Anzahl der Astrazeneca Impfungen

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Wieviel Personen über 60 und wieviel Personen unter 60 Jahren wurden bereits mit Astrazenica geimpft?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. April 2021
  • Frist
    4. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviel Personen über 60 u…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Astrazeneca Impfungen [#217145]
Datum
1. April 2021 08:57
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviel Personen über 60 und wieviel Personen unter 60 Jahren wurden bereits mit Astrazenica geimpft?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217145/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 01.04.2021 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 01.04.2021
Datum
8. April 2021 12:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0136. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 01.04.2021 [Az. 2021-136] Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre o.g. Anfrage nach…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 01.04.2021 [Az. 2021-136]
Datum
5. Mai 2021 15:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre o.g. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IfSG), zu welcher wir Ihnen Folgendes mitteilen: Leider liegen dem Robert Koch-Institut (RKI) keine vollständigen Daten zur (bundesweiten) Anzahl der Impfungen mit AstraZeneca in den Altersgruppen <60/60+ vor. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass wir die Impfdaten aus 3 Datenquellen beziehen, die eine unterschiedliche Granularität besitzen: 1. Daten aus den Impfzentren, Mobilen Teams und Krankenhäusern, die vollständig digital an das RKI übermittelt werden und für die eine genaue Altersangabe vorliegt (derzeit aber nur durch 11 Bundesländer übermittelt werden) 2. Daten aus den Impfzentren, Mobilen Teams und Krankenhäusern, die noch nicht vollständig digital an das RKI übermittelt werden, sondern lediglich in Form eines aggregierten Datensatzes ohne Altersdifferenzierung (bislang durch 5 Bundesländer so übermittelt) 3. Daten aus dem niedergelassenen Bereich, die uns in Form zweier Datenpakete übermittelt werden: ein Datenpaket enthält nur die Differenzierung nach Impfstoff, das andere Datenpaket enthält nur die Differenzierung nach Altersgruppe. Es ist daher nicht möglich, die impfstoffspezifische Anzahl der Impfungen je Altersgruppe aus den Daten der niedergelassenen Ärzt_innen zu ermitteln. Im Übrigen möchte ich Sie auf die folgenden Veröffentlichungen des RKI hinweisen: * Die Gesamtanzahl der Impfungen, aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Erst- und Zweitimpfung, Impfstoff sowie den entsprechenden Indikationen finden Sie, täglich aktualisiert, unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... *Die entsprechenden graphischen Darstellungen sowie die Verlinkung zu der aktuellen Excel-Tabelle finden Sie unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... * Die Daten finden Sie ebenfalls noch einmal mit entsprechenden Graphiken dargestellt unter https://impfdashboard.de/ Dort finden Sie u.a. im Downloadbereich (https://impfdashboard.de/daten) die Daten zur zeitliche Entwicklung der bundesweiten Impfungen, pro Tag (Datenstand von 10:00 Uhr des Tages der Publikation) und kumulativ, aufgeschlüsselt nach Indikation, verwendetem Impfstoff und Art der Impfung. Außerdem wird dort täglich der Impf-Fortschritt (Datenstand des Tages der Publikation) nach Bundesland veröffentlicht, d.h. die Gesamtsumme der verabreichten Dosen, Erstgeimpften und vollständig Geimpften, aufgeschlüsselt nach Bundesland. * Allgemeine Informationen rund um das Thema Impfstoffe und Impfquotenmonitoring finden Sie auf der Homepage des Paul-Ehrlich-Instituts: https://www.pei.de/DE/newsroom/dossie... sowie unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/... Eine darüber hinausgehende zusammenfassende Aufarbeitung liegt dem Robert Koch-Institut nicht als amtlichen Information im Sinne von §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 IFG vor. Ein Anspruch auf die Beschaffung oder Aufbereitung bestimmter Informationen folgt aus dem IFG nicht. Ebenso ergibt sich aus der objektiven Pflicht des RKI zur Information der Öffentlichkeit im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß § 4 Abs. 4 Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-Nachfolgegesetz) in Verbindung mit § 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein solcher Informationsbeschaffungsanspruch. § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind, mangels Bezug Ihrer Anfrage auf Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG bzw. Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG, nicht einschlägig. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 01.04.2021 [Az. 2021-136] [#217145] Sehr << Anrede >> leider konnten Sie mir mei…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 01.04.2021 [Az. 2021-136] [#217145]
Datum
5. Mai 2021 16:38
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> leider konnten Sie mir meine Frage vom 01.04.2021 nicht beantworten, weil dem RKI keine Daten über die Anzahl der Impfungen mit AstraZeneca in den Altersgruppen <60/60+ vorliegen. Da vor dem 1. April 2021 bevorzugt Personen (vermutlich überwiegend Frauen, die in Pflegeberufen arbeiten) unter 60 Jahren mit AstraZeneca geimpft, könnte die größere Anzahl der aufgetretenen Sinusvenenthrombosen bei Frauen unter 60 Jahren auf diese Tatsache zurückzuführen sein. Ist eine Auswertung der Anzahl der Sinusvenenthrombosen in den Altersgruppen <60/60+ ohne Kenntnis der Anzahl der Impfungen mit AstraZeneca in den Altersgruppen <60/60+ sinnvoll? Ist die Anzahl der Sinusvenenthrombosen nach der Impfung mit AstraZeneca bei Personen über 60 Jahren im April angestiegen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217145/
Robert Koch-Institut
AW: Ihre Anfragen vom 01.04.2021 und 05.05.2021 [Az. 2021-136] [#217145] Sehr Antragsteller/in Ihre Rückfragen v…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Ihre Anfragen vom 01.04.2021 und 05.05.2021 [Az. 2021-136] [#217145]
Datum
7. Mai 2021 18:43
Status
Sehr Antragsteller/in Ihre Rückfragen vom 05.05.2021 stellen einen neuen Antrag nach dem IFG dar, dessen Eingang wir hiermit bestätigen. Im Übrigen verweisen wir auf unsere E-Mail vom 08.04.2021. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 01.04.2021 [Az. 2021-136] [#217145] Sehr Antragsteller/in im Anschluss an unsere E-Mail vom 05.0…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 01.04.2021 [Az. 2021-136] [#217145]
Datum
14. Mai 2021 11:49
Status
Sehr Antragsteller/in im Anschluss an unsere E-Mail vom 05.05.2021 können wir unsere Antwort wie folgt ergänzen: In den 11 Bundesländern, die die Impfdaten vollständig digital melden, wurden in den Impfzentren, Krankenhäusern und durch mobile Teams bis einschließlich 10.05.2021 1.892.424 Personen unter 60 und 2.154.579 Personen ab 60 Jahren mit AstraZeneca geimpft. Daten aus dem niedergelassenen Bereich sind in diesen Zahlen nicht enthalten. Hinsichtlich ihrer Rückfragen, in Form einer erneuten Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IfSG), vom 05.05.2021 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die amtlichen Informationen sind, soweit sie dem RKI vorliegen, bereits veröffentlicht worden. Wir bitten Sie, diese selbstständig abzurufen. Wir verweisen insoweit auf unsere E-Mail vom 05.05.2021 sowie die wissenschaftliche Begründung der Impfempfehlung durch die Ständige Impfkommission (aktuellste Empfehlung abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/...). Bitte beachten Sie ferner, dass für das Impfquotenmonitoring zwar das RKI, wo auch die ständige Impfkommission angesiedelt ist, zuständig ist, die Fragen rund um das Thema Impfstoffe, deren Nebenwirkungen und deren Zulassung grundsätzlich aber im Zuständigkeitsbereich des Paul Ehrlich-Instituts liegen. Dieses hat auf seiner Website die folgenden Informationen veröffentlicht: "Laut Impfquotenmonitoring des Robert Koch-Instituts (RKI) wurden bis einschließlich Montag, den 10.05.2021, 6.789.168 Erstdosen plus 202.796 Zweitdosen von Vaxzevria (ehemals: COVID-19-Impfstoff AstraZeneca) verimpft (jeweils Addition aus Impfzentren und Hausarztpraxen). 24.249 Einzeldosen (vollständig geimpft) von "COVID-19 Vaccine Janssen" verimpft (Addition aus Impfzentren und Hausarztpraxen). Bis zum 10.05.2021 (Montag, 21:00 Uhr) wurden dem Paul-Ehrlich-Institut 77 Fälle einer TTS nach Impfung mit dem COVID-19- Impfstoff Vaxzevria (AstraZeneca) gemeldet. * 30 Meldungen betrafen Frauen im Alter von 20 bis 59 Jahren. In elf Fällen lag das Alter zwischen 60 und 69 Jahren. In drei Fällen zwischen 70 und 70 Jahren. In einem Fall gab es keine Information zum Alter * 23 Meldungen betrafen Männer. In 18 Fällen lag das Alter zwischen 20 und 59 Jahren. In vier Fällen lag das Alter zwischen 60 und 69. In einem Fall gab es keine Angaben zum Alter. * 14 Personen sind an den Folgen des TTS verstorben: zehn Frauen und vier Männer Bisher wurde im Zusammenhang mit der Anwendung des COVID-19-Impfstoffs Janssen kein Fall eines TTS gemeldet, wobei bisher von diesem Impfstoff nur sehr wenige Dosen in Deutschland verimpft wurden. Für mRNA-Impfstoffe besteht kein Signal für TTS. Daher stellt das PEI ausschließlich Meldungen eines TTS nach Vektorimpfstoffen aufgeschlüsselt nach Alter und Geschlecht dar. Leider liegen dem Robert Koch-Institut (RKI) keine vollständigen Daten zur (bundesweiten) Anzahl der Impfungen mit AstraZeneca in den Altersgruppen <60/60+ vor." (https://www.pei.de/DE/service/presse/...) Einen Ausführlichen Bericht zu den Nebenwirkungen der Impfungen (Sicherheitsbericht) finden Sie unter: https://www.pei.de/DE/newsroom/dossie... Der derzeit aktuellste Bericht, der sich u.a. auch mit der Gefahr von Sinusvenenthrombosen infolge von Impfungen beschäftigt (Stand 30.04.2021), findet sich unter: https://www.pei.de/SharedDocs/Downloa... In dem Bericht wird u.a. auf die Ergebnisse einer dänisch-norwegischen populationsbasierten Registerstudie Bezug genommen. Auf S. 13 und 14 finden Sie die Auswertung für Deutschland mit dem Hinweis auf die unvollständige Datenlage. Eine darüber hinausgehende zusammenfassende Aufarbeitung liegt dem Robert Koch-Institut nicht als amtlichen Information im Sinne von §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 IFG vor. Ein Anspruch auf die Beschaffung oder Aufbereitung bestimmter Informationen folgt aus dem IFG nicht. Ebenso ergibt sich aus der objektiven Pflicht des RKI zur Information der Öffentlichkeit im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß § 4 Abs. 4 Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-Nachfolgegesetz) in Verbindung mit § 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein solcher Informationsbeschaffungsanspruch. Mit freundlichen Grüßen