW vorgenommen werden, Gebühren erhoben. In diesen Fällen wird ein gesonderter Gebührenbescheid erlassen. Hierfür ist die Angabe Ihrer vollständigen, aktuellen Anschrift notwendig. Für weitere Anfragen nach dem IFG NRW darf ich Sie daher bitten, mit dem Antrag auch Ihre Anschrift mitzuteilen. Hierfür bedanke ich mich bereits im Voraus. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente