anzahl der anträge nach dem neuen personenstandsgesetz

Wieviele Anträge auf Erstellung einer neuen Geburtsurkunde wurden in jedem Kalendermonat 2019 erfolgreich bearbeitet?
Wieviele Anträge wurden 2019 jeweils von M oder W oder kein Eintrag zu jeweils M oder W oder D oder kein Eintrag erfolgreich bearbeitet?
Wie oft wurden alle Vornamen ersetzt bzw. nur Vornamen hinzugefügt?
Wie oft wurde eine minderjährige Person als D eingetragen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Januar 2020
  • Frist
    22. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
anzahl der anträge nach dem neuen personenstandsgesetz [#174722]
Datum
20. Januar 2020 18:13
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Anträge auf Erstellung einer neuen Geburtsurkunde wurden in jedem Kalendermonat 2019 erfolgreich bearbeitet? Wieviele Anträge wurden 2019 jeweils von M oder W oder kein Eintrag zu jeweils M oder W oder D oder kein Eintrag erfolgreich bearbeitet? Wie oft wurden alle Vornamen ersetzt bzw. nur Vornamen hinzugefügt? Wie oft wurde eine minderjährige Person als D eingetragen?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174722 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174722
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren nachstehenden Fragen schicke ich die Information voraus, dass am 22. Dezember …
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
WG: anzahl der anträge nach dem neuen personenstandsgesetz [#174722]
Datum
22. Januar 2020 14:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren nachstehenden Fragen schicke ich die Information voraus, dass am 22. Dezember 2018 ist das „Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“ in Kraft getreten ist. Für den Zeitraum ab Inkrafttreten des o.g. Gesetzes bis Ende März 2019 liegen dem MIK folgende Daten zu der Sie interessierenden Thematik vor, die auf der entsprechenden Abfrage der brandenburgischen Standesämter basieren und die ich Ihnen zur Verfügung stellen kann: Frage 1: Wie oft wurde bei der Geburt eines Kindes nach § 22 Abs. 3 PStG der Eintrag „divers“ gewählt und wie oft wurde der Eintrag offen gelassen? Zu Frage 1: Bislang wurde die Möglichkeit, einen Eintrag nach § 22 Abs. 3 PStG im Geburtsregister auszuwählen, nicht in Anspruch genommen. Frage 2: Wie oft wurde eine Erklärung nach § 45b PStG zum Geschlecht abgegeben? Zu Frage 2: Eine Erklärung zum Geschlecht wurde in 9 Fällen abgegeben. Frage 3: Wie oft wurde der Geschlechtseintrag bei diesen Erklärungen von „männlich“ auf „weiblich“ und wie oft von „weiblich“ auf „männlich“ geändert? Zu Frage 3: Der Geschlechtseintrag wurde in 6 Fällen von männlich auf weiblich und in 3 Fällen von weiblich auf männlich geändert. Frage 4: Wie oft erfolgte die Änderung von männlich/weiblich auf „divers“ oder „Offenlassen des Geschlechtseintrags“? Zu Frage 4: Diese Änderung erfolgte in 0 Fällen. Frage 5: Wie oft wurde der Name der Betroffenen im Zuge dieser Erklärung geändert? Zu Frage 5: Der Name wurde im Zuge dieser Erklärung in 9 Fällen geändert. Frage 6: Wie oft wurden Namen gewählt, die sowohl weiblich, als auch männlich sind, z.B. „Oliver Susanne“? Zu Frage 6: In 0 Fällen wurden Namen gewählt, die sowohl weiblich als auch männlich sind. Statistische Daten für das gesamte Jahr 2019 zu der o.g. Thematik liegen hier nicht vor. Diese Auskunft ist kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen