Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen" nach Maßgabe von §§ 4d, 4e BDSG a.F.

Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen" nach Maßgabe von §§ 4d, 4e BDSG a.F. (https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-bundesdatenschutzgesetzes-und-anderer-gesetze-g-sig-14019424/112039) unter Benennung des betreffenden Zeitraums. Kurz: es genügen die reine Anzahl und der Zeitraum dieser Meldungen. Diese Informationen sollten vorliegen, da andere Aufsichtsbehörden (z.B. das ULD, Schleswig-Holstein) einzelne dieser Meldungen sogar auf ihrer Website veröffentlicht hatten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. November 2022
  • Frist
    20. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: An…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen" nach Maßgabe von §§ 4d, 4e BDSG a.F. [#263449]
Datum
17. November 2022 12:47
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen" nach Maßgabe von §§ 4d, 4e BDSG a.F. (https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-bundesdatenschutzgesetzes-und-anderer-gesetze-g-sig-14019424/112039) unter Benennung des betreffenden Zeitraums. Kurz: es genügen die reine Anzahl und der Zeitraum dieser Meldungen. Diese Informationen sollten vorliegen, da andere Aufsichtsbehörden (z.B. das ULD, Schleswig-Holstein) einzelne dieser Meldungen sogar auf ihrer Website veröffentlicht hatten.
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263449 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263449/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Eingangsbestätigung Vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang hiermit bestätigt wird. Ihr Anliegen wird an das zu…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
17. November 2022 12:53
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang hiermit bestätigt wird. Ihr Anliegen wird an das zuständige Referat zur Bearbeitung weitergeleitet. Sollte es sich bei Ihrer E-Mail um eine Beschwerde oder Kontrollanregung bezüglich eines Datenschutzverstoßes handeln, beachten Sie bitte diese Hinweise (PDF-Datei)<https://www.saechsdsb.de/images/stories/sdb_inhalt/behoerde/Informationsblatt_Beschwerden.pdf>. Hinweis: Dies ist eine automatisch generierte E-Mail. Mit freundlichen Grüßen

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Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Anzahl der Meldungen nach Maßgabe von §§ 4d, 4e BDSG a. F. Anzahl der Meldungen nach Maßgabe von §§ 4d, 4e BDSG a.…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
Anzahl der Meldungen nach Maßgabe von §§ 4d, 4e BDSG a. F.
Datum
6. Dezember 2022 14:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Anzahl der Meldungen nach Maßgabe von §§ 4d, 4e BDSG a. F. Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Ihr Schreiben vom 17.11.2022, mein Az. J-0122/26/49 Sehr << Antragsteller:in >> mit o. g. Schreiben begehren Sie Auskunft über die bei meiner Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen" nach Maßgabe von §§ 4d, 4e BDSG a. F. und berufen sich hierzu auf § 10 Sächsisches Transparenzgesetz, § 4 Abs. 1 SächsUIG sowie auf § 2 Abs.1 VIG. Hierzu kann ich Ihnen zunächst mitteilen, dass, abgesehen davon, dass das Sächsische Transparenzgesetz erst zum 01.01.2023 in Kraft tritt, die Sächsische Datenschutzbeauftragte nicht zu den transparenzpflichtigen Stellen nach § 4 Abs. 3 des Gesetzes gehört. Die anderen genannten Gesetze (SächsUIG und VIG) sind bereits dem Anwendungsbereich nach nicht einschlägig. Die begehrten Informationen finden Sie aber auf meiner Homepage in den Tätigkeitsberichten z. B. für den nichtöffentlichen Bereich bis 2017 (jeweils unter Ziffer 2 "Verfahrensregister") unter https://www.saechsdsb.de/taetigkeitsberichte. Mit freundlichem Gruß