Anzahl bebaute Grundstücke Stadt Olsberg

Die Anzahl der bebauten Grundstücke, welche sich im Besitz der Stadt Olsberg befinden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juni 2023
  • Frist
    28. Juli 2023
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Christoph Köster
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Kommunalverwaltung Olsberg Details
Von
Christoph Köster
Betreff
Anzahl bebaute Grundstücke Stadt Olsberg [#282474]
Datum
25. Juni 2023 22:11
An
Kommunalverwaltung Olsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der bebauten Grundstücke, welche sich im Besitz der Stadt Olsberg befinden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Köster Anfragenr: 282474 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282474/ Postanschrift Christoph Köster << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Köster
Kommunalverwaltung Olsberg
Sehr geehrter Herr Köster, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Auskunftserteilung gem. § 4…
Von
Kommunalverwaltung Olsberg
Betreff
Anzahl bebaute Grundstücke Stadt Olsberg [#282474]
Datum
27. Juni 2023 09:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Köster, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Auskunftserteilung gem. § 4 IFG NRW vom 25. Juni 2023. Nach erfolgter Prüfung Ihres Antrages werde ich Ihnen umgehend meine Entscheidung mitteilen. Der Antrag wird unter Aktenzeichen IFG-02-2023 bearbeitet. Gemäß Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW können nach § 1 für Amtshandlungen Gebühren und Auslagen erhoben werden. Der Gebührentarif beträgt bei Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Vorbereitungsaufwand bis zu 500 €. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass ich bei einem entsprechenden Aufwand zu Ermittlung der Daten einen Gebührenbescheid erlassen werde. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Olsberg
Sehr geehrter Herr Köster, aufgrund Ihrer Anfrage vom 25.06.2023 möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Stadt Olsbe…
Von
Kommunalverwaltung Olsberg
Betreff
Anzahl bebaute Grundstücke Stadt Olsberg [#282474]
Datum
17. Juli 2023 13:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Köster, aufgrund Ihrer Anfrage vom 25.06.2023 möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Stadt Olsberg derzeit Eigentümer von 108 bebauten Grundstücken ist. Mit freundlichen Grüßen