Anzahl der Anträge nach dem IFG und benötigte FTE

Anfrage an: Rhein-Sieg-Kreis

-Eine Übersicht über die Anzahl der Anträge nach dem IFG NRW, welche dem Rhein-Sieg-Kreis in den letzten Jahre zugegangen sind. Sofern möglich aufgeschlüsselt nach Ressort und Ergebnis (positiv beschieden, abgelehnt, Widerspruch, Klage).

-Die für die Beantwortung der Anträge benötigten FTE pro Jahr. Alternativ die dafür verwendeten Personenstunden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. August 2023
  • Frist
    16. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -E…
An Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Anträge nach dem IFG und benötigte FTE [#285997]
Datum
13. August 2023 01:18
An
Rhein-Sieg-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Eine Übersicht über die Anzahl der Anträge nach dem IFG NRW, welche dem Rhein-Sieg-Kreis in den letzten Jahre zugegangen sind. Sofern möglich aufgeschlüsselt nach Ressort und Ergebnis (positiv beschieden, abgelehnt, Widerspruch, Klage). -Die für die Beantwortung der Anträge benötigten FTE pro Jahr. Alternativ die dafür verwendeten Personenstunden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285997 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285997/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Rhein-Sieg-Kreis
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Kreisverwaltung in Siegburg ist derze…
Von
Rhein-Sieg-Kreis
Betreff
Automatische Antwort: Anzahl der Anträge nach dem IFG und benötigte FTE [#285997]
Datum
13. August 2023 01:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Kreisverwaltung in Siegburg ist derzeit geschlossen. Ihre Nachricht wird ab dem kommenden Montag an die zuständige Stelle weitergeleitetIn besonders dringenden Fällen nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> . Bitte beachten Sie unsere Besuchsregeln: Ab dem 26. Mai 2022 gelten für Besuche der Dienststellen im Siegburger Kreishaus und sämtlicher Außenstellen wie auch der Dienststellen der Kreisverwaltung im Technoparkt in Sankt Augustin, der Außenstelle des Straßenverkehrsamtes in Meckenheim, der Jugendhilfezentren in Eitorf, Neunkirchen-Seelscheid und Meckenheim sowie der Familien- und Erziehungsberatungsstellen des Rhein-Sieg-Kreises folgende Regelungen: Besuche im Kreishaus sind weiterhin nur mit Terminvergaben möglich. Es entfällt die Maskenpflicht; diese kann auf freiwilliger Basis getragen werden. Mit freundlichen Grüßen

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Rhein-Sieg-Kreis
Anfragenr: 285997 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse. Die Kre…
Von
Rhein-Sieg-Kreis
Betreff
Anfragenr: 285997
Datum
21. August 2023 17:35
Status
Anfrage abgeschlossen
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9,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse. Die Kreisverwaltung führt keine Statistik über die Anträge nach dem IFG NRW. Daher kann von zentraler Stelle weder etwas über die in den jeweils zuständigen Fachbereichen bearbeiteten Anfragen noch über den damit verbundenen Personalaufwand gesagt werden. Dementsprechend bedaure ich es, Ihnen keine konkreten Angaben mitteilen zu können. Dennoch verbleibe ich mit freundlichen Grüßen