Anzahl der bearbeiteten, privaten Anzeigen im ruhenden Straßenverkehr

Ich hätte gerne die Anzahl aller privaten Anzeigen in Bezug auf Parkvergehen, Halteverbote (ruhender Verkehr) etc. und wieviele davon durch das Ordnungsamt bearbeitet wurden und zur Anzeige gebracht worden sind.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. September 2020
  • Frist
    27. Oktober 2020
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der bearbeiteten, privaten Anzeigen im ruhenden Straßenverkehr [#197669]
Datum
23. September 2020 15:17
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich hätte gerne die Anzahl aller privaten Anzeigen in Bezug auf Parkvergehen, Halteverbote (ruhender Verkehr) etc. und wieviele davon durch das Ordnungsamt bearbeitet wurden und zur Anzeige gebracht worden sind.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197669 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197669/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Potsdam
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Email vom 23.09.2020 (Anfragenummer: 197669) habe ich erhalten. Zur weiteren B…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Anzahl der bearbeiteten, privaten Anzeigen im ruhenden Straßenverkehr [#197669]
Datum
28. September 2020 14:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Email vom 23.09.2020 (Anfragenummer: 197669) habe ich erhalten. Zur weiteren Bearbeitung benötige ich noch Ihre vollständige Adresse. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei meine Adresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in A…
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anzahl der bearbeiteten, privaten Anzeigen im ruhenden Straßenverkehr [#197669]
Datum
30. September 2020 14:08
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei meine Adresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197669 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197669/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadtverwaltung Potsdam
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Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Automatische Antwort: Anzahl der bearbeiteten, privaten Anzeigen im ruhenden Straßenverkehr [#197669]
Datum
30. September 2020 14:08
Status
Warte auf Antwort
 Ihre E-Mail ist im Posteingang der Bußgeldstelle der Landeshauptstadt Potsdam eingegangen. Wichtige Informationen zum E-Mailverkehr Bitte geben Sie immer Ihr Aktenzeichen an! Diese E-Mailadresse dient dem Empfang einfacher Nachrichten. Ihre Nachricht kann nur erfolgreich bearbeitet werden, wenn Sie diese ungepackt, unsigniert, unverschlüsselt, ohne ausführbare Scripts (z.B. Makros) und nicht mit einem Passwort geschützt gesendet haben. E-Mails werden nur bis zu einer Gesamtgröße von maximal 5 MB empfangen. Anlagen werden in den Formaten *.doc, *.docx, *.xls, *.xlsx, *.pdf, *.jpg, *.jepg, *.gif, *.bmp, *.tif, *.tiff verarbeitet. Bitte senden Sie Bilder/Fotos nur als Anlage mit, binden Sie diese nicht direkt in Ihre E-Mail ein. Auf Inhalte aus dem Internet (z.B. der Abruf von Hyperlinks) kann nicht zugegriffen werden. Erfüllt Ihre Nachricht diese Anforderungen nicht, senden Sie bei Bedarf Ihr Anliegen per Fax oder auf dem Postweg erneut. Ein Rechtsbehelf (Einspruch, Widerspruch, Wiedereinsetzungsantrag oder Antrag auf gerichtliche Entscheidung) kann weder per E-Mail noch per E-Postbrief wirksam eingelegt werden.