Anzahl der Beschwerdeverfahren bei Problemen der digitalen Barrierefreiheit in 2023

die Anzahl der im Jahr 2023 durchgeführten Beschwerdeverfahren zu Problemen der digitalen Barrierefreiheit, aufgeschlüsselt nach den beteiligten öffentlichen Stellen.

sowie

jeweils die Anzahl der erfolgreichen und erfolglosen Beschwerdeverfahren, die im Jahr 2023 endeten.

Ergebnis der Anfrage

3 der 4 Verfahren sind eher unbefriedigend, da sie sich lange ohne Verbesserung hinziehen oder eine Verbesserung erst in ein bis zwei Jahren eingeführt werden wird. Einzig ein Verfahren mit dem Amt Büsum-Wesselburen ist zufriedenstellend verlaufen - auf deren (neuen) Website existiert nun eine Erklärung zur Barrierefreiheit.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2024
  • Frist
    7. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Anzahl der im Jahr 2023 durchgefü…
An Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Beschwerdeverfahren bei Problemen der digitalen Barrierefreiheit in 2023 [#299206]
Datum
4. Februar 2024 14:14
An
Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Anzahl der im Jahr 2023 durchgeführten Beschwerdeverfahren zu Problemen der digitalen Barrierefreiheit, aufgeschlüsselt nach den beteiligten öffentlichen Stellen. sowie jeweils die Anzahl der erfolgreichen und erfolglosen Beschwerdeverfahren, die im Jahr 2023 endeten.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299206/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail sehr gerne und möchten Ihnen für Ihr…
Von
Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung
Betreff
AW: [EXTERN] Anzahl der Beschwerdeverfahren bei Problemen der digitalen Barrierefreiheit in 2023 [#299206]
Datum
5. Februar 2024 16:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail sehr gerne und möchten Ihnen für Ihre Anfrage und das damit verbundene Interesse danken. Wir stellen Ihnen die Übersicht des vergangenen Jahres gerne zusammen. Wir haben die Zusammenfassung ursprünglich für einen späteren Zeitpunkt geplant. Wir bemühen uns aber um eine Bereitstellung bis Ende nächster Woche. Vorab möchten wir Ihnen noch zwei ergänzende Informationen mitgeben: Von uns werden Sie lediglich die Ergebnisse der Durchsetzungsverfahren erhalten. Daneben gibt es noch die Prüfstelle des Landes, deren Ergebnisse wir nicht mit erfassen. Die Prüfstelle ist für das Überwachungsverfahren zuständig und prüft anlassfrei digitale Angebote öffentlicher Stellen. Bei Interesse finden Sie näheres zur Prüfstelle auf deren Webseite unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/PBISH/Aufgaben/aufgaben.html Falls Sie Interesse an den Zahlen weitere Durchsetzungsstellen haben sollten, gibt es bereits einen Bericht der Durchsetzungs- und Überwachungsstellen aus dem Jahr 2021, der die bis dahin erfassten Webseiten und Anwendungen abdeckt. Die Zahlen der Überwachungsstellen sind in dem Bericht zusammengefasst, die Zahlen der Durchsetzungsstellen sind jeweils einzeln aufgeführt. Den Bericht finden Sie unter https://www.bfit-bund.de/DE/Berichten/berichten.html unter dem Punkt "EU-Bericht". Ein weiterer Bericht wird im Laufe dieses Jahres von den Überwachungs- und Durchsetzungsstellen zusammengestellt und voraussichtlich bis Ende 2024 ebenfalls durch die BFIT Bund veröffentlicht werden. Je nachdem, wann und wofür Sie die Zahlen benötigen, könnte der Bericht für Sie ebenfalls relevant sein. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung
Ihre Anfrage Sehr << Antragsteller:in >> aus Zuständigkeitsgründen habe ich mich Ihrer Anfrage angeno…
Von
Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
16. Februar 2024 10:28
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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6,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> aus Zuständigkeitsgründen habe ich mich Ihrer Anfrage angenommen. Hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem IZG-SH. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Viele Grüße

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Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung
Ihre Anfrage nach § 4 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 04.02.2024 Sehr << Antragste…
Von
Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung
Betreff
Ihre Anfrage nach § 4 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 04.02.2024
Datum
26. Februar 2024 09:09
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
6,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach § 4 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 04.02.2024 zu "Anzahl der Beschwerdeverfahren bei Problemen der digitalen Barrierefreiheit in 2023" [#299206]. I. Entscheidung Auf Ihren Antrag ergeht auf der Grundlage des IZG-SH die nachfolgende Entscheidung: Ich gewähre Ihnen Zugang zu den im Geschäftsbereich der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages vorhandenen Informationen. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Für die Bearbeitung der erbetenen Informationen werden keine Auslagen erhoben. II. Begründung 1. Mit E-Mail vom 04. Februar 2024 fragten Sie nach der Anzahl der im Jahr 2023 durchgeführten Beschwerdeverfahren zu Problemen der digitalen Barrierefreiheit, aufgeschlüsselt nach den beteiligten öffentlichen Stellen. Zudem fragten Sie nach jeweils der Anzahl der erfolgreichen und erfolglosen Beschwerdeverfahren, die im Jahr 2023 endeten. 2. Sie haben einen Anspruch auf Zugang zu den begehrten Informationen nach § 3 S. 1 des IZG-SH vom 19.01.2012 (GVOBl. 2012, S. 89). Danach hat jede natürliche oder juristische Person ein Recht auf freien Zugang zu den Informationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt. Die Beschwerdeverfahren in einer Übersicht: Anträge auf Einleitung eines Beschwerdeverfahren: 2 In 2023 erfolgreich abgeschlossene Beschwerdeverfahren: 1 In 2023 nicht erfolgreich abgeschlossenen Beschwerdeverfahren: 1 In 2023 nicht abgeschlossene Beschwerdeverfahren: 2 Onlinewache Antrag vom: 26.06.2020 URL: https://sh.onlinewache.polizei.de Beteiligte öffentliche Stelle: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein Gemeldete Barriere: Die Anwendung sei nicht per Screenreader nutzbar. Zudem fehlen eine Erklärung zur Barrierefreiheit und Hinweise auf einen Feedbackmechanismus. Stand des Verfahrens: Abgeschlossen (nicht erfolgreich). Das Verfahren zog sich stark in die Länge. Unter anderem, weil das bestehende System durch eine OZG-Anwendung ersetzt werden sollte. Nach Umstellung auf die OZG-Anwendung in 2023 wurde der Prozess wiederaufgenommen. Die Onlinewache ist eine sogenannte Einer-für-Alle-Leistung aus dem Saarland. Die dortige Durchsetzungsstelle und die antragstellende Person wurden entsprechend informiert. Die Aufnahme des Durchsetzungsverfahrens im Saarland erfordert allerdings einen neuen Antrag. Die antragstellende Person wurde darüber informiert. Arzt- und Psychotherapeutensuche der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein Antrag vom: 12.12.2022 URL: https://arztsuche.kvsh.de Beteiligte öffentliche Stelle: Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Gemeldete Barriere: Das Menü der Seite werde nicht per Screenreader ausgegeben. Das Formular sei bei Nutzung eines Screenreaders nicht ausfüllbar. Es fehle eine Erklärung zur Barrierefreiheit. Stand des Verfahrens: Nicht abgeschlossen: Nach längerem Austausch wird zurzeit geprüft, ob die Seite komplett abgeschaltet wird, da die Seite www.116117.de<http://www.116117.de> der Kassenärztlichen Vereinigung auf Bundesebene eine ähnliche Funktionalität bereitstelle. Laut Aussage der KVSH sei der Prozess aktuell in der Endabstimmung, daher erwartet die Beschwerdestelle eine zeitnahe Entscheidung. Das Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein Antrag vom: 22.08.2023 Dokument: Gesetz- und Verordnungsblatt (GVOBl) Schleswig-Holstein URL: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerienbehoerden/ IV/Service/GVOBl/gvobl_node.html Beteiligte öffentliche Stelle: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein Gemeldete Barriere: Das Dokument - beispielhaft Ausgabe Nr. 10 vom 27. Juli 2023 - werde als nicht-barrierefreier Scan auf der Seite des Ministeriums veröffentlicht. Stand des Verfahrens: Abgeschlossen (erfolgreich). Das Verfahren ist insoweit abgeschlossen, dass von den Verantwortlichen an einer Lösung gearbeitet wird. Die Beschwerdestelle sieht daher aktuell keinen weiteren Handlungsbedarf. Eine elektronische Verkündigung des Dokumentes ist frühestens ab Januar 2025, andernfalls ab Januar 2026 zu erwarten. Hintergrund für die Länge des Verfahrens ist der besondere rechtliche Rahmen der Verkündigung durch das Gesetz- und Verordnungsblatt. Amt Büsum-Wesselburen Antrag vom: 18.09.2023 URL: https://www.amt-buesum-wesselburen.de Beteiligte öffentliche Stelle: Amt Büsum-Wesselburen Gemeldete Barriere: Es sei keine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlicht. Stand des Verfahrens: Nicht abgeschlossen. Seit Eingang der Beschwerde wurde die Webseite neu aufgesetzt und eine neue Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt. Es ist davon auszugehen, dass das Verfahren zeitnah auch formal (erfolgreich) abgeschlossen wird. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Landtagsverwaltung Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70 in 24105 Kiel Widerspruch erhoben werden. Ich hoffe sehr, Ihnen mit dieser Rückmeldung auf Ihre Anfrage behilflich gewesen zu sein. Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehe ich hierfür gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen