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Anzahl der Abschiebefälle 2008-2013

Eine Liste der Anzahl der Abschiebefälle aus den Jahren 2008 bis 2013 -inklusive aller Abschiebungen, Überstellungen, Zurückschiebungen, Zurückweisungen aufgeschlüsselt nach Zielland, Nationalität, Art der Abschiebung (Land, Luft, See).

Des Weiteren folgende Informationen über fehlgeschlagene Abschiebungen, Überstellungen, Zurückschiebungen, Zurückweisungen: Ort, Grund, Zielland, Nationalität.

Bitte stellen Sie die Daten in einem maschinenlesbaren Format zur Verfügung (z.B. csv, Excel, JSON)

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat dieszbezüglich auf die Bundespolizei verwiesen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. November 2014
  • Frist
    23. Dezember 2014
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Li…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Abschiebefälle 2008-2013 [#8039]
Datum
19. November 2014 20:43
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste der Anzahl der Abschiebefälle aus den Jahren 2008 bis 2013 -inklusive aller Abschiebungen, Überstellungen, Zurückschiebungen, Zurückweisungen aufgeschlüsselt nach Zielland, Nationalität, Art der Abschiebung (Land, Luft, See). Des Weiteren folgende Informationen über fehlgeschlagene Abschiebungen, Überstellungen, Zurückschiebungen, Zurückweisungen: Ort, Grund, Zielland, Nationalität. Bitte stellen Sie die Daten in einem maschinenlesbaren Format zur Verfügung (z.B. csv, Excel, JSON) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat dieszbezüglich auf die Bundespolizei verwiesen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
WG: IFG-Anfrage Abschiebefälle 2008 bis 2013 mit Anfrage vom 19. November 2014 baten Sie um Informationen zu Absch…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
WG: IFG-Anfrage Abschiebefälle 2008 bis 2013
Datum
24. November 2014 09:46
Status
Warte auf Antwort
mit Anfrage vom 19. November 2014 baten Sie um Informationen zu Abschiebefälle der Jahre 2008 bis 2013. Sie wiesen zu Recht darauf hin, dass eine Antwort über die Plattform "fragdenStaat" keine Bekanntgabe i.S.d. § 41 VwVfG ist. Ich bitte daher um Übermittlung einer Postadresse oder persönlichen E-Mailadresse, um Ihre Anfrage beantworten zu können. Vorsorglich weise ich daraufhin, dass eine Zustellung nach § 8 EGovG nicht möglich ist. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: IFG-Anfrage Abschiebefälle 2008 bis 2013 [#8039] Sehr geehrt<< Anrede >> da wir uns einig si…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: IFG-Anfrage Abschiebefälle 2008 bis 2013 [#8039]
Datum
2. Dezember 2014 14:57
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> da wir uns einig sind, dass § 41 VwVfG hier keine Anwendung findet, ist eine Antwort an diese E-Mail-Adresse unbedenklich. § 41 VwVfG Abs. 1 ("Ein Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird") trifft auf diese Auskunft nicht zu. Ich bitte Sie daher, meine Anfrage zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 8039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>

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Bundespolizeipräsidium
IFG-Anfrage Abschiebefälle 2008 bis 2013 71- 10 00 11 0003 Band 14-17 Sehr geehrte<Information-entfernt> m…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG-Anfrage Abschiebefälle 2008 bis 2013
Datum
9. Dezember 2014 09:11
Status
71- 10 00 11 0003 Band 14-17 Sehr geehrte<Information-entfernt> mit Anfrage vom 19. November 2014 baten Sie um Informationen zu den Abschiebefällen der Jahre 2008 bis 2013. Da Sie trotz Nachfrage keine Postadresse oder persönliche E-Mailadresse übermittelten, erfolgt die Antwort auf diesem Weg. Zur Ihrer Anfrage teile ich mit, dass die gewünschten Informationen bereits veröffentlicht sind und zwar als Antworten der Bundesregierung zu den Kleinen Anfragen der Fraktion "Die Linke" Bundestagsdrucksache (BT-Drs.) 16/12397; 17/459;5278,8557,12148; 18/662. Fragen und Antworten sind nach hiesigem Kenntnisstand z.B. zu finden über: http:www.linksfraktion.de/kleine-anfragen/abschiebungen-jahr-2013. Diese Antwort ist kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.