Sehr
<< Antragsteller:in >>
ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach § 4 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 04.02.2024 zu "Anzahl der Beschwerdeverfahren bei Problemen der digitalen Barrierefreiheit in 2023" [#299206].
I. Entscheidung
Auf Ihren Antrag ergeht auf der Grundlage des IZG-SH die nachfolgende Entscheidung:
Ich gewähre Ihnen Zugang zu den im Geschäftsbereich der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages vorhandenen Informationen.
Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Für die Bearbeitung der erbetenen Informationen werden keine Auslagen erhoben.
II. Begründung
1. Mit E-Mail vom 04. Februar 2024 fragten Sie nach der Anzahl der im Jahr 2023 durchgeführten Beschwerdeverfahren zu Problemen der digitalen Barrierefreiheit, aufgeschlüsselt nach den beteiligten öffentlichen Stellen. Zudem fragten Sie nach jeweils der Anzahl der erfolgreichen und erfolglosen Beschwerdeverfahren, die im Jahr 2023 endeten.
2. Sie haben einen Anspruch auf Zugang zu den begehrten Informationen nach
§ 3 S. 1 des IZG-SH vom 19.01.2012 (GVOBl. 2012, S. 89). Danach hat jede natürliche oder juristische Person ein Recht auf freien Zugang zu den Informationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt.
Die Beschwerdeverfahren in einer Übersicht:
Anträge auf Einleitung eines Beschwerdeverfahren: 2
In 2023 erfolgreich abgeschlossene Beschwerdeverfahren: 1
In 2023 nicht erfolgreich abgeschlossenen Beschwerdeverfahren: 1
In 2023 nicht abgeschlossene Beschwerdeverfahren: 2
Onlinewache
Antrag vom: 26.06.2020
URL:
https://sh.onlinewache.polizei.de
Beteiligte öffentliche Stelle: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein
Gemeldete Barriere: Die Anwendung sei nicht per Screenreader nutzbar. Zudem fehlen eine Erklärung zur Barrierefreiheit und Hinweise auf einen Feedbackmechanismus.
Stand des Verfahrens: Abgeschlossen (nicht erfolgreich).
Das Verfahren zog sich stark in die Länge. Unter anderem, weil das bestehende System durch eine OZG-Anwendung ersetzt werden sollte. Nach Umstellung auf die OZG-Anwendung in 2023 wurde der Prozess wiederaufgenommen. Die Onlinewache ist eine sogenannte Einer-für-Alle-Leistung aus dem Saarland. Die dortige Durchsetzungsstelle und die antragstellende Person wurden entsprechend informiert. Die Aufnahme des Durchsetzungsverfahrens im Saarland erfordert allerdings einen neuen Antrag. Die antragstellende Person wurde darüber informiert.
Arzt- und Psychotherapeutensuche der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein
Antrag vom: 12.12.2022
URL:
https://arztsuche.kvsh.de
Beteiligte öffentliche Stelle: Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Gemeldete Barriere: Das Menü der Seite werde nicht per Screenreader ausgegeben. Das Formular sei bei Nutzung eines Screenreaders nicht ausfüllbar. Es fehle eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Stand des Verfahrens: Nicht abgeschlossen:
Nach längerem Austausch wird zurzeit geprüft, ob die Seite komplett abgeschaltet wird, da die Seite
www.116117.de<
http://www.116117.de> der Kassenärztlichen Vereinigung auf Bundesebene eine ähnliche Funktionalität bereitstelle. Laut Aussage der KVSH sei der Prozess aktuell in der Endabstimmung, daher erwartet die Beschwerdestelle eine zeitnahe Entscheidung.
Das Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein
Antrag vom: 22.08.2023
Dokument: Gesetz- und Verordnungsblatt (GVOBl) Schleswig-Holstein
URL:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerienbehoerden/
IV/Service/GVOBl/gvobl_node.html
Beteiligte öffentliche Stelle: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein
Gemeldete Barriere: Das Dokument - beispielhaft Ausgabe Nr. 10 vom 27. Juli 2023 - werde als nicht-barrierefreier Scan auf der Seite des Ministeriums veröffentlicht.
Stand des Verfahrens: Abgeschlossen (erfolgreich).
Das Verfahren ist insoweit abgeschlossen, dass von den Verantwortlichen an einer Lösung gearbeitet wird. Die Beschwerdestelle sieht daher aktuell keinen weiteren Handlungsbedarf. Eine elektronische Verkündigung des Dokumentes ist frühestens ab Januar 2025, andernfalls ab Januar 2026 zu erwarten. Hintergrund für die Länge des Verfahrens ist der besondere rechtliche Rahmen der Verkündigung durch das Gesetz- und Verordnungsblatt.
Amt Büsum-Wesselburen
Antrag vom: 18.09.2023
URL:
https://www.amt-buesum-wesselburen.de
Beteiligte öffentliche Stelle: Amt Büsum-Wesselburen
Gemeldete Barriere: Es sei keine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlicht.
Stand des Verfahrens: Nicht abgeschlossen.
Seit Eingang der Beschwerde wurde die Webseite neu aufgesetzt und eine neue Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt. Es ist davon auszugehen, dass das Verfahren zeitnah auch formal (erfolgreich) abgeschlossen wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Landtagsverwaltung Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70 in 24105 Kiel Widerspruch erhoben werden.
Ich hoffe sehr, Ihnen mit dieser Rückmeldung auf Ihre Anfrage behilflich gewesen zu sein.
Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehe ich hierfür gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen