Anzahl Anzeigen von Vergehen im ruhenden Verkehr in Norderstedt

Anfrage an: Stadt Norderstedt

1) eine Übersicht darüber, wie viele Anzeigen (unterteilt nach Art des Vergehens, Monat und Bezirk/Straße) über Ordnungswidrigkeiten im Bereich des ruhenden Verkehrs bei der Polizei und Ordnungsamt in den Jahren 2022 & 2023 eingegangen sind:

- Gemeldet durch Privatpersonen und unterteilt auf die Meldekanäle E-Mail/Wegeheld/Weg.li/etc
- Gemeldet durch staatliche Akteure (z.B. Ordnungsdienst & Polizei)
- Insgesamt

2) eine Übersicht darüber, in wie vielen Fällen aus 1) zu einem Buß- oder Verwarngeld geführt haben.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. April 2024
  • Frist
    14. Mai 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) eine Übersicht darüber, wie viele …
An Stadt Norderstedt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl Anzeigen von Vergehen im ruhenden Verkehr in Norderstedt [#305530]
Datum
9. April 2024 22:12
An
Stadt Norderstedt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) eine Übersicht darüber, wie viele Anzeigen (unterteilt nach Art des Vergehens, Monat und Bezirk/Straße) über Ordnungswidrigkeiten im Bereich des ruhenden Verkehrs bei der Polizei und Ordnungsamt in den Jahren 2022 & 2023 eingegangen sind: - Gemeldet durch Privatpersonen und unterteilt auf die Meldekanäle E-Mail/Wegeheld/Weg.li/etc - Gemeldet durch staatliche Akteure (z.B. Ordnungsdienst & Polizei) - Insgesamt 2) eine Übersicht darüber, in wie vielen Fällen aus 1) zu einem Buß- oder Verwarngeld geführt haben.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 305530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305530/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Norderstedt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang ich Ihnen gerne bestätige. I…
Von
Stadt Norderstedt
Betreff
AW: [EXTERN] Anzahl Anzeigen von Vergehen im ruhenden Verkehr in Norderstedt [#305530]
Datum
10. April 2024 10:58
Status
Warte auf Antwort
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10,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang ich Ihnen gerne bestätige. Ich würde gern mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. Lassen Sie mir doch gerne Ihre Telefonnummer zukommen, oder rufen Sie mich gerne an! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das freundliche Telefongespräch. Nach Aufklärung durch Sie, dass be…
An Stadt Norderstedt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Anzahl Anzeigen von Vergehen im ruhenden Verkehr in Norderstedt [#305530]
Datum
10. April 2024 11:50
An
Stadt Norderstedt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das freundliche Telefongespräch. Nach Aufklärung durch Sie, dass bei bestimmten weitreichenden Details der Anfrage Kosten entstehen würden, ändere ich hiermit meine Anfrage auf folgenden reduzierten Umfang: 1.) eine Übersicht darüber, wie viele Anzeigen über Ordnungswidrigkeiten im Bereich des ruhenden Verkehrs bei der Polizei und Ordnungsamt in den Jahren 2022 & 2023 eingegangen sind: - Gemeldet durch Privatpersonen - Gemeldet durch staatliche Akteure (z.B. Ordnungsdienst & Polizei) - Wenn ohne Kosten möglich, unterteilt nach Art des Vergehens, oder auch nach groben Kategorien 2) wieviele Fälle von Anzeigen durch Privatpersonen zu einem Buß- oder Verwarngeld geführt haben. 3) Zusatzfrage: Werden Anzeigen über Plattformen wir wegeheld oder weg.li ganz normal akzeptiert? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 305530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305530/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Norderstedt
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Email und auch ich danke Ihnen für das nette T…
Von
Stadt Norderstedt
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Anzahl Anzeigen von Vergehen im ruhenden Verkehr in Norderstedt [#305530]
Datum
10. April 2024 17:09
Status
Anfrage abgeschlossen
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10,2 KB


Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Email und auch ich danke Ihnen für das nette Telefongespräch. Sie teilten mir mit, dass Sie Ihre Anfrage nicht mehr auf das IZG-SH/VIG stützen. Ich kann Ihnen mitteilen, dass im Jahr 2022 = 10.014 und im Jahr 2023 = 8.556 Ordnungswidrigkeiten des ruhenden Verkehrs bei uns im Ordnungsamt erfasst wurden. In 2022 davon 733 und in 2023 davon 781 Vorgänge durch Privatanzeigen. Betroffen waren nahezu alle Tatbestände des ruhenden Verkehrs. Alle rechtlich korrekt zutreffenden Anzeigen von Privatpersonen werden von uns in ein Ordnungswidrigkeitenverfahren übergeleitet. Anzeigen über Plattformen erreichen uns per Mail und werden akzeptiert, sofern sie vollständig sind. Ich bitte um Verständnis, dass weitergehende Auskünfte aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erteilt werden können, oder möglicherweise für Sie mit erheblichen Kosten verbunden sein können. In Bezug auf die Auskünfte der Ordnungswidrigkeiten durch Feststellung der Polizei möchte ich Sie bitten, sich direkt an die Polizei zu wenden. Mit freundlichen Grüßen