Anzahl Anzeigen Vergehen in Düsseldorf im ruhenden Verkehr durch Wegeheld/Weg.li Privatpersonen via Email

1a) eine Übersicht darüber, wie viele Anzeigen (unterteilt nach Art des Vergehens) über Ordnungswidrigkeiten im Bereich des ruhenden Verkehrs bei der Polizei, dem Ordnungsamt sowie der Bußgeldstelle in Düsseldorf in den Jahren 2019 ,2020, 2021 eingegangen sind:
- Gemeldet durch Privatpersonen
- Gemeldet über Wegeheld/Weg.li (Also per Mail)
- Insgesamt
2) eine Übersicht darüber, in wie vielen Fällen aus 1) zu einem Buß- oder Verwarngeld geführt haben.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Februar 2022
  • Frist
    16. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ordnungsamt Stadt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl Anzeigen Vergehen in Düsseldorf im ruhenden Verkehr durch Wegeheld/Weg.li Privatpersonen via Email [#240818]
Datum
14. Februar 2022 11:52
An
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1a) eine Übersicht darüber, wie viele Anzeigen (unterteilt nach Art des Vergehens) über Ordnungswidrigkeiten im Bereich des ruhenden Verkehrs bei der Polizei, dem Ordnungsamt sowie der Bußgeldstelle in Düsseldorf in den Jahren 2019 ,2020, 2021 eingegangen sind: - Gemeldet durch Privatpersonen - Gemeldet über Wegeheld/Weg.li (Also per Mail) - Insgesamt 2) eine Übersicht darüber, in wie vielen Fällen aus 1) zu einem Buß- oder Verwarngeld geführt haben.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 240818 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240818/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Sehr Antragsteller/in Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an die zuständige Mitarbeiterin…
Von
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Betreff
Ihre Mail: Anzahl Anzeigen Vergehen in Düsseldorf im ruhenden Verkehr durch Wegeheld/Weg.li Privatpersonen via Email [#240818]
Datum
14. Februar 2022 11:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Sofern erforderlich, erhalten Sie von dort in Kürze eine Rückmeldung. Für Auskünfte nach dem Infektionsschutzgesetz wenden Sie sich bitte an das Bürgertelefon des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Tel.: 0211 - 9119 1001 Wichtiger Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis, dass am Bürgertelefon keine medizinische Beratung stattfinden kann. Erreichbarkeit: montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Achtung: Aufgrund einer ernst zu nehmenden Bedrohungslage durch Schadsoftware können derzeit nur Dateianhänge in folgenden Dateiformaten übrtragen und bearbeitet werden: Text- oder unverschlüsseltes PDF-Format, Bilder (Formate: PNG, JPG, GIF, BMP) und Dokumente in Office-Formaten (DOCX, XLSX und PPTX, sofern diese Dateien keine Makros oder unerlaubte eingebettete Objekte enthalten) Alle anderen Dateiformate, auch alte Office-Dokumente (DOC, XLS, PPT), werden gelöscht und können nicht bearbeitet werden! Sollten Sie Ihrer E-Mail einen Anhang beigefügt haben, der nicht den genannten Dateiformaten entspricht wurde dieser gelöscht und wird nicht bearbeitet! Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Sehr Antragsteller/in leider haben Sie nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die fraglichen Informationen …
Von
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Betreff
Antwort: Anzahl Anzeigen Vergehen in Düsseldorf im ruhenden Verkehr durch Wegeheld/Weg.li Privatpersonen via Email [#240818]
Datum
15. Februar 2022 08:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in leider haben Sie nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die fraglichen Informationen selbst und unmittelbar bei der Landeshauptstadt Düsseldorf anzufragen und auf diese Weise Beratung bei der Fragestellung zu erhalten. Die Informationen werden in der von Ihnen angefragten Form und Detailtiefe nicht vor. Insbesondere wird nicht erhoben, auf welchem Weg die hier eingehenden Anzeigen erzeugt wurden. Der weitaus größte Teil der Anzeigen geht erfahrungsgemäß über E-Mail ein. Es ist für die Weiterbearbeitung unerheblich und i.d.R. an der E-Mail auch nicht erkennbar, ob sie von einer Person selbst verfasst oder mit Unterstützung irgendwelcher Apps erzeugt wurde. Nur ein sehr geringer Anteil eingehender Drittanzeigen ist nicht zu einer Verfahrenseinleitung geeignet (z. B. weil objektiv kein Verstoß vorliegt, notwendige Informationen nicht beigebracht wurden, der Verstoß parallel bereits aufgrund eigener Feststellungen geahndet wurde oder der Anzeigeerstatter nicht zu einer eigenen Zeugenaussage bereit ist) oder wird gem. § 47 OWiG nicht verfolgt. Genaue Daten werden nicht erhoben. Die Stadt veröffentlicht jedoch mit dem Jahresbericht der Verkehrsüberwachung regelmäßig auch die Zahl der sog. Drittanzeigen, also jener Verkehrsordnungswidrigkeiten, die nicht durch städtische Mitarbeiter oder die Polizei zur Anzeige gebracht wurden. Für das abgelaufene Jahr 2021 ist die Veröffentlichung am 10. Februar erfolgt: https://www.duesseldorf.de/aktuelles/... Die Informationen für die Vorjahre finden Sie hier: https://www.duesseldorf.de/ordnungsam... Mit freundlichen Grüßen