Anzahl der Abschiebungen und Abschiebungen Minderjähriger / Anfrage nach dem IFG

Übersicht zur Anzahl der in den Jahren 2020, 2021, 2022 insgesamt durchgeführten Abschiebungen, aufgeschlüsselt nach Ländern, in die die Abschiebungen erfolgt sind,

Übersicht zur Anzahl der in den Jahren 2020, 2021, 2022 abgeschobenen Minderjährigen, aufgeschlüsselt nach Ländern, in die die Abschiebungen erfolgt sind,

Übersicht zur Anzahl der in den Jahren 2020, 2021, 2022 in Schulen durchgeführten Abschiebungen, aufgeschlüsselt nach Ländern, in die die Abschiebungen erfolgt sind

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. November 2022
  • Frist
    6. Dezember 2022
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Annika Liebert
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Landesamt für Einwanderung Details
Von
Annika Liebert
Betreff
Anzahl der Abschiebungen und Abschiebungen Minderjähriger / Anfrage nach dem IFG [#262457]
Datum
4. November 2022 12:07
An
Landesamt für Einwanderung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht zur Anzahl der in den Jahren 2020, 2021, 2022 insgesamt durchgeführten Abschiebungen, aufgeschlüsselt nach Ländern, in die die Abschiebungen erfolgt sind, Übersicht zur Anzahl der in den Jahren 2020, 2021, 2022 abgeschobenen Minderjährigen, aufgeschlüsselt nach Ländern, in die die Abschiebungen erfolgt sind, Übersicht zur Anzahl der in den Jahren 2020, 2021, 2022 in Schulen durchgeführten Abschiebungen, aufgeschlüsselt nach Ländern, in die die Abschiebungen erfolgt sind
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Annika Liebert Anfragenr: 262457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262457/ Postanschrift Annika Liebert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Annika Liebert
Landesamt für Einwanderung
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landesamt für Einwanderung
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. November 2022 12:07
Status
Anfrage abgeschlossen

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Landesamt für Einwanderung
Sehr geehrte Frau Liebert, Ihre Anfrage nach dem IFG beantworte ich wie folgt. Die Zielländer der Rückführungen …
Von
Landesamt für Einwanderung
Betreff
AW: Anzahl der Abschiebungen und Abschiebungen Minderjähriger / Anfrage nach dem IFG [#262457]
Datum
11. November 2022 16:58
Status
Sehr geehrte Frau Liebert, Ihre Anfrage nach dem IFG beantworte ich wie folgt. Die Zielländer der Rückführungen werden statistisch nicht erfasst, entsprechende Angaben sind daher nicht möglich. Rückführungen werden ausschließlich dann durchgeführt, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist, eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist, und die freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gesichert ist oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Überwachung der Ausreise erforderlich erscheint. Mit freundlichen Grüßen