Anzahl der Beschlagnahmungen/Stilllegungen

1.) Anzahl der Fahrzeuge und Gegenstände, welche von der Polizei sichergestellt oder beschlagnahmt wurden von Januar 2022 bis Mai 2023.

2.) Gründe für die Sicherstellung der oben genannten Gegenstände und Fahrzeuge.

3.) Zu unrecht beschlagnahmte oder sichergestellte Gegenstände (Anzahl und Gründe, wieso?) von Januar 2022 bis Mai 2023.

4.) Anzahl der eingeleiteten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren, welche mit der Sicherstellung und Beschlagnahmung zu tun haben (Ebenfalls im Zeitraum vom Januar 2022 bis Mai 2023)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    6. Juli 2023
  • Frist
    8. August 2023
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
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Justin Luft
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Unna Details
Von
Justin Luft
Betreff
Anzahl der Beschlagnahmungen/Stilllegungen [#283401]
Datum
6. Juli 2023 19:11
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Unna
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Anzahl der Fahrzeuge und Gegenstände, welche von der Polizei sichergestellt oder beschlagnahmt wurden von Januar 2022 bis Mai 2023. 2.) Gründe für die Sicherstellung der oben genannten Gegenstände und Fahrzeuge. 3.) Zu unrecht beschlagnahmte oder sichergestellte Gegenstände (Anzahl und Gründe, wieso?) von Januar 2022 bis Mai 2023. 4.) Anzahl der eingeleiteten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren, welche mit der Sicherstellung und Beschlagnahmung zu tun haben (Ebenfalls im Zeitraum vom Januar 2022 bis Mai 2023)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Justin [geschwärzt] Anfragenr: 283401 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Justin Luft
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Unna
Auskunftsersuchen nach dem IFG NRW Sehr geehrter Herr Luft, Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird kurzfristi…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Unna
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem IFG NRW
Datum
10. Juli 2023 09:48
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
4,5 KB


Sehr geehrter Herr Luft, Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird kurzfristig bearbeitet. Mit freundlichem Gruß
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Unna
Anhörung nach § 28 Verwaltungsverfahrengesetz NRW; Auskunftsersuchen nach Informationsfreiheitsgesetz NRW; Ihr Antrag vom 07.07.2023
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Unna
Via
Briefpost
Betreff
Anhörung nach § 28 Verwaltungsverfahrengesetz NRW; Auskunftsersuchen nach Informationsfreiheitsgesetz NRW; Ihr Antrag vom 07.07.2023
Datum
10. Juli 2023
Status
Warte auf Antwort
4,6 MB

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Justin Luft
AW: Anhörung nach § 28 Verwaltungsverfahrengesetz NRW; Auskunftsersuchen nach Informationsfreiheitsgesetz NRW; Ihr…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Unna Details
Von
Justin Luft
Betreff
AW: Anhörung nach § 28 Verwaltungsverfahrengesetz NRW; Auskunftsersuchen nach Informationsfreiheitsgesetz NRW; Ihr Antrag vom 07.07.2023 [#283401]
Datum
13. Juli 2023 21:38
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Unna
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bedanke mich für Ihre Rückmeldung vom 10.07.2023. Ich möchte Ihnen hiermit mitteilen, dass mir diese Kosten etwas zu hoch erscheinen. Ich hatte gehofft, dass Ihre Behörde bereits digital sein sollte und diese Daten sofort auf Abruf bereit wären. Zu Ihrer Frage, wozu ich diese Daten benötige möchte ich gerne keine Stellung nehmen und behalte mir dieses Recht vor. Aufgrund der hohen Umkosten ziehe ich meinen o.g. Antrag zurück. Ich bedanke mich für die Korrespondenz von Ihnen und verbleibe. Mit freundlichen Grüßen Justin Luft Anfragenr: 283401 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283401/