Anzahl der bei den Bayer. Gerichten erhobenen, abgelehnten und erfolgreichen Anhörungsrügen nach § 321a ZPO

Ich bitte um Auskunft, wieviel Anhörungsrügen nach § 321a ZPO in den Jahren 2018 und 2019 bei der Bayer. Zivilgerichten von den Prozessparteien erhoben wurden, wieviel davon abgelehnt und wieviel davon erfolgreich waren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Dezember 2020
  • Frist
    2. Februar 2021
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Dr. jur. Achim Schulz-Arenstorff
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um A…
An Bayerisches Staatsministerium der Justiz Details
Von
Dr. jur. Achim Schulz-Arenstorff
Betreff
Anzahl der bei den Bayer. Gerichten erhobenen, abgelehnten und erfolgreichen Anhörungsrügen nach § 321a ZPO [#207402]
Datum
29. Dezember 2020 14:19
An
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Auskunft, wieviel Anhörungsrügen nach § 321a ZPO in den Jahren 2018 und 2019 bei der Bayer. Zivilgerichten von den Prozessparteien erhoben wurden, wieviel davon abgelehnt und wieviel davon erfolgreich waren.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Dr. jur. Achim Schulz-Arenstorff Anfragenr: 207402 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207402/ Postanschrift Dr. jur. Achim Schulz-Arenstorff << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dr. jur. Achim Schulz-Arenstorff
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Dr. Schulz-Arenstorff, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29. Dezember 2020, die ich beantworte…
Von
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Betreff
Anzahl der bei den Bayer. Gerichten erhobenen, abgelehnten und erfolgreichen Anhörungsrügen nach § 321a ZPO [#207402]
Datum
8. Januar 2021 09:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dr. Schulz-Arenstorff, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29. Dezember 2020, die ich beantworte wie folgt: Die bundesweit abgestimmte Justizgeschäftsstatistik in Zivilsachen gibt keine Auskunft darüber, wie viele Anhörungsrügen nach § 321a ZPO erfolgreich waren oder abgelehnt wurden. Sie weist aber aus, wie viele von den vor den Zivilgerichten erledigten Verfahren solche nach § 321a ZPO waren. Diese in den Jahre 2018 und 2019 in Bayern angefallenen Zahlen ergeben sich aus nachfolgender Tabelle: Von den erledigten Zivilverfahren waren Abhilfeverfahren nach § 321a ZPO 2018 2019 Amtsgerichte 67 76 Landgerichte - 1. Instanz - 1 4 Landgerichte - Berufungsinstanz - 4 4 Oberlandesgerichte 29 37 Mit freundlichen Grüßen
Dr. jur. Achim Schulz-Arenstorff
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank. Es wäre allrdings erfreulich, wenn statistisch zwischen den abg…
An Bayerisches Staatsministerium der Justiz Details
Von
Dr. jur. Achim Schulz-Arenstorff
Betreff
AW: Anzahl der bei den Bayer. Gerichten erhobenen, abgelehnten und erfolgreichen Anhörungsrügen nach § 321a ZPO [#207402]
Datum
8. Januar 2021 09:40
An
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank. Es wäre allrdings erfreulich, wenn statistisch zwischen den abgelehnten und den erfolgreichen Anhörungsrügen unterschieden würde. Mir ist keine Anhörungsrüge bekannt, die je erfolgreich war. Mit freundlichen Grüßen Dr. jur. Achim Schulz-Arenstorff Anfragenr: 207402 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207402/
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Dr. Schulz-Arenstorff, vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 8. Januar 2021, die ich zum Anlass g…
Von
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Betreff
WG: Anzahl der bei den Bayer. Gerichten erhobenen, abgelehnten und erfolgreichen Anhörungsrügen nach § 321a ZPO [#207402]
Datum
18. Januar 2021 12:14
Status
Sehr geehrter Herr Dr. Schulz-Arenstorff, vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 8. Januar 2021, die ich zum Anlass genommen habe, die Justizgeschäftsstatistik in Zivilsachen nochmals zu "durchforsten". Ich kann Ihnen daher heute mitteilen, dass mir bei meiner Antwort auf Ihre Anfrage vom 29. Dezember 2020 in einem Punkt ein Fehler unterlaufen ist, für den ich mich entschuldige und den ich hiermit richtigstelle wie folgt: Es bleibt dabei, dass in der Justizgeschäftsstatistik in Zivilsachen die Anzahl der Verfahren, die nach § 321a Abs. 4 ZPO erledigt wurden bei den Landgerichten weder in der ersten noch in der Berufungsinstanz gesondert ausgewiesen werden. Ebenso ist dies bei den Oberlandesgerichten nicht der Fall. Bei diesen Gerichten fließt die Zahl der Erledigungen nach § 321a Abs. 4 ZPO in die Erledigungsart "Verfahrenserledigung durch sonstigen Beschluss" ein. Anders verhält es sich aber bei den Amtsgerichten. Dort wird die Erledigungsart "Verwerfung oder Zurückweisung der Rüge nach § 312a Abs. 4 ZPO" im Jahr 2018 bei 39 Verfahren und im Jahr 2019 bei 40 Verfahren ausgewiesen. Hinsichtlich der erfolgreichen Verfahrensrügen bleibt es dabei, dass deren Anzahl in den Justizgeschäftsstatistik in Zivilsachen für keines der o.a. Gerichte ausgewiesen wird. Mit freundlichen Grüßen

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Dr. jur. Achim Schulz-Arenstorff
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für diese Ergänzung... Mit freundlichen Grüßen Dr. jur. Achim S…
An Bayerisches Staatsministerium der Justiz Details
Von
Dr. jur. Achim Schulz-Arenstorff
Betreff
AW: WG: Anzahl der bei den Bayer. Gerichten erhobenen, abgelehnten und erfolgreichen Anhörungsrügen nach § 321a ZPO [#207402]
Datum
18. Januar 2021 16:02
An
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für diese Ergänzung... Mit freundlichen Grüßen Dr. jur. Achim Schulz-Arenstorff Anfragenr: 207402 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207402/