Anzahl der Beschwerden über Lehrer im Jahr 2018

Die Anzahl der Beschwerden von SuS oder dessen Eltern bzw. Gesetzlichen Vertretern über Lehrer(-innen) im Jahr 2018

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juni 2019
  • Frist
    27. Juli 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Schulamt für den Kreis Lippe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Beschwerden über Lehrer im Jahr 2018 [#152493]
Datum
25. Juni 2019 18:02
An
Schulamt für den Kreis Lippe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der Beschwerden von SuS oder dessen Eltern bzw. Gesetzlichen Vertretern über Lehrer(-innen) im Jahr 2018
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Schulamt für den Kreis Lippe
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. Mir lagen im Jahr 2018 fünf Beschwerden gege…
Von
Schulamt für den Kreis Lippe
Betreff
AW: Anzahl der Beschwerden über Lehrer im Jahr 2018 [#152493]
Datum
8. Juli 2019 15:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. Mir lagen im Jahr 2018 fünf Beschwerden gegen LehrerInnen vor. Es handelt sich dabei um Beschwerden in der Schulform Grundschule in der Region Kreis Lippe. Für alle anderen Schulformen oder andere Regionen liegen mir Informationen nicht vor. Wenden Sie sich dazu bitte an die Bezirksregierung bzw. die anderen Schulämter. Bei den fünf Beschwerden handelt es sich um schriftlich formulierte Beschwerden, die im Schulamt für den Kreis Lippe eingereicht wurden. Zahlen über mündliche Beschwerden oder Beschwerden, die in den Schulen z.B. an die Schulleitungen gerichtet wurden, liegen mir nicht vor. Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß