Anzahl der Beschäftigen gemäß § 69 Hochschulgesetz SH

1. Eine zahlenmäßige Übersicht ("Statistik") aus der hervorgeht wie viele ...
(a) studentische Mitarbeiter und
(b) wissenschaftliche Mitarbeiter
die Universität aktuell in ihren verschiedenen Organisationseinheiten (Fakultäten/Instituten/Dezernaten/etc) bei sich unter Vertrag hat.

2. Eine Übersicht darüber, im wievielten Semester sich diese Beschäftigten in ihrem Ausbildungsstand jeweils befinden. (§ 69 Abs. 2 HSG-SH)

3. Eine Übersicht darüber, wie viele studentische und wissenschaftliche Beschäftigte jeweils wie lange schon an der Universität unter Vertrag sind (§ 69 Abs. 3 Satz 2 HSG-SH)

4. Wie viele studentische und wissenschaftliche Beschäftigte sind in Drittmittel-Projekten eingebunden? (Stichwort: Technologietransfer-Kooperationspartnerschaften)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Februar 2019
  • Frist
    29. März 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Eine za…
An AStA der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Details
Von
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Betreff
Anzahl der Beschäftigen gemäß § 69 Hochschulgesetz SH [#59560]
Datum
27. Februar 2019 19:43
An
AStA der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine zahlenmäßige Übersicht ("Statistik") aus der hervorgeht wie viele ... (a) studentische Mitarbeiter und (b) wissenschaftliche Mitarbeiter die Universität aktuell in ihren verschiedenen Organisationseinheiten (Fakultäten/Instituten/Dezernaten/etc) bei sich unter Vertrag hat. 2. Eine Übersicht darüber, im wievielten Semester sich diese Beschäftigten in ihrem Ausbildungsstand jeweils befinden. (§ 69 Abs. 2 HSG-SH) 3. Eine Übersicht darüber, wie viele studentische und wissenschaftliche Beschäftigte jeweils wie lange schon an der Universität unter Vertrag sind (§ 69 Abs. 3 Satz 2 HSG-SH) 4. Wie viele studentische und wissenschaftliche Beschäftigte sind in Drittmittel-Projekten eingebunden? (Stichwort: Technologietransfer-Kooperationspartnerschaften)
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
AStA der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen zunächst folgende Rückmeldung geben. Die Fragen zu…
Von
AStA der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Betreff
WG: Anzahl der Beschäftigen gemäß § 69 Hochschulgesetz SH [#59560]
Datum
14. März 2019 14:58
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen zunächst folgende Rückmeldung geben. Die Fragen zu 1a und b) können, wie unten (roter Passus) beschrieben, beantwortet werden. Die Frage Nr. 2 kann aus den unten genannten Gründen nicht beantwortet werden. Für die Beantwortung der Frage Nr. 3 entstehen Gebühren und gegebenenfalls Auslagen nach der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein wie folgt: Der die Kostenpflicht auslösende Aufwand umfasst in diesem Fall nicht nur die Bescheidung des Antrags. Die von Ihnen gewünschten Daten müssen von Mitarbeitern der Universität erst zusammengetragen werden. Dies wird voraussichtlich 30 Stunden in Anspruch nehmen. Aufgrund der außergewöhnlich aufwendigen Maßnahmen wird hierfür Die Höhe der Gebühren ist gem. 1.3 der Anlage zu §1 IZG-SH-Kosten VO fällig, die sich auf 500,- EUR beläuft. Da für die Beantwortung dieser Frage eine Gebühr von der Universität nach dem IZG-SH erhoben wird, benötige ich von Ihnen eine Rechnungsadresse und die Bestätigung, dass Sie eine gebührenpflichtige Anfrage an die Universität stellen. Bei Frage Nr. 4 besteht noch eine Rückfrage, siehe unten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> verzeihen Sie die späte Reaktion. Ich weiß Ihre Unterstützung sehr zu schätze…
An AStA der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anzahl der Beschäftigen gemäß § 69 Hochschulgesetz SH [#59560]
Datum
22. März 2019 02:57
An
AStA der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> verzeihen Sie die späte Reaktion. Ich weiß Ihre Unterstützung sehr zu schätzen! Zu Ihren Antworten: Zu 1.: Sie schrieben: "Diese Frage kann nur aggregiert über alle Organisationseinheiten geliefert werden." a) Wenn ich Sie also richtig verstehe, hat die Universitätsverwaltung in Personalangelegenheiten selbst keinen Gesamtüberblick zum Einsatz ihrer Beschäftigten? Oder betrifft dies nur die Angestellten i.S.d. § 69 HSG-SH? b) Besteht evtl. die Möglichkeit die Organisationseinheiten über Sie um Auskunft zu bitten? Im Anhang habe ich Ihnen exemplarisch eine Tabelle der Hochschule Flensburg beigefügt; so dass sich der Aufwand für die Personalverantwortlichen sehr in Grenzen halten dürfte. Ein kurzer Blick ins HR/HCM-System müsste zur Beantwortung genügen. Zu 2.: Sie schrieben: "In der Personaldatenbank der CAU ist nicht erfasst, im wievielten Semester sich die Beschäftigten befinden." Ich stelle mir das in der Praxis schwierig etwas vor, wie die Personalverantwortlichen den Überblick über diesen arbeitsrechtlich wichtigen Aspekt behalten können. Wäre es hier nicht evtl. sinnvoll die Hochschulsemester als Beschäftigte/r nach § 69 HSG-SH bereits im Mustervertrag zu fixieren? Zu 3.: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann ich jedoch leider keine Kostenentscheidung treffen. Zunächst möchte ich die Antworten aller anderen Hochschulen im Land abwarten. Erst im Anschluss kann ich via Crowdfunding um finanzielle Unterstützung werben, um Ihren Aufwand bedarfsgerecht zu vergüten. Insofern bitte ich Sie noch ein wenig um Geduld. – Sollten Sie von mir innerhalb der nächsten drei Monate nichts mehr hören, hat sich die Anfrage (zunächst) erledigt. Zu 4.: Sie schrieben: "Wir können die Frage, wie viele Studenten/wissenschaftliche Hilfskräfte aus Drittmittelprojekten bezahlt werden mit geringen Aufwand beantworten. Können Sie Ihre Frage in Bezug auf das Stichwort Technologietransfer-Kooperationspartnerschaften näher spezifizieren?" Ich freue mich demnächst von Ihnen mehr zu erfahren. Gemeint sind insbesondere Drittmittel-Projekte, in denen studentsche / wissensachaftliche Beschäftigte (nach § 69 HSG-SH) eingebunden sind. In der Regel wird in den Verträgen eingangs darauf hingewiesen, woher die Fördermittel stammen und ob externe Projektpartner am Unterstellungsverhältnis (in-)direkt beteiligt sind. Von Interesse ist dabei letztlich das Verhältnis aus HiWis die die Universität in der Lehre unterstützen und denen die in der (Auftrags-)Forschung tätig sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - studhilfskrftefrfragdenstaatde.pdf Anfragenr: 59560 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
AStA der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Sehr geehrtAntragsteller/in Frau Geißler hat mich gebeten, Ihnen die Angaben zu 1. a. und 1. b. zur Verfügung zu …
Von
AStA der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Betreff
AW: Anzahl der Beschäftigen gemäß § 69 Hochschulgesetz SH [#59560]
Datum
25. März 2019 14:08
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in Frau Geißler hat mich gebeten, Ihnen die Angaben zu 1. a. und 1. b. zur Verfügung zu stellen trotz des Ausstehens einer Antwort Ihrerseits. Sie lauten: 1. a. 1670 1. b. 2280 Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> haben Sie und Ihre Kollegin vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. …
An AStA der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anzahl der Beschäftigen gemäß § 69 Hochschulgesetz SH [#59560]
Datum
6. April 2019 09:23
An
AStA der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> haben Sie und Ihre Kollegin vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Möglicherweise hat Sie meine Antwort leider wegen eines Software-Fehlers der Plattform Fragdenstaat.de nicht erreicht. Die Mail ging scheinbar direkt an den AStA. Nachzulesen unter: https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-der-beschaftigen-gema-69-hochschulgesetz-sh/#nachricht-175678 Schönes Wochende Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59560 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>